Der Bayerische Streuobstpakt

Erhalt, Pflege und Anlage von Streuobstbeständen

Der Bayerische Streuobstpakt soll den Erhalt, die Pflege und die Anlage der Streuobstbestände in Bayern sichern. Streuobst ist eine historische Nutzungsform mit hoher Bedeutung, die eine große Bereicherung und Bedeutung für unsere Kulturlandschaft ist. Tatsächlich gehören Streuobstbestände zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas, die viele seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten beherbergen. Sie besitzen zudem mit ihren allein bayernweit über 2.000 Obstsorten eine hohe genetische Vielfalt und bieten außerdem ein attraktives Landschaftsbild, welche die Naherholung und den naturnahen Tourismus unterstützen soll. Bayern trägt beim Erhalt dieses Kulturguts eine besondere Verantwortung.

Streuobstwiese | © Peter Bria © Peter Bria

Der Beschluss des Steuobstpaktes

Der Streuobstpakt und das dazugehörige Maßnahmenkonzept wurden am 18. Oktober 2021 von der Bayerischen Staatsregierung und mehreren Verbänden aus Naturschutz, Landwirtschaft und Wirtschaft unterzeichnet. Er ist das Ergebnis von zwei Runden Tischen und weiteren Arbeitsgruppentreffen, an denen verschiedene Akteure im Bereich Streuobst mitgewirkt haben.

Was besagt der Streuobstpakt?

Mit rund 600 Millionen Euro will die Bayerische Staatsregierung in den nächsten 15 Jahren die Anlage, Pflege und den Erhalt bayerischer Streuobstbestände unterstützen. Dabei kommt der Streuobstpakt einem Generationenvertrag gleich, denn nicht nur die Bayerische Staatsregierung, auch die Zivilgesellschaft verpflichtet sich die Streuobstbestände zu erhalten, zu pflegen und neue Streuobstwiesen anzulegen.

Bis 2035 sollen eine Million zusätzliche Streuobstbäume gepflanzt werden.

Bedeutung von Streuobstwiesen rückt ins Bewusstsein

Der ökologische Wert von Streuobstwiesen ist vor allem aufgrund des Volksbegehrens Artenvielfalt - „Rettet die Bienen!“ wieder in das Bewusstsein von Bevölkerung und Politik in Bayern gerückt. Ihr Schutz war 2019 eines der Ziele der erfolgreichen Initiative. Durch den Streuobstpakt zeigt sich, dass es mit der Umsetzung und dem Schutz der Artenvielfalt in Bayern vorangeht, denn viele seltene und gefährdete Vogelarten wie Wiedehopf  und Wendehals oder auch zahlreiche Fledermausarten finden in Streuobstbeständen einzigartige Lebensräume.

Langes Ringen für umfassenden Schutz für Streuobstwiesen

Doch der Weg zum Streuobstpakt war mit Hürden verbunden. Nach dem Volksbegehren hatte die Staatsregierung den Schutz von Streuobst zunächst sogar abgeschwächt. Denn sie erließ trotz heftiger Proteste der Naturschutzverbände im Februar 2020 eine Verordnung, in welcher der Schutz der Streuobstwiesen im Freistaat neu definiert wurde. So wurde das Kriterium des Kronenansatzes für den Schutz hochstämmiger Obstbäume von 1,60 Meter Höhe auf 1,80 Meter geändert, wodurch nur noch ein Bruchteil der bestehenden Streuobstbestände unter gesetzlichen Schutz gefallen wäre.

Durch diese Verordnung wurde der Schutz bestehender Streuobstbäume herabgesetzt, wogegen wir zusammen mit dem BUND Naturschutz Klage eingereicht hatten. Infolgedessen fanden zwei Runde Tische und weitere Arbeitsgruppentreffen unter der Leitung des ehemaligen Landtagspräsidenten Alois Glück statt. Das Ergebnis ist der nun verabschiedete bayerische Streuobstpakt, mit dem sich die Staatsregierung zum umfassenden Erhalt und zur Neuanlage von Streuobstwiesen verpflichtet. Daher lassen wir die von uns und dem BUND Naturschutz in Bayern eingereichte Klage ruhen.

Gewinn für den Naturschutz in Bayern

Obsternte | © Thomas Staab © Thomas Staab
Nur wenn sich der Anbau von Streuobst wieder lohnt, ist eine langfristige Sicherung dieser Kulturlandschaft möglich.

Der Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt - „Rettet die Bienen!“ aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) sieht im Streuobstpakt eine große Chance, das Kulturgut Streuobst dauerhaft zu sichern und damit wertvolle Lebensräume für Vögel und Insekten zu wahren.

Mit den vorgesehenen Mitteln und dem zusätzlichen Personal in Naturschutz- und Landwirtschaftsverwaltung wurde ein umfassendes Paket geschnürt, das erhebliches Potenzial hat, einen Gewinn für den Naturschutz in Bayern darzustellen.

Ausschlaggebend für den Trägerkreis des Volksbegehrens bleibt allerdings die richtige und rasche Umsetzung dieses Maßnahmenpakets. Herausforderungen, an denen alle Akteure gemeinsam arbeiten müssen, sehen ÖDP, LBV, Grüne und GLUS in der Produktion qualitativ hochwertiger Streuobstbäume, der Flächenverfügbarkeit, der Organisation einer fachgerechten Baumpflege sowie der Stärkung regionaler Absatzwege für Streuobsterzeugnisse.

Wir setzen uns aktiv für eine erfolgreiche Umsetzung des Streuobstpaktes ein.

Mehr über Streubostwiesen

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz