LBV-Forderungen zur Bundestagswahl

Die Klima- und Biodiversitätskrise bedrohen unsere natürlichen Lebensgrundlagen in substanzieller Weise. Unsere Natur, wie wir sie heute kennen, wird sich durch die vom Menschen verursachten Umweltschädigungen, dramatisch verändern. Bisher hat die Bundespolitik nicht entschlossen genug auf diese Herausforderungen reagiert. Wir wenden uns daher mit 10 Forderungen zur Bundestagswahl 2021 an die Politik und fordert grundlegende Weichenstellungen bei Themen wie Landwirtschaft, Flächenverbrauch und Artenschutz, hin zu einer Politik, die die Begrenzung des menschengemachten Klimawandels auf Basis der Paris-Ziele sowie den Schutz der Biodiversität in den Fokus politischen Handelns nimmt.

Hier die 10 Forderungen zur Bundestagswahl 2021 als Dokument

In Bayern haben die Menschen durch das Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen“, das zum erfolgreichsten Volksbegehren in der Geschichte Bayerns wurde, ein klares Zeichen für den Naturschutz gesetzt. Mit den 10 Forderungen zur Bundestagswahl möchten wir Politikerinnen und Politikern ganz konkret Maßnahmen nennen, deren Umsetzung in der neuen Legislaturperiode für das Erreichen grundlegender Naturschutzziele essentiell sein wird.

Arten- und Biodiversitätsschutz

1. Erhaltungsziele für alle Arten und Lebensraumtypen

Die Bundesregierung muss eine Bund-Länder-Vereinbarung für eine einheitliche Festlegung von quantitativen Erhaltungszielen für Arten und Lebensraumtypen mit EU-Bedeutung initiieren. Entsprechend müssen die Erhaltungsziele EU-rechtskonform sein.

2. Nationalen Biodiversitätsstrategie fortschreiben

Die Bundesregierung muss die Nationale Biodiversitätsstrategie fortschreiben und gemäß der UN-CBD Konvention („NBSAP“) entwickeln. Nur so können die globalen- und EU-weiten Strategien für 2030 beispielgebend umgesetzt werden. Die Leitziele der CBD für 2030 müssen für Deutschland bestätigt und konkretisiert werden. Das bedeutet, dass es bis 2030 keine Zustandsverschlechterungen mehr bei Vogelarten, FFH-Arten oder Lebensraumtypen geben darf. Es braucht eine deutliche Verbesserung bei mindestens 30 Prozent der als ungünstig eingestuften Arten und Lebensraumtypen.


Landwirtschaftspolitik

3. Schnellstmögliche Revision der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU

Die Bundesregierung muss sich für eine grundlegende und schnellstmögliche Revision der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU einsetzen. Das derzeitige System ist nicht zukunftstauglich. In der kommenden Legislaturperiode muss die Bundesregierung einen klaren Umbaupfad für die GAP-Subventionen beschließen und einleiten.

4. Naturverträgliche und klimaneutrale Land- und Forstwirtschaft

Die Bundesregierung muss ihre Unterstützung und Anreize für eine naturverträgliche und klimaneutrale Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Agrarpolitik maximieren. Bis 2028 müssen die pauschalen Flächenprämien durch ein ökologisch wirksames und gerechtes Honorierungssystem für konkrete Umweltleistungen der Landnutzer ersetzt werden. Damit dies gelingt, muss die neue Bundesregierung alle Möglichkeiten für einen schrittweisen Ausstieg aus den Direktzahlungen nutzen. Dazu muss die zukünftige Bundesregierung sich für eine größtmögliche Umschichtung von der Ersten in die Zweite GAP-Säule einsetzen. Dabei sollten Zweckbindungen von jeweils 50 Prozent der Ersten und Zweiten GAP-Säule für Umwelt- und Klimamaßnahmen / Eco-Schemes vereinbart werden.


CO2-Speicher in Lebensräumen

5. Klimaschonende Nutzung und Erhaltung von Auen und Moorböden

Die Bundesregierung darf Agrarsubventionen für Auen und Moorböden nur bei klimaschonender Nutzung und Erhaltung oder Wiederherstellung des naturnahen Wasserhaushalts zahlen. Dazu muss sie Betriebe bei der Betriebsumstellung fördern und beraten, z.B. zum Rückbau von Drainagen und Entwässerungsgräben oder bei der Anschaffung angepasster, moorschonender Technik unterstützen. Zusätzlich empfiehlt sich eine Verankerung dessen im Nationalen GAP-Strategieplan.

6. Ausstieg aus der Torfverwendung im Hobbybereich

Bis zum Ende der Legislaturperiode muss die Bundesregierung ein gesetzliches Verbot der Torfverwendung im Hobbybereich erlassen. Im Erwerbsgartenbau kann per Regulierung ein Anteil von Alternativen bis 2025 auf 40 Prozent über das gesamte Sortiment erreicht werden. Begleitend muss sich die Bundesregierung für eine umfassende Torf-Ausstiegsstrategie auf EU-Ebene einsetzen.


Flächenverbrauch

7. Flächenverbrauch beenden

Die Bundesregierung muss Flächenspargesetze und einen BundLänder-Aktionsplan mit dem Ziel entwickeln, den Netto-Flächenverlust bis 2030 zu stoppen. Das funktioniert mit konkreten, länderscharfen Reduktionszielen in Form eines verbindlichen Bund-LänderVerteilungsschlüssels und definierten sanktionsfähigen Zwischenzielen und Meilensteinen. Bundesweit sind gemeindliche Baulücken-, Leerstands- und Nutzflächenkataster einzuführen.

8. Schutz von Außenbereichsflächen

Die Bundesregierung muss die Privilegierungen des §35 BauGB abschwächen und eine Begünstigung von Vorhaben nach §34 BauGB zum Schutz von Außenbereichsflächen stärken. Der Außenbereich ist nur nach einer begründeten Flächenbedarfsermittlung in Anspruch zu nehmen, die einen Mangel an Innenentwicklungspotentialen belegt und eine gleichzeitige Entsiegelung anderenorts aufzeigt. Innenentwicklungsvorrang und Grünflächenerhalt sind bereits im Flächennutzungsplan verbindlich abzusichern. Für ein Mehr an Natur- und Klimaschutz in der Bauleitplanung ist die grüne Infrastruktur innerhalb des BauGB zu stärken und der Vollzug durch das Ordnungsrecht konsequenter zu gestalten.


Alpenschutz

9. Die Bundesrepublik Deutschland hat für ihren Alpenanteil im Hinblick auf den Natur- und Artenschutz eine globale Verantwortung

Die immer intensivere Nutzung der Alpen durch Besiedlung, Tourismus, Energiewirtschaft und Landwirtschaft, aber auch die schon jetzt sichtbaren Folgen des Klimawandels, führen zu einem nicht hinnehmbaren Verlust an Biologischer Vielfalt und einer Zerstörung der Landschaft. Bundesregierung und bayerische Landesregierung müssen dafür sorgen, dass die extensiv genutzte Kulturlandschaft, insbesondere auf den Almen (Oberbayern) und Alpen (Schwaben) in den Alpen erhalten bleibt. Naturnahe und natürliche Lebensräume wie Wildflusslandschaften (Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie!) und weitgehend unerschlossene Waldgebiete (Wildnisgebiete), müssen in einen günstigen Erhaltungszustand versetzt und miteinander vernetzt werden. Das Management des bestehenden Schutzgebietssystems muss überarbeitet bzw. neu konzeptioniert werden. Die Belastung durch Tourismus und touristische Infrastruktur muss minimiert werden. Hierzu zählen beispielsweise Beschneiungsanlagen von Skigebieten. Durch gezielte Maßnahmen müssen hochbedrohte und oftmals endemische Arten gezielt gefördert werden (Artenhilfsprogramme).


Internationaler Schutz von Zugvögeln

10. Besserer Schutz von Zugvögeln

Um Vogelschutzmaßnahmen in Deutschland nicht durch Bedrohungen außerhalb Deutschlands zunichte zu machen, muss sich die Bundesregierung für einen besseren Schutz von in Deutschland brütenden und außerhalb Deutschlands überwinternden Zugvogelarten einsetzen. Hierzu gehört unter anderem die Einstellung der Jagd auf in ihrem Bestand bedrohte Vogelarten innerhalb der EU (z.B. Abschuss von Kiebitz in Frankreich), der Kampf gegen die illegale Verfolgung auf dem Zug und im Winterquartier sowie die Finanzierung von Schutzmaßnahmen auf den Zugwegen und in den afrikanischen Winterquartieren, insbesondere in der Sahelzone südlich der Sahara

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