Natura 2000 - Was ist das?
Das größte Naturschutzgebietssystem der Welt
Natura 2000 steht für ein EU-weites Biotopverbundsystem für selten gewordene Lebensräume sowie gefährdete Pflanzen- und Tierarten und gilt als das größte Schutzgebietssystem der Welt.
Durch teils Jahrhunderte zurückwirkende nachhaltige und schonende Bewirtschaftsformen von Seiten verantwortungsvoller Grundbesitzer konnte sich in manchen Gebieten eine besonders reichhaltige Natur erhalten, die andernorts leider verloren gegangen ist. Es gilt, diese für Bayern einmaligen Gebiete zu erhalten, damit auch unsere Nachkommen noch die heimische Artenfülle vorfinden. Es gilt aber auch, die bisherige naturnahe Wirtschaftsweise fortzuführen, durch welche die Gebiete erst zu dem wurden, was sie heute sind.
FFH- und Vogelschutzrichlinien
Vor diesem Hintergrund wurde das Schutzprojekt "Natura 2000" ins Leben gerufen. Jedes Mitgliedsland hat demnach die Pflicht, besonders wertvolle Gebiete zu sichern und diese in Managementplänen darzustellen. Ziel ist, die Gebiete in gutem Zustand zu erhalten, wozu die Grundbesitzer durch ihre Bewirtschaftung auch künftig beitragen sollen.
In Bayern besteht das Natura 2000-Netz aus insgesamt 753 Einzelgebieten. Sie haben zusammen eine Fläche von 797.000 ha - das entspricht 11,3% der Landesfläche. Die NATURA 2000-Gebiete im Freistaat gelten unbestritten als die Kronjuwelen des bayerischen Naturschutzes, denn sie sind für den Erhalt der Biodiversität genauso bedeutsam wie für den regionalen Tourismus und die Naherholung.
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Ähnliches, nur eben beschränkt auf die Vogelwelt, regelt die Vogelschutzrichtlinie.
FFH- und Vogelschutzrichtlinien sind vollwertige Gesetze
Wichtiger Bestandteil beider Richtlinien sind lange Listen mit Arten bzw. Lebensraumtypen, die es besonders zu schützen gilt und für die in jedem Mitgliedsstaat Schutzgebiete eingerichtet werden müssen. Die Reservate aus beiden Richtlinien ergeben zusammen das Schutzgebietsnetz Natura 2000.
Wie EU-Verordnungen sind EU-Richtlinien vollwertige Gesetze. Während Verordnungen unmittelbar gelten, müssen Richtlinien von den Mitgliedsstaaten in das nationale Recht integriert werden. Zudem lassen Richtlinien - auch FFH und Vogelschutzrichtlinien - den Staaten viel Spielraum, wie sie die dort genannten Ziele in der Praxis erreichen.
Flächenankauf ist aktiver Artenschutz: LBV und NATURA 2000
Seltene Tiere und Pflanzen brauchen gesunde Lebensräume. Darum kauft der LBV seit 1984 hochwertige Flächen an. So besitzen wir mittlerweile rund 3.000 Hektar Schutzgebiete in Bayern. Darunter sind große Bereiche von wertvollen NATURA 2000-Gebieten, z.B. ein Moorgebiet am Rande des Nationalparks Bayerischer Wald, der Rainer Wald oder im Charlottenhofer Weihergebiet.
Weiterhin haben wir mehrere Projekte mit Unterstützung des von der EU speziell für NATURA 2000 aufgelegten Förderprogramms LIFE durchgeführt. Dies sind aktuell u.a. zwei Projekte zum Schutz der Großen Hufeisennase und der Grünen Keiljungfer.
LBV-Aktivitäten für Natura 2000
25 Jahre NATURA 2000 - "Wir müssen endlich stolz auf NATURA 2000 sein"
NATURA 2000 feierte 2017 sein 25. Jubiläum und doch ist der Biotopverbund für viele noch unbekannt. Der LBV setzt sich daher dafür ein, dass NATURA 2000 besser umgesetzt wird, aber auch verstärkt Bekanntheit und Akzeptanz erhält. Es bedarf dafür allerdings mehr Geld und Personal in den zuständigen Naturschutzbehörden.
Unsere Ziele sind deshalb:
- Erstellung und Umsetzung effektiver Managementpläne sowie -maßnahmen in Natura 2000-Gebieten
- Konsequenter und effizienter Schutz der NATURA 2000-Gebiete vor schädlichen Eingriffen
- Erarbeitung und Umsetzung von Artenschutzprogrammen für die Arten, für deren internationalen Schutz Deutschland zentral verantwortlich ist
- Festlegung bundesweit vergleichbarer Referenzwerte für die Bewertung des "Günstigen Erhaltungszustandes"
- Verbessertes, staatlich finanziertes Monitoring der EU-rechtlich relevanten Arten, Lebensraumtypen und NATURA 2000-Gebiete
- Initiierung einer transeuropäischen "Grünen Infrastruktur"
- Anpassung der Finanzierungsinstrumente für die Beendigung natur- und umweltschädlicher Subventionen