Essenziell

Essenzielle Cookies sind für den Betrieb der Webseite unbedingt erforderlich und können daher nicht deaktiviert werden.

Cookie-Informationen

Statistiken

Statistik-Cookies erlauben das Erfassen anonymer Informationen darüber, wie Sie unsere Webseite nutzen. Sie helfen uns dabei, Ihr Nutzererlebnis und unsere Inhalte zu verbessern.

Cookie-Informationen

Externe Medien

Externe Medien-Cookies erlauben das Laden von Medieninhalten aus externen Quellen. Sie können auch während des Besuchs der Webseite aktiviert werden, wenn Sie auf blockierte Medieninhalte stoßen.

Cookie-Informationen

Gefährdung des Wanderfalken: Entwarnung verfrüht

Störungen und Nachstellungen bedrohen die Bruten

Noch 1950 war der Wanderfalke mit etwa 900 Brutpaaren in ganz Deutschland verbreitet. 30 Jahre später waren es nur noch 60 Paare! Nur in Süddeutschland war der Wanderfalke damals noch zu beobachten - in West-, Nord- und Ostdeutschland war er schon ausgerottet. Und auch die letzten überlebenden Paare in Bayern und Baden-Württemberg hatten kaum noch Bruterfolg. Das Aus für den Wanderfalken schien unmittelbar bevorzustehen... erst in letzter Minute gelang die Trendwende:

Umweltgifte und Verfolgung Hauptursache des Rückgangs

Für den Niedergang der Bestände waren vor allem in der Landwirtschaft verwendete Pestizide verantwortlich: Sie reicherten sich in der Nahrungskette an und ließen Fruchtbarkeit und Bruterfolg stark sinken. Die verbliebenen Gelege und Jungfalken wurden oft illegal ausgehorstet, um - von Hand aufgezogen - mit hohem Gewinn als Beizvögel verkauft zu werden. Altvögel wie Bruten bedrohte zudem ständig die anhaltende Verfolgung durch Taubenzüchter.

Sind die Gefahren heute gebannt?

Die kritischsten Umweltgifte DDT und Lindan sind längst verboten, und die erfolgreiche Nachzucht von Beizvögeln in Gefangenschaft hat auch Aushorstungen für falknerische Zwecke zur Ausnahme gemacht.

Nach wie vor aber fallen Bruten und Altvögel illegaler Nachstellung durch Taubenzüchter zum Opfer. Und der Felsbrüter Wanderfalke konkurriert zunehmend mit einer wachsenden Zahl an Sportkletterern um die Nutzung der Felswände. In erfolgreicher Kooperation mit den Verbänden der Kletterer sind diese Konflikte zwar vielerorts durch Besucherlenkung entschärft und Störungen des Brutgeschehens durch Kletterer zur Ausnahme geworden.

Solche Regelungen sind aber nur bei intensiver Betreuung erfolgreich - und die ist in Zeiten sinkender öffentlicher Fördergelder für solche Maßnahmen immer schwerer zu bewerkstelligen.

Mehr über den Wanderfalken:

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr