Projekt "Natur auf Zeit"
Rohstoffgewinnung gemeinsam für den Artenschutz
Ein Projekt des LBV, mit BIV und ABBM, in dem Naturschutz und Abbauunternehmen in enger und auch vertraglich geregelter Zusammenarbeit Schutz- und Entwicklungsmöglichkeiten von Amphibien in Kies-, Sand- und Lehmgruben etc. gemeinsam umsetzen.
2023 wurde das Projekt mit dem Umweltpreis der Bayerischen Landesstiftung ausgezeichnet.
Anlass für das Vorhaben ist ein Bericht der Bundesregierung zur Situation des europäischen Schutzsystems NATURA 2000. Welcher für sieben besonders bedrohte Amphibien-Arten mit europaweiter Bedeutung einen ungünstigen Erhaltungszustand und überwiegend einen negativen Gesamttrend der Vorkommen aufzeigt. Es besteht somit die dringende Notwendigkeit, diesen Trend umzukehren und Maßnahmen für die Bestandserholung dieser Arten einzuleiten.
Aktuell: Wanderausstellung in Bayern 2024
Um die Öffentlichkeit über diese "Überlebensräume", aber auch zu den Inhalten des vom Bayerischen Naturschutzfonds geförderten Projekts "Natur auf Zeit" zu informieren, haben LBV und der BIV zusammen eine Ausstellung zu dieser einzigartigen Kooperation zwischen Naturschutz und Industrie entwickelt. Die Ausstellung führt mit drei plakativen großen Infostellen und einem mit Sitzgelegenheiten gestalteten "Lebensraum" drumherum durch das Projekt mit seinen Bewohnern und den dazugehörigen Habitaten. An folgenden Orten und Zeiten können Sie die Ausstellung besuchen:
- 12. bis 30. April: Rieser Kulturtage/Märker (Oskar-Märker-Str. 24, 86655 Harburg)
- 02. Mai - 05. Juni: LBV Umweltstation Regenstauf (Masurenweg 19, 93128 Regenstauf)
- 07. bis 20. Juni: Fa. Pleinfelder Quarzsand GmbH & Co. KG (Gewerbepark 11, 91785 Pleinfeld)
- 26. Juni - 07. Juli: Landesgartenschau Kirchheim 2024 (Henschelring 2a, 85551 Kirchheim/MUC)
- 15. bis 30. Juli: Fa. Rohrdorfer /SPZ Service GmbH (Sinning 1, 83101 Rohrdorf)
- 01. bis 30. August: LBV Umweltstation Rothsee (Am Rothsee 10, 91161 Hilpoltstein)
Kurzbeschreibung des Projektes
Ziel des Projektes sind die Sicherung und Entwicklung von ausgewählten Amphibienpopulationen der FFH-Anhänge (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Diese Richtlinie regelt unter anderem auch den Naturschutz in Rohstoffgewinnungsstätten von Lehm, Sand, Kies und Gestein während des laufenden Betriebs. Dies erfolgt durch die Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Generierung zeitlich und räumlich verteilter Habitate. So entsteht eine Win-Win-Situation für Naturschutz und Unternehmen.
Auf der Basis von Natura 2000 hat der LBV ein Projekt im Rahmen des Biodiversitäts-Aktionsprogramms 2030 ins Leben gerufen, in dem Naturschutz und Abbauunternehmen in enger und auch vertraglich geregelter Zusammenarbeit Schutz- und Entwicklungsmöglichkeiten von Amphibien in Kies-, Sand- und Lehmgruben etc. gemeinsam umsetzen.
Abgrabungsstätten als Sekundärlebensräume
Die Zielarten der Maßnahmen sind Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke, Kammmolch, Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Wechselkröte und Laubfrosch.
Diese Arten sind heute in großem Umfang auf menschliche Unterstützung angewiesen, denn Gewinnungsstätten von Lehm, Sand, Kies und Gestein können wichtige Sekundärlebensräume für Amphibien darstellen.
Ihre besondere Bedeutung liegt vor allem darin, dass sie Ersatzlebensräume für naturnahe Wildflussauen sind, die durch Veränderungen wie Flussregulierungen weitgehend verschwunden sind. Die Abbauunternehmen und der LBV sind sich dieses besonderen Potenzials bewusst und wollen durch enge Zusammenarbeit die Chancen für den Erhalt unserer biologischen Vielfalt nutzen. Die Entstehung wertvoller Sekundärlebensräume und die Ansiedlung seltener Arten sollen während des Betriebs, bei der Renaturierung und auch darüber hinaus gezielt gesteuert werden.
Mehr Infos zum Projekt auch unter: www.natur-auf-zeit.de
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag als Grundlage des Projekts
Ein Novum des Projektes ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, der zwischen dem LBV, dem Abbaubetrieb und den Höheren und Unteren Naturschutzbehörde geschlossen wird. Er dient als Rechtssicherheit in Bezug auf das allgemeine Tötungsverbot nach §§ 44 ff. BNatSchG und das Verbot der Zerstörung von Lebensstätten.
Der Betrieb sichert die Durchführung sämtlicher – auch zusätzlicher – CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality Measures - Maßnahmen zur Umsetzung der dauerhaften ökologischen Funktionalität) während des Abbaus zu. . Sollte jedoch eine solche Stätte beim Fortgang des Abbaubetriebs zerstört werden müssen, ohne dass eine Ausweichmöglichkeit im Rahmen einer CEF-Maßnahme gefunden wird, sichert die zuständige Naturschutz-Behörde dem Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung oder eine Befreiung auf der Grundlage von Bestimmungen des BNatSchG zu.
Davon profitieren der Artenschutz und das Unternehmen gleichermaßen.
Beteiligte Akteure des Projekts
- Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern
- Bayerischer Industrieverband Steine u. Erden e. V. (BIV)
- Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Bergbau- und Mineralgewinnungsbetriebe (ABBM)
- Naturschutzbehörden
Auf dem Bild sind zu sehen von links nach rechts:
Oliver Klauser (Vorsitzender der Fachgruppe Sand und Kies im Bayerischen Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden e.V.), Alois Liegl (Regierung von Schwaben), Dr. Norbert Schäffer (Vorsitzender des LBV) und Andreas Thaler (Geschäftsführer Andreas Thaler & Co. Kies- und Sandwerk OHG)
Jetzt im Buchhandel erhältlich:
Atlas - Amphibien und Reptilien
Beispielhaft für Natur und Artenschutz
Dieses Grundlagenwerk beschreibt ausführlich die Verbreitung, die Lebensweise und die Lebensräume aller 30 in Bayern heimischen sowie aller weiteren dort nachgewiesenen Amphibien- und Reptilienarten.
Die Gefährdung der Tiere sowie ihre Lebensräume werden aufgezeigt und die Maßnahmen und Möglichkeiten zu ihrem Schutz erläutert.
Rund zwei Dutzend Praxisbeispiele von erfolgreich durchgeführten Schutzprojekten regen zum Nachahmen an und machen das Buch auch überregional zu einer unverzichtbaren Referenz für den Natur- und Artenschutz.
Der Atlas wurde zusammen von LARS, LfU, LBV und BN herrausgegeben.
Amphibien und Reptilien in Bayern.
E. Andrä (Hrsg.), O. Aßmann, T. Dürst,
G. Hansbauer, A. Zahn. 2019. 768 Seiten,
476 Farbfotos, 80 Karten, 280 Zeichnungen, geb.
ISBN 978-3-8186-0379-3. € 49,95 [D]
Maßnahmen zur Zielerreichung
Die Kooperationsprojekte werden von der Vorplanung bis zur Renaturierung gemeinsam von Industrie und Naturschutz entwickelt. Dabei soll möglichst die gesamte Palette an Rohstofftypen integriert werden, z. B. Kies-, Lehm- und Sandgruben, Kalkstein-, Basalt-, Diabas- und Gipsbrüche.
Die Projekt-Flächen werden auf Basis der Vorkommen der relevanten FFH-Arten ausgewählt. Vorrang genießen grundsätzlich solche Flächen, die in bereits bestehenden Verbreitungsgebieten der relevanten Arten liegen und möglichst nicht durch Wanderbarrieren verinselt sind.
Für den Fall, dass in der Fläche noch keine Amphibienvorkommen existieren, soll durch die Maßnahmen eine natürliche Zuwanderung aus nahen, benachbarten Populationen gestärkt werden. Die Flächen sollen sich im laufenden Betrieb befinden, d. h. es werden keine ehemaligen, ggf. renaturierten Brüche oder Gruben gewählt. Alle Maßnahmen sollen mit einem standardisierten Monitoring auf ihren Umsetzungserfolg hin kontrolliert und dokumentiert werden.
Der LBV entwickelt für die Abbaubetriebe fachliche Empfehlungen zum Schutz der Amphibien und berät sie dabei.
So ist der Rohstoffabbau weitestmöglich mit den Laich- und Entwicklungszeiten zu synchronisieren und es sind Ausweichhabitate zu schaffen, falls der Abbaufortschritt eine Lebensstätte beansprucht.
Eine Liste der Schutzmaßnahmen
- Die Anlage bzw. Vernetzung von temporären Laichgewässern
- Die Optimierung der Wasserversorgung
- Die Abflachung von Ufern
- Die Erhaltung bzw. Einbringung von Kleinstrukturen wie Totholz, Wurzelstöcken, Baumschnitt, großen Steinen und Ziegeln, Sand- und Geröllhaufen
- Die zeitweilige Abgrenzung von Biotopbereichen als Schutz vor unbeabsichtigten Eingriffen
- Eine gesteuerte, begleitete Entfernung von entstandenen Biotopstrukturen im Bereich der aktiven Abgrabung parallel zur Gestaltung und Neuanlage, ggf. Umsetzung von solchen Strukturen an beruhigten Stellen
- Gegebenenfalls Umsiedelung unter Beachtung hygienischer und rechtlicher Belange.