Rettet das Riedberger Horn!
Alpenplan und Birkhuhn in Gefahr
Das Skigebiet Riedberger Horn im Balderschwanger Tal soll mit dem Skigebiet Grasgehren am Riedbergpass verbunden werden. Hierzu ist der Bau einer Verbindungsbahn und -piste an der Westflanke des Riedberger Horns vorgesehen. Ein Problem: das betroffene Gebiet liegt in der streng geschützten Alpenplan-Zone C - was alle bisherigen Verfahren, wie Änderung des Teilflächennutzungsplan oder Zielabweichungsverfahren, scheitern ließ.
Nun soll der Alpenplan geändert werden, sodass eine Herabstufung des betroffenen Gebietes von Schutzzone C zu B stattfinden kann. In einem weiteren Verfahren sollen die bestehenden Schlepplifte "3 und 4" in Grasgehren durch eine 8er-Sesselbahn ("Hörnlebahn") auf einer neuen Trasse ersetzt werden. Der Neubau eines großen Schneiteichs mit Beschneiungsanlage ist, wenn auch noch nicht in den Planungen enthalten, ebenfalls zu erwarten.
Pläne kommen einer Abschaffung des Alpenplans gleich
Der Alpenplan ist das wirksamste Instrument, um eine Übererschließung des Bayerischen Alpenraums zu verhindern. Ein Blick über die Grenzen hinweg nach Österreich zeigt, was passiert, wenn es ein solches Steuerungsinstrument nicht gibt. Bei einer Abschaffung des Alpenplanes drohen Neuerschließungen in bisher unberührten Bereichen des Alpenraumes in erheblichem Umfang. Viele Liftbetreiber warten seit Jahren nur auf die Abschaffung des Alpenplanes und haben entsprechende Ausbaupläne bereits in der Schublade. Bekannte und beliebte Gipfel wie die Zugspitze und das Sonntagshorn im Chiemgau sind davon betroffen.
Begründen will die Bayerische Staatsregierung ihr Vorgehen durch die Ergebnisse einer Bürgerbefragung in den betroffenen Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein, der zufolge die Mehrheit der Anwohner für das Projekt gestimmt hat. Dass laut einer repräsentativen Umfrage des LBV 80 % der bayerischen Bürger gegen den Bau der Skischaukel und über 90 % für den Erhalt des Alpenplanes (einer gesamtbayerischen Angelegenheit) sind, wird dabei nicht berücksichtigt. Das Vorhaben wird weiterhin politisch befördert, obwohl zahlreiche Argumente von Seiten der Landschaftsplanung, des nachhaltigen Tourismus und des Naturschutzes, sowie internationales Recht und nationales Planungsrecht dagegensprechen.
Am 09. November 2017 beschloss das bayerische Parlament die Änderung der Alpenplan Schutzzone C am Riedberger Horn. Der LBV wird mit allen rechtlichen Schritten gegen diese Entscheidung vorgehen, da eine Änderung gegen das internationale Recht der Alpenkonvention verstößt. Sollte die Gesetzesänderung dennoch in Kraft treten, liegt die Entscheidung über die Genehmigung einer Skischaukel beim Landratsamt Oberallgäu. Der LBV wird weiter für den Erhalt der Natur am Riedberger Horn und gegen die Investition von Steuergeldern in Lifte und Schneekanonen kämpfen.
Stellungnahme des LBV zum Riedberger Horn
Eindrücke des Riedberger Horns
Unsere Argumente gegen die Planung:
Dammbruch verhindern!
Mit der Genehmigung der Erschließung der („Tabu-“) Zone C des Alpenplans würde für die gesamten bayerischen Alpen erstmals seit 1972 ein Präzendenzfall geschaffen werden.
Ähnliche verheerende Planungen wären in anderen bayerischen Skigebieten zu erwarten. Schon jetzt fragen Touristiker aus Österreich in Bayern um Rat, wie man Naturschutzgebiete aushebeln kann.
Birkhuhnbestände erhalten!
Am Riedberger Horn kommen bis zu 5% der nationalen Birkhuhnpopulation vor! In keinem anderen Allgäuer Birkhuhngebiet kommen Lebensraumstrukturen in ähnlich guter Ausstattung, Größe und Anbindung vor. Birkhühner koexistieren derzeit neben nicht Anlagen gebundener Nutzungsformen: Es gibt für die Tiere noch räumlich-zeitliche Ruhezonen, in denen sie ihre überlebenswichtigen Aktivitäten ausüben können.
Durch die Seilbahnvorhaben würde die Zahl von Variantenskifahrern (Skifahren abseits der Piste) stark zunehmen und sich auch u.a. durch die Pistenpräparierung das bisherige Nutzungsmuster verändern und Ruhezonen zerstört werden. Der erstmalige Sommerbetrieb einer Bergbahn am Riedberger Horn verstärkt diese Entwicklung.
Publikation zum Birkhuhn am Riedberger Horn (H. Werth & Brigitte Kraft, 2015)
Murenabgänge vermeiden
Im Bereich der geplanten Verbindungspiste kommen labile, rutschgefährdete Bodenschichten vor. Im GeoFachdatenAtlas (Bodeninformationssystem Bayern, bis.bayern.de) ist erkennbar, dass mindestens zwei „Georisk-Objekte“ betroffen sind. Die Planungen lassen durch bauliche Eingriffe eine Zunahme der Rutschereignisse entlang der Verbindungspiste befürchten. Das Ausmaß der Geländeeingriffe ist in den Planungsunterlagen unzureichend dargestellt.
Bergwald schützen
Mehrere Hektar Bergwald mit wichtiger Schutzwaldfunktion müssten der Verbindungsbahn und -piste zum Opfer fallen. Einige Waldbestände könnten sogar 300-jährige Fichten enthalten. Bergwaldrodung für Pistenneubau ist gemäß Bayerischen Bergwaldbeschluss unzulässig.
Amtliches Wildschutzgebiet wird durchschnitten
Ein amtliches Wildschutzgebiet wird durch die Verbindungspiste durchschnitten. Die geplante Piste kreuzt die Futteranlagen. Das Rotwildgatter kann in der bestehenden Form somit nicht mehr betrieben und muss ggf. verlegt werden. In den Planungsunterlagen sind keine Aussagen hierzu enthalten.
Fehlende Gesamtplanung, fehlender "Blick nach vorne", EU-Recht
- Anstelle einer Gesamtplanung wurden die Vorhaben in Teilplanungen (Teilflächennutzungsplan, Hörnlebahn) aufgeteilt und einzeln beantragt. Weitere zu erwartende Eingriffe wurden bislang gar nicht thematisiert (Schneiteich/e, Beschneiungsanlage, Verlegung Rotwildgatter). Mögliche Summationswirkungen des Gesamtvorhabens können somit nur unzureichend beurteilt werden.
- Es ist ein schwerwiegender Fehler, dass u.a. keine FFH-Verträglichkeitsprüfung zu Auswirkungen auf die lokale Birkhuhnpopulation im angrenzenden FFH-Gebiet Hörnergruppe durchgeführt wurde.