Altmühltal

Treuchtlingen – Leutershausen mit Altmühlsee

Gebietsbeschreibung und Schutzstatus

Altmühlsee | © Frank Derer © Frank Derer
Der Altmühlsee ist ein Rast- und Überwinterungsgebiet mit bundesweiter Bedeutung

Der Altmühlsee ist ein nährstoffreicher, flacher Stausee, der 1985 geflutet wurde. Neben der optimalen Nutzung für Erholungszwecke, kann im Nord-West-Teil (ca. 40% des Sees) auch das 202ha große Naturschutzgebiet, die Vogelfreistätte, bewundert werden. Es umfasst einen ausgedehnten Komplex aus Flachwasserbereichen und vielen Inseln, der weitgehend sich selbst überlassen ist und in dem die Vogelwelt sich ungestört entwickeln kann. Dieses NSG hat sich zu einem bedeutsamen Feuchtgebiet als Brut- und Rastplatz für Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie entwickelt. Der gesamte See ist ein Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasser- und Watvögel von bayern- bis bundesweiter Bedeutung.

Kennzeichnend für das Altmühltal sind der hohe Grünlandanteil einschließlich Feucht- und Nasswiesen mit hohem Grundwasserstand. Das Altmühltal zählt zu den wertvollsten Wiesenbrüterlebensräumen in Bayern. Die Wiesenbrütergebiete stehen als Rast- und Durchzugsgebiet für Wat- und Wiesenvögel in enger Beziehung zum Altmühlsee.

Neben dem NSG Flachwasser- und Inselzone im Altmühlsee, gibt es 2 kleinere NSGs (12 bzw. 5 ha groß) im Wiesenbrütergebiet Wiesmet.

Arten und Erhaltungsziele

Das Vogelschutzgebiet ist eines der wichtigsten Wiesenbrütergebiete in Süddeutschland. Besonders optimale Brutbedingungen finden hier neben dem Großen Brachvogel auch Kiebitz, Braunkehlchen, Grauammer, Weißstorch und Wiesenweihe. Unter den Rastvögeln wären besonders die vielen verschiedenen Enten- und Gänsearten hervorzuheben.

Seit einigen Jahren brüten in der Nähe des Altmühlsees Seeadler, die sich gelegentlich bei der Jagd beobachten lassen.

Die naturnahen Flusslandschaften der Altmühl mit breiten, regelmäßig überfluteten Talräumen und einem vielfältigen Mosaik u.a. aus Auenlebensräumen, Verlandungsbereichen, Inseln und Schilfröhrichtbereichen wird für eine Vielzahl an Vogelarten weiterhin sichergestellt. Außerdem sollen auch das Nahrungsangebot und die naturnahen Fischbestände der Altmühl erhalten bleiben.

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz