Dringender Handlungsbedarf beim Insektenschutz auf Bundesebene
Erhebliche Verzögerungen bei Bekämpfung des Insektensterbens und „Aktionsprogramm Insektenschutz“ der Bundesregierung
Der massive Insektenschwund stellt ein erhebliches Problem dar und ist dramatisch für unsere Biologische Vielfalt insgesamt. Politik muss deshalb konsequent Handeln und zügig Maßnahmen ergreifen, um den Trend zu stoppen und Insekten mit ihrer Schlüsselposition in der Nahrungskette zu schützen. Dafür müssen vor allem Themen wie die deutliche Verringerung des Pestizideinsatzes, Flächenfraß, Erhöhung der Pflanzenvielfalt in der Intensivlandwirtschaft und Lichtverschmutzung zügig angegangen werden.
2019 hat die Bundesregierung ihr „Aktionsprogramm Insektenschutz“ vorgestellt und Maßnahmen und Ziele für den Insektenerhalt formuliert. Die Umsetzung lässt jedoch auf sich warten.
Herausforderung Insektensterben
Wir verzeichnen einen deutlichen Rückgang der Insekten. Das bezieht sich sowohl auf die Häufigkeit bzw. Biomasse der Insekten als auch auf die Situation einzelner Arten. Die „Rote Liste“ offenbart, dass beinahe die Hälfte der Arten, die in der Liste erwähnt werden, mindestens bestandsgefährdet sind. Viele Insektenarten sind bereits ausgestorben. Mit einer weiteren Verschlechterung der Lage ist zu rechnen.
Doch Insekten nehmen eine Schlüsselposition für Natur und Menschen ein: Insekten sind beispielsweise wichtige Nahrungsgrundlage für andere Tiere, etwa Vögel und ihre Bestäubungsleistungen sorgt für den Erhalt unserer Pflanzenarten, die ansonsten wegbrechen würden. Sie sind damit nicht nur für Tiere und Pflanzen und unsere Ökosysteme insgesamt entscheidend, sondern auch zentral für die Ernährungssicherheit der Menschheit. Sie sind damit systemrelevant und tatsächlich unverzichtbar für uns.
Das Insektensterben ist ein zentrales Element des massiven Biodiversitätsverlusts, der dringend zu stoppen ist. Zusammen mit dem Klimawandel ist der Verlust unserer Biodiversität die zentrale Herausforderung unserer Zeit. Um das Insektensterben zu stoppen, können wir in vielen Bereichen nicht so weiter machen wie bisher.
Der allgegenwärtige Einsatz von Pestiziden muss schnellstmöglich erheblich verringert werden. Pestizide sorgen bspw. für weniger Pflanzenvielfalt oder schädigen und töten Insekten direkt. In der Intensivlandwirtschaft sorgen Überdüngung und fehlende Strukturen wie Randstreifen, Ackerraine und Brachen für eine äußerst geringe Pflanzenvielfalt. Auch der „Flächenfraß“ durch uns Menschen, also etwa die immer weitere Versiegelung von Flächen, reduziert den Lebensraum der Insekten erheblich.
„Aktionsprogramm Insektenschutz“ der Bundesregierung
Im September 2019 hat die Bundesregierung das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ beschlossen, das bereits im Koalitionsvertrag verankert war. Ziel ist es ausdrücklich das Insektensterben zu stoppen. Versprochen wurde u. a. eine deutlich geringe Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wie Glyphosat – der Einsatz soll ab 2020 stark eingeschränkt werden, die Anwendung von Glyphosat 2023 beendet werden.
Hierfür soll die Pflanzenschutzanwendungsverordnung geändert werden. Die Bundesregierung hat sich das Ziel „weniger Chemie“ auf die Fahnen geschrieben. Der unkontrollierte Biozidverkauf im Handel soll eingeschränkt werden. Die Liste gesetzlich geschützter Biotope im Bundesnaturschutzgesetz soll um zusätzliche Biotoptypen, die für Insekten besonders wichtig sind, erweitert werden.
Als weiterer Ansatzpunkt wird die Reduktion der schädlichen Lichtverschmutzung genannt, Einträge von Nähr- und Schadstoffen in Gewässer sollen reduziert werden. Wichtigstes Element des Aktionsprogramms ist ein zu verabschiedendes Insektenschutzgesetz, das die wichtigsten Maßnahmen enthält.
Grundsätzlich ist das Aktionsprogramm zu begrüßen, da die Bundesregierung das Problem des Insektensterbens benennt und auch die Notwendigkeit des Handelns festhält. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Letztendlich hilft das Vorhaben aber nur, wenn Maßnahmen zügig und konsequent umgesetzt werden. Bisher kann hiervon nicht die Rede sein.
Insektenschutz auf Bundesebene lässt auf sich warten – Wichtige Zeit verstreicht
An der Umsetzung der selbst formulierten Ziele hakt es bei der Bundesregierung bisher erheblich. Seit dem Sommer 2020 gibt es nun einen Entwurf des Insektenschutzgesetzes aus dem Bundesumweltministerium. Er enthält einige gute Ansätze. Zu begrüßen sind etwa Regelungen zur Lichtverschmutzung, ein Verbot von Insektenkiller-Lampen im Außenbereich, der Schutz von Streuobst und weiteren Biotopen im Bundesnaturschutzgesetz und Regelungen zum Schutz von Gewässerrandstreifen.
Doch auch das Landwirtschaftsministerium (BMEL) muss einen Teil des Gesetzes erarbeiten, hier geht es ganz entscheidend um Pestizide. Seit Monaten hat das Ministerium unter Führung von Bundesministerin Klöckner keinen Entwurf des Gesetzes geliefert, weil es diesen offenbar nicht unterstützen will. Letzte Meldungen zu Plänen des BMEL deuten darauf hin, dass das Ministerium den Insektenschutz weiterhin nicht konsequent angehen wird.
Ob es in naher Zukunft noch zu entscheidenden Schritten im Insektenschutz auf Bundesebene kommt ist unklar, weil es in Teilen der Regierung offenbar am Umsetzungswillen mangelt.