Windkraft zügig naturverträglich ausbauen
Wir unterstützen den Ausbau für eine ökologisch, ökonomisch und sozial verträgliche Windkraft
Der LBV begrüßt und unterstützt grundsätzlich den Ausbau vor allem der Windkraft als flächen- und energieeffizienteste Form regenerativer Energiegewinnung zum Schutz des Klimas und zur Substitution der Atomkraft. Bereits durch eine sorgfältige Standortwahl muss dafür gesorgt werden, dass der Ausbau der Windenergieerzeugung zu keiner weiteren Gefährdung ohnehin schon bedrohter Vogel- und Fledermausarten führt.
Es wäre fatal, würde der Ausbau der erneuerbaren Energien den dramatischen Schwund der Biodiversität, vor allem in der offenen Kulturlandschaft, weiter verstärken. Generelles Ziel muss die Erhaltung beziehungsweise das Erlangen eines günstigen Erhaltungszustandes der lokalen Population sein.
Eine sorgfältige Standortwahl hat für die Ausweisung von Windkraft-Vorranggebieten beziehungsweise für die Planung von Windkraftanlagen (WKA) eine zentrale Bedeutung. Dafür ist eine methodisch hochwertige spezielle artenschutzrechtliche Prüfung beziehungsweise Umweltverträglichkeitsprüfung von unabhängiger Seite durchzuführen. Auch beim Betrieb bereits bestehender Anlagen muss im Zweifelsfall das Kollisionsrisiko gefährdeter Arten durch ein geeignetes Monitoring eingeschätzt und gegebenenfalls durch entsprechende Abschaltalgorithmen oder andere Steuerungsmaßnahmen minimiert werden. Anordnungen zum artenschutzrechtlichen Tötungsverbot müssen schon in der Genehmigung getroffen werden.
Standort Wald im Fokus
Zunehmend werden Standorte im Wald ins Auge gefasst. Dabei gerät insbesondere der Staatswald ins Interesse der Planer, denn hier können unter Umständen großflächig Standorte bereitgestellt werden, zumal sich die Verhandlungen auf einen Flächenbesitzer konzentrieren lassen, was das Prozedere oftmals beschleunigt und vereinfacht.
Gerade für Wälder gibt es jedoch vielfach auch massive Bedenken, ob diese für WKA geeignet sind. Durch die direkte Überbauung und die Anlage von ergänzender Infrastruktur (Zufahrten, Parkplätze, Stromtrassen), die Scheuch- und Barrierewirkung sowie Beunruhigung durch WKA (Bau- und Betriebslärm, Folgenutzungen, Wartungszyklen) gehen Lebensräume im Wald, speziell im Kronenbereich und im Luftraum darüber, verloren. Weiterhin muss erst die Möglichkeit neu geschaffen werden, den erzeugten Strom einzuspeisen, zumal die nächsten Netzknotenpunkte oftmals weit entfernt liegen.
Dann gibt es auch massive emotionale Bedenken gegen die Errichtung von technischen Anlagen in Wäldern. Es wird hier gerne in geringfügiger Abwandlung eines Goethe-Gedichts gefordert: "Über allen Wipfeln ist Ruh (...)". Wenn Waldgebiete als mögliche Standorte für WKA ins Auge gefasst werden, sollten dafür homogen strukturierte, intensiv genutzte Wirtschaftswälder (Monokulturen) ausgewählt werden, in denen ein geringeres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial angenommen wird.
Beratung bei kritischen Standorten
Das Ziel des Natur-/Vogelschutzes, aber auch der verantwortlichen Behörden für den Ausbau der Windkraft, sollte die breite Unterstützung durch die Bevölkerung und vor allem durch die Naturschutzverbände sein. Kommunen, die möglicherweise kritische Standorte beplanen, müssen beraten werden. Nicht jede Gemeinde muss einen Windpark haben. Je mehr Windparks oder Einzelanlagen es in der Fläche gibt, umso mehr sind jene Arten betroffen, die flächig verbreitet vorkommen (unter anderem Rotmilan, Zwergfledermaus). Hier ist eine Prüfung der Summationseffekte erforderlich.
Es wird genauso wenig helfen, alle Windräder nur als Vogel- und Fledermausschredder anzusehen, wie es sinnvoll ist, sich über alle artenschutzrechtlichen Bedenken hinwegzusetzen und für alle in dieser Hinsicht kritischen Planungen eine Ausnahmegenehmigung erzwingen zu wollen. Die regionalen Planungsverbände weisen ausreichend Vorranggebiete für Windkraftanlagen aus, damit die Ziele der Energiewende erreicht werden können. Es ist deshalb nicht zielführend, ständig Diskussionen über zum Teil große Windparks außerhalb dieser Eignungsflächen loszutreten. Das muss Konflikte schüren, die absolut vermeidbar wären.
Keine Vernachlässigung der Bevölkerungsinteressen
Anfang Juli 2013 sorgte Bayerns Ministerpräsident Seehofer für Aufregung, als er verkündete: "Wir wollen Windkraft, aber wir wollen auch unsere wunderschöne Landschaft nicht beeinträchtigen oder gar beschädigen." Seit der Einführung der deutschlandweit einmaligen „10-H-Regelung“ gilt für den Abstand von Windrädern zu Wohngebieten das Zehnfache der Höhe der Anlage. Bei einem 200 Meter hohem Windrad sind dies zwei Kilometer. Dies hat am 13.1.2014 das bayerische Kabinett beschlossen. Damit wird die Errichtung von Windkraftanlagen gegenwärtig auf wenige Flächen beschränkt und häufig nur noch in Wäldern ermöglicht. Dies ist nicht hinnehmbar. Die bayerische 10-H-Regelung hat den Ausbau der Windkraft in Bayern massiv verhindert und die dringend notwendige Energiewende verschleppt.
Klar ist, dass die Bevölkerung nicht das Gefühl haben darf, dass ihre berechtigten Interessen weniger wiegen als die des Artenschutzes. Insofern ist die von vielen Gemeinden praktizierte freiwillige Erweiterung des Mindestabstands von Wohnbebauung zu WKA auf 1 km, der auch für die Neststandorte der meisten Vogelarten gilt, eine vernünftige Regelung. Dennoch bedarf es bei den immer höher und größer werdenden WKA und Windparks einer Prüfung, ob die zumutbaren Grenzwerte der Geräuschemissionen bei diesen Distanzen noch eingehalten werden können.
LBV-Position zur Windenergie
Der von der Bundesregierung beschlossene Ausstieg aus der Atomenergie und den fossilen Energieträgern sowie die Umsetzung der Pariser Klimaschutzziele werden vom Landesbund für Vogelschutz (LBV) begrüßt. Der schnelle Klimawandel stellt mittel- bis langfristig eine ernstzunehmende Gefährdung auch der heimischen Arten dar, die auch einer Reihe von Vogelarten in Deutschland zum Verhängnis werden könnte. Gleichzeitig hat sich herausgestellt, dass auch die Gegenstrategien und Anpassungen an den Klimawandel teils erhebliche Auswirkungen auf viele Arten haben können, insbesondere der Übergang zu alternativen Energiequellen.
Um beide genannten Gefährdungen angemessen zu berücksichtigen, setzt sich der LBV für eine „naturverträgliche Energiewende“ ein, bei der es gelingen muss, sowohl eine Energieversorgung aus erneuerbaren Energien zu erreichen, als auch den Artenschutz zu gewährleisten. Maßnahmen zu Klima- und Artenschutz müssen daher bei allen künftigen Bemühungen eine Einheit bilden! Nur dann kann tatsächlich von Nachhaltigkeit ausgegangen werden. Bei einem Ausbau der regenerativen Energien fordert der LBV, dass die Berücksichtigung und der Schutz der Vogelwelt stellvertretend für die Artenvielfalt insgesamt eine herausragende Rolle spielen.
Der LBV fordert den zügigen Ausbau der Windkraft in naturverträglicher Weise. Sie ist elementarer Bestandteil der Energiewende und damit großer Teil einer Lösung von Klima- und Biodiversitätskrise. Die sorgfältige Planung von Windkraft-Standorten verhindert eine Schwächung des Artenschutzes.