Charlottenhofer Weihergebiet und Hirtlohweiher

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Das Charlottenhofer Weihergebiet umfasst 924 ha und liegt im Landkreis Schwandorf.

Gebietsbeschreibung und Schutzstatus

LBV-Schutzgebiet-Ausblick_Forstweiher

Das östlich von Schwandorf gelegene Charlottenhofer Weihergebiet befindet sich in einem ausgedehnten Waldgebiet. Das Vogelschutzgebiet umfasst eine Fläche von 924 ha und liegt im Landkreis Schwandorf. Neben den Kiefern-Birken- und Erlenbruchwäldern finden sich in dem Gebiet größere Ried- und Röhrichtkomplexe. Trotzt der fischereiwirtschaftlichen Nutzung sind auf der Hälfte des naturnahen Weihergebietes großflächige Verlandungsbereiche und Moorausbildungen erhalten geblieben. Die repräsentative Verlandungsvegetation enthält sogar den größten Schwingrasen Nordbayerns. 5 km südwestlich liegt der Hirtlohweiher, ein ehemaliges Absetzbecken für Pumpwässer des Braunkohletagebaus, der 1984 vom LBV erworben wurde. Dank der fehlenden Nutzung konnten sich hier große Verlandungsbereiche mit Röhricht-, Rohrkolben und Seggenbeständen entwickeln.

Im Bereich des Hirtlohweihers sind 65 ha und im Charlottenhofer Weihergebiet 833 ha als NSGs ausgewiesen. In einem vom LBV beantragten LIFE-Projekt wurden Pflegemaßnahmen zur Sicherung der Bestände der Rohrdommel, verbunden mit Habitatsanalysen und Flächenkäufen durchgeführt.

Arten und Erhaltungsziele

Das Charlottenhofer Weihergebiet und der Hirtlohweiher stehen vor allem was das Vorkommen von zahlreichen bedrohten Vogelarten, etwa der Rohr- und der Zwergdommel, in engem Zusammenhang. Auch das Tüpfelsumpfhuhn und die Tafelente finden dort besonders geeignete Brutplätze.

Die Sicherung und Entwicklung der Flachwasserzonen, Verlandungs-, Schilf- und Bruchwaldbereichen sowie Übergangsmoore als Lebensraum für die hier in großer Zahl vorkommenden bedrohten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Fernhalten von Störungen an den Brutplätzen der gefährdeten Vogelarten ist hier das vornehmliche Ziel.

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