Spatenbräufilz

LBV-Schutzgebiet im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Oberbayern)

weibliche Kreuzotter zusammengerollt im Gras | © Andreas von Lindeiner © Andreas von Lindeiner
Kreuzotter im Spatenbräufilz

Die eiszeitlich geprägte Moränenlandschaft in Südbayern war einst durch ausgedehnte Moorgebiete gekennzeichnet, die jedoch zur Torfgewinnung häufig trockengelegt wurden. Hochmoore – d.h. ausschließlich durch Regenwasser gespeiste Moore - werden in Bayern meist als Filze bezeichnet.

Das Spatenbräufilz erhielt seinen Namen im 19. Jahrhundert von einer Münchner Brauerei, die dort als Eigentümerin Torf zur Beheizung ihrer Sudkessel abbauen wollte. Dazu kam es jedoch nie. Dennoch schrumpften die intakten Moorflächen erheblich, da noch bis etwa 1960 Torf gestochen wurde. Das Spatenbräufilz ist von Streuwiesen umgeben.

Aufgrund der Entwässerung und Nutzungsaufgabe drohte das Gebiet immer mehr durch Büsche zuzuwachsen, die seltenen Hochmoorarten wurden zunehmend verdrängt. Ein vom LBV initiiertes Renaturierungs- und Wiedervernässungsprojekt trug wesentlich dazu bei, den Lebensraum moortypischer, hochspezialisierter Tier- und Pflanzenarten zu sichern.

Fakten Gebiet Spatenbräufilz

Status und Flächenbesitz LBV

Status:

z.T. FFH-Gebiet 8135-371 „Moore zwischen Dietramszell und Deining“

Flächenbesitz des LBV:

ca. 6,5 ha

Schützenswerte Lebensgemeinschaften und Lebensräume
  • Hochmoor

  • Übergangsmoor

  • Pfeifengraswiesen

Bedeutende Tier- und Pflanzenarten
  • Vögel: Braunkehlchen, Baumpieper
  • Insekten: Libellen wie Kleine Moosjungfer, Kleiner Blaupfeil, gefleckte Smaragdlibelle und Tagfalter wie Mädesüß-Perlmutterfalter oder Wald-Wiesenvögelchen
  • Pflanzen: Strauchbirke, Rosmarinheide, Schnabelried, Sonnentau, Wollgras
Lage des Gebiets

Das LBV-Schutzgebiet „Spatenbräufilz“ befindet sich ca. 1 km westlich der Ortschaft Moosham im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.

Naturschutzziele des LBV

Baumpieper | © Markus Glaessel © Markus Glaessel
Baumpieper

Mitte der 1990er Jahre initiierte der LBV ein Projekt zur Renaturierung der Spatenbräufilze. Hauptziel des Projektes war es, das Hochmoor vor der totalen Austrocknung und Bewaldung zu bewahren. In Zusammenarbeit mit der Regierung von Oberbayern, der Unteren Naturschutzbehörde, der Gemeinde Egling und den privaten Eigentümern wurden Maßnahmen vereinbart, um diesen landkreisweit bedeutsamen Moorkomplex mit seiner Ausstattung an hochspezialisierten Tier- und Pflanzenarten zu retten. In einer ersten Phase wurden große Bereiche des Moores ausgelichtet. Dabei wurden standortfremde Fichten und Waldkiefern entnommen, die sich aufgrund der Entwässerung langsam aber stetig in die ursprünglich weitgehend baumfreie bzw. nur von Moorkiefern bewachsene Fläche ausgebreitet hatten. Dadurch wurden die Hochmoorflächen und die Streuwiesenbereiche wieder miteinander vernetzt.

Im Jahr 1997 erwarb der LBV eine 6 ha große Fläche in den Spatenbräufilzen. Zu dem Grundstück gehören verheidete und verbuschte Hochmoorflächen, alte Torfstiche und Streuwiesen. Mit Wiedervernässungsmaßnahmen wurde 1998 begonnen. Um die alten Entwässerungsgräben zu verschließen, wurden 37 große Stauwehre aus Stammholz und Torf und weitere 34 kleinere Bretterdämme eingebracht. Sie sorgen nun für den Rückhalt des Wassers in der Fläche. Die Mahd der Streuwiesen wurde wieder aufgenommen und auf etliche neue, zuvor verbuschte, Flächen ausgedehnt. 2011 konnte eine weitere zentral gelegene Fläche gekauft werden, die es ermöglicht, den Anstau großflächig zu erhöhen.

Die Initiierung und Durchführung dieses Projektes wäre ohne das Engagement vieler ehrenamtlicher Helfer unmöglich gewesen. Bereits wenige Jahre nach der Abschluss des Projektes zeigten sich Erfolge: die Flächen sind sehr viel nasser geworden, hochmoortypische Pflanzen haben sich ausgebreitet. Auch die Insektenbestände haben sich erholt.

Weiterführende Informationen und Links (Kopie)

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz