Naturschutz contra TTIP

LBV sieht Freihandelsabkommen kritisch

Demonstration gegen das Freihandelsabkommen TTIP im mittelfränkischen Roth

Warum beschäftigt sich der LBV überhaupt mit dem geplanten Freihandels-abkommen zwischen der EU und den USA (TTIP = Transatlantic Trade and Investment Partnership)? Unmittelbar einleuchtend ist die Befürchtung, dass die vergleichsweise hohen EU-Standards bei Umwelt- und Verbraucherschutz im Rahmen einer Angleichung gesenkt werden. In diesem Zusammenhang wird gern auf Hormonfleisch und Chlorhühnchen hingewiesen.

Demokratie und Rechtsstaat unter Beschuss

Weniger offensichtlich, aber nicht weniger bedrohlich ist die Befürchtung, dass Rechtsstaatlichkeit und Demokratie durch den im Abkommen enthaltenen sogenannten Investitionsschutz untergraben werden. Dieser sieht vor, dass Unternehmen ganze Staaten auf Schadenersatz verklagen können, wenn deren Gesetzgebung dem Handel mit ihren Produkten oder der Durchführung ihrer Projekte im Weg steht. Das könnte beispielsweise die Vermarktung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel oder Fracking betreffen, die beide in der Bevölkerung auf breite Ablehnung stoßen. Das Abkommen sieht vor, dass die Klage nicht etwa vor einem ordentlichen Gericht, sondern nicht-öffentlich in einem Schiedsverfahren entschieden wird.

Das Verfahren wird von drei Anwälten geführt, gegen ihre Entscheidung soll es keine Revisionsmöglichkeit geben. „Ich sehe keinen Anlass, dieses intransparente und undemokratische Verfahren in der EU anzuwenden“ erläutert LBV-Experte Dr. Martin Werneyer, „die Mitglieder sind Rechtsstaaten und es gibt außerdem den Europäischen Gerichtshof. Hier sollen offenbar ganze Staaten mit ihren Bürgern und demokratisch legitimierten Parlamenten entmündigt werden. Dieses Verfahren wurde eigentlich entwickelt, um Unternehmen zu schützen, die in Staaten ohne funktionierende Gerichtsbarkeit investieren wollen.“

Transparenz und Bürgerbeteiligung gefordert

Wesentliche Teile der Naturschutzarbeit beruhen auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, betont Werneyer, „Durch unser Werben für Naturschutzanliegen tragen wir zur gesellschaftlichen Meinungsbildung und politischen Willensbildung bei. Naturschutz ist in Deutschland und in der EU in der Gesetzgebung verankert. Im Streitfall steht allen beteiligten Parteien der Weg durch die vorhandenen gerichtlichen Instanzen offen – und so sollte es bleiben.“

Skeptisch sieht der LBV auch die nach wie vor große Intransparenz der Verhandlungen. „Mein Eindruck ist, dass eine lebhafte öffentliche Debatte über Gurkenkrümmungen, Staubsauger und Glühbirnen geführt wird, während ein so fundamentales Abkommen wie das TTIP möglichst leise an den Bürgern vorbei eingeführt werden soll!“ kritisiert Werneyer.

Mit der Forderung nach mehr Transparenz und öffentlicher Beteiligung reiht sich der LBV in eine ganze Reihe weiterer Nichtregierungsorganisationen ein. Sie alle befürchten weitere negative Auswirkungen beispielsweise auf die Arbeits-, Umwelt- und Menschenrechte, die kommunale Daseinsvorsorge (Stichworte: Bildung, Trinkwasser), das geplante Welthandelsabkommen oder den Handel mit anderen Ländern.

Ihre Fragen beantwortet Ihnen:

Dr. Andreas von Lindeiner

0 91 74 / 47 75 - 74 30

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