Starnberger See

Nordbucht Starnberg | © Andrea Gehrold © Andrea Gehrold
Bis zu 25.000 Wintervögel überwintern am Starnberger See. Damit diese ihre Energiereserven für ihren Zug aufsparen können, gelten winterliche Ruhezonen

Gebietsbeschreibung und Schutzstatus

Reiherenten am Starnberger See | © Andrea Gehrold © Andrea Gehrold
Reiherenten am Starnberger See

Der Starnberger See gehört zu den ursprünglich oligotrophen, voralpinen Seen in Bayern. Mit 3 Mrd. m³ Inhalt ist er der wasserreichste und mit 20 km der längste der bayrischen Seen. Das Vogelschutzgebiet umfasst eine Fläche von 5.671 ha und liegt im Landkreis Starnberg. Da er keinen größeren Zufluss hat, also kaum Geschiebe- und Schwebstoffeintrag stattfindet, ist die Sichttiefe überdurchschnittlich, was vor allem in größeren Tiefen auch für Tauchvögel von enormem Vorteil ist. Das Wärmespeichervermögen ist aufgrund des großen Wasservolumens, der durchschnittlichen Tiefe von etwa 53 m und des Fehlens der winterlichen Kaltwasserzufuhr aus den Bergen erheblich; der See friert deshalb fast nie zu, was ihn für Wasservögel im Winter besonders interessant macht. Der See liegt im Naturraum "Ammer-Loisach-Isar-Hügelland".

Der Starnberger See ist als Ramsar-Gebiet gemeldet. Von der Seefläche von 5671 ha sind nur 17 ha als Naturschutzgebiet, weitere 25 ha als "geschützter Landschaftsbestandteil" ausgewiesen. Das entspricht lediglich knapp 0.8% der Fläche. Fisch- und Laichschongebiete umfassen ca. 300 ha der Seefläche, überwiegend Flachwasserbereiche.

Arten und Erhaltungsziele

Roseninselbucht Feldafing | © Andrea Gehrold © Andrea Gehrold
Roseninselbucht Feldafing

Bis zu 25.000 Wasservögel überwintern am Starnberger See. Sie stammen größtenteils aus Nord- und Osteuropa. Bei einigen Arten, wie der Reiherente, erstrecken sich die Brutgebiete sogar bis nach Sibirien. Eine weitere Besonderheit sind die überwinternden Pracht- und Sterntaucher, die aus dem hohen Norden zu uns kommen und im Binnenland nur sehr selten zu beobachten sind. Um die kalten, nahrungsarmen Wintermonate zu überstehen, sind die Wasservögel auf störungsarme Flachwasserbereiche angewiesen. Nur hier ist die Nahrung (v. a. Wasserpflanzen, Algen, Muscheln, Insektenlarven) für sie erreichbar, und sie können gleichzeitig ihre Energiereserven schonen, um den weiten Zugweg in die Brutgebiete zu meistern.

Am Starnberger See gelten daher von 01. November bis 31. März die winterlichen Ruhezonen. Sie basieren auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen Wassersportverbänden und Naturschutz. Die Ruderer befahren den See nur auf einem mittig gelegenen Korridor, wo sich kaum Wasservögel aufhalten. Die Segler verzichten im Winterhalbjahr sogar gänzlich auf die Ausübung ihres Sports. Auch Berufsfischer und Werftbesitzer haben sich den freiwilligen Vereinbarungen angeschlossen. Wichtig ist, dass sie auch bei privaten Wassersportlern Beachtung finden. Denn schon einzelne Befahrungen durch Surfer, Stand-Up Paddler, Kanu-oder Kajakfahrer können Tausende Vögel aufschrecken und aus den Nahrungs- und Rastgebieten vertreiben.

Die winterlichen Ruhezonen umfassen den Bereich um die Roseninsel, die Südbucht, die Nordbucht, den Karpfenwinkel und den ufernahen Seeabschnitt zwischen Assenhausen und Ammerland. In jedem Fall sollte zu Vogelansammlungen ein Mindestabstand von 300 m eingehalten werden. Darüber hinaus beherbergt der Starnberger See im Sommer eine Flussseeschwalben-Kolonie. Die Art zählt ebenfalls zu den Langstreckenziehern, überwintert in Afrika und gilt deutschlandweit als stark gefährdet.

Die praktischen Maßnahmen konzentrieren sich momentan auf Schilfschutz durch Zäunung, den Rückbau von Uferversteinung, Artenhilfsmaßnahmen zugunsten der Flussseeschwalbe und den Schutz ganzjährig bedeutsamer Flachwasserzonen in der Bucht von St. Heinrich, im Karpfenwinkel und in der Roseninselbucht. Der Erhalt des Starnberger Sees als international bedeutsames Durchzugs- und Überwinterungsgebiet zahlreicher europäischer Vogelarten, sowie im Sommer als bundesweit bedeutsames Brut-, Mauser- und Sommerrastgebiet soll sichergestellt werden.

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz