Riedberger Horn gerettet

Alpenplan und Birkhuhn außer Gefahr

Westseite des Riedberger Horns im Winter | © Henning Werth © Henning Werth
Westseite des Riedberger Horns

Das Skigebiet Riedberger Horn im Balderschwanger Tal sollte im Jahr 2016/2017 mit dem Skigebiet Grasgehren am Riedbergpass verbunden werden. Hierzu war der Bau einer Verbindungsbahn und -piste an der Westflanke des Riedberger Horns vorgesehen. Problem: das betroffene Gebiet liegt in der streng geschützten Alpenplan-Zone C - was alle bisherigen Verfahren, wie Änderung des Teilflächennutzungsplan oder Zielabweichungsverfahren, scheitern ließ.

Der Alpenplan sollte geändert werden, sodass eine Herabstufung des betroffenen Gebietes von Schutzzone C zu B hätte stattfinden können. In einem weiteren Verfahren hätte die bestehenden Schlepplifte "3 und 4" in Grasgehren durch eine 8er-Sesselbahn ("Hörnlebahn") auf einer neuen Trasse ersetzt werden sollen. Ebenfalls wäre ein Neubau eines großen Schneiteichs mit Beschneiungsanlage zu erwarten gewesen.

Pläne kamen einer Abschaffung des Alpenplans gleich

Übersichtskarte zum geplanten Skilift am Riedberger Horn | © LBV © LBV
Übersichtskarte der Planungen Verbindungsbahn, -piste und Hörnlebahn am Riedberger Horn

Der Alpenplan ist das wirksamste Instrument, um eine Übererschließung des Bayerischen Alpenraums zu verhindern. Ein Blick über die Grenzen hinweg nach Österreich zeigt, was passiert, wenn es ein solches Steuerungsinstrument nicht gibt. Bei einer Abschaffung des Alpenplanes drohen Neuerschließungen in bisher unberührten Bereichen des Alpenraumes in erheblichem Umfang. Viele Liftbetreiber warten seit Jahren nur auf die Abschaffung des Alpenplanes und haben entsprechende Ausbaupläne bereits in der Schublade. Bekannte und beliebte Gipfel wie die Zugspitze und das Sonntagshorn im Chiemgau sind davon betroffen.

Begründet hat die Bayerische Staatsregierung ihr Vorgehen durch die Ergebnisse einer Bürgerbefragung in den betroffenen Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein, der zufolge die Mehrheit der Anwohner für das Projekt gestimmt hat. Dass laut einer repräsentativen Umfrage (2016/2017) des LBV 80 % der bayerischen Bürger gegen den Bau der Skischaukel und über 90 % für den Erhalt des Alpenplanes (einer gesamtbayerischen Angelegenheit) waren, wurde dabei dabei nicht berücksichtigt. Das Vorhaben wurde weiterhin politisch befördert, obwohl zahlreiche Argumente von Seiten der Landschaftsplanung, des nachhaltigen Tourismus und des Naturschutzes, sowie internationales Recht und nationales Planungsrecht dagegensprechen.

Am 09. November 2017 beschloss das bayerische Parlament die Änderung der Alpenplan Schutzzone C am Riedberger Horn. Der LBV ging mit allen rechtlichen Schritten gegen diese Entscheidung vor, da eine Änderung gegen das internationale Recht der Alpenkonvention verstößt. Wäre die Gesetzesänderung dennoch in Kraft getreten, läge die Entscheidung über die Genehmigung einer Skischaukel beim Landratsamt Oberallgäu. Der LBV kämpfte weiter für den Erhalt der Natur am Riedberger Horn und gegen die Investition von Steuergeldern in Lifte und Schneekanonen.

Stellungnahme des LBV zum Riedberger Horn

Eindrücke des Riedberger Horns

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