Der Wolf in Bayern

Vom Wolfserwartungsland zum Wolfsland

Die Wolfspopulationen in Europa wachsen und breiten sich wieder aus. In Bayern wurde nach mehreren durchziehenden Einzelgängern am 28.7.2017 das erste Rudel im bayerischen Wald gesichtet. Mittlerweile gibt es in Bayern nunmehr sechs Rudel mit belegtem Nachwuchs. (Stand Januar 2024).

Wolf sitzt auf einem Baumstamm im Wald | © Marcus Bosch © Marcus Bosch
Die Wolfspopulationen in Europa wachsen.

Der LBV ist Mitglied in der Steuerungsgruppe „Wildtiermanagement/ Große Beutegreifer“, die das Bayerische Umweltministerium eingerichtet hat. Hier wird der Umgang mit den großen Beutegreifern Bär, Wolf und Luchs interessensübergreifend diskutiert und abgestimmt und in Managementplänen zusammengeführt. Das bayerische Wolfsmanagement ist im Aktionsplan Wolf von 2019 geregelt.

Der LBV setzt sich für ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wolf ein.

Gemeinsam für Wolf und Nutztierhaltung

Der LBV ist fasziniert von der Ankunft der Wölfe in Bayern. Gleichzeitig verstehen wir die Bedenken der Nutztierhalter. Vorsorge ist dabei der beste Schutz. Neben elektrischen Zäunen bieten Herdenschutzhunde Sicherheit. Der LBV fordert deshalb systematische Unterstützung und Beratung für Nutztierhalter von Seiten der Staatsregierung.

Professionelles Management bietet Sicherheit beim Thema Wolf

Zwei Wölfe | © M. Waldhier © M. Waldhier
Professionelles Management bietet Sicherheit beim Thema Wolf.

In Bayern gibt es Wolfs-Nachweise aus nahezu allen Regionen. In der Rhön, dem Veldensteiner Forst, dem Manteler Forst, dem Bayerischen Wald, dem Altmühltal und dem Staffelsee-Gebiet leben Wolfsrudel, die auch 2023 Nachwuchs hatten.  

Nur mit einem professionellen Management vor Ort kann Bayern man das Thema Wolf und Weidetierhaltung in den Griff bekommen. Die Beratung der Tierhalter durch die Landwirtschaftsbehörden und finanzielle Unterstützung der Nutztierhalten muss organisiert und verbessert werden. Es muss v.a. sichergestellt werden, dass Anträge auf die Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen nicht eine monatelange Bearbeitungszeit erfordern und die Tierhaltenden vor Ort eine kompetente Beratung über zielführende Maßnahmen erhalten können.  

"Wir müssen lernen, mit dem Wolf zu leben - er hat gelernt, in unserer Kulturlandschaft zu leben!"

Wir sind fasziniert von der Rückkehr spektakulärer Tierarten wie Wolf, Fischotter oder Seeadler. Der vom Menschen hierzulande ausgerottete und über Jahrhunderte verteufelte Wolf lebt seit dem Jahr 2000 wieder in Deutschlands freier Wildbahn. Die inzwischen über 180 Rudel wurden nicht ausgesetzt, sondern haben auf eigenen Pfoten zurückgefunden.

Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, Schluss mit den Mythen um den "bösen" Wolf zu machen und stattdessen aufzuklären. Im Folgenden Finden Sie eine Zusammenstellung von Fakten zum Wolf und unsere dazugehörige LBV-Positionierung.

Fragen & Antworten zum Wolf in Bayern

Funktion des Wolfs im Ökosystemen

Die Wildbestände sind in Deutschland auf einem historischen Höchststand. Sie bieten den Wölfen eine hervorragende Nahrungsgrundlage. Teile der natürlichen Funktion des Wolfes in der Natur gehörten während seiner Abwesenheit zu den Aufgaben des Jägers.

Bedenken, der Wolf mache nach seiner Rückkehr die Jagd nun überflüssig, bestätigen sich im Lausitzer Wolfsgebiet in Sachsen nicht. Allerdings konnte festgestellt werden, dass das Wild sich dynamischer verhält. Es wechselt häufiger seinen Standort als ohne Wölfe. So vermeidet es zum Beispiel, sich immer zur gleichen Zeit am selben Ort aufzuhalten. Beobachtungen in Wolfsgebieten der Lausitz zeigen seit nunmehr 15 Jahren, dass das Wechselspiel Beute (Wild) und Jäger (Wolf) funktioniert.

Die ständig steigenden Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft zeigen, dass die Mithilfe des Wolfes bei einer Bestandsregulierung des Schalenwilds dringend benötigt wird. Er sollte von den Jägern nicht als Konkurrent empfunden werden. Da der Wolf von Natur aus eine seltene und sich selbst regulierende Tierart ist, besteht kein Bedarf, seine Bestände durch Bejagung zu begrenzen.

Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart

Deutschland hat sich durch die Umsetzung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Wölfe langfristig einen lebensfähigen Bestand mit günstigem Erhaltungszustand aufbauen können.

Wölfe sind darüber hinaus im gesamten Bundesgebiet durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatschG) streng geschützt. Bei Verstößen wird per Anzeige die zuständige Staatsanwaltschaft tätig. Strafen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug oder hohe Geldbußen sind möglich. Wölfe besitzen damit den höchstmöglichen Schutzstatus. Für die Umsetzung der Gesetze sind die Länder zuständig, der Bund kann sie dabei unterstützen. Mit Ausnahme von Sachsen unterliegen Wölfe nicht dem Jagdrecht, dort ist er mit einer ganzjährigen Schonzeit belegt.

Bei der Jagd auf wildernde Hunde ist auszuschließen, dass es sich um einen Wolf handelt. Aufgrund der immer häufigeren Wolfssichtungen, auch bei uns in Bayern, darf bei wolfsähnlichen Hunderassen wie z.B. Deutscher Schäferhund, Husky oder Tschechischer Wolfshund nur geschossen werden, wenn sich der Jäger zu hundert Prozent sicher ist, was für ein Tier er vor sich hat.

Schon bei der Verabschiedung der FFH-Richtlinie 1992 haben manche Staaten Sonderregelungen durchgesetzt. Auch einige der später hinzugekommenen EU-Mitglieder waren damit erfolgreich. Ausnahmen vom generellen Wolfsabschussverbot gelten für die drei baltischen Staaten, Polen, die Slowakei und Bulgarien sowie für bestimmte Regionen in Finnland und Griechenland. Hier darf die „Entnahme aus der Natur Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen“ sein.

Außerhalb der EU ist der Wolf unter anderem durch das den Handel mit Wildtieren regelnde Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt. Zudem verbietet die Berner Konvention, der auch europäische Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz angehören, Wölfe zu stören, zu fangen oder zu töten.

Aktuell gibt es Bestrebungen, den Schutzstatus des Wolfs herabzusetzen. Dies ist mit der Hoffnung verknüpft, dass damit die Probleme der Weidetierhalter gelöst werden können. Das ist aber ein Trugschluss. Die Bejagung von Wölfen ist nicht einfach, und an einem konsequenten Herdenschutz, v.a. mit wolfsabweisenden Zäunen, führt kein Weg vorbei.

Illegale Nachstellungen sind scharf zu verurteilen

Von 2004 bis Anfang 2016 wurden bundesweit 15 illegale Wolfsabschüsse festgestellt. Vier weitere Wölfe überlebten den Beschuss. Solche Straftaten beschädigen nicht nur den Ruf der Jäger, sondern können im Populationsgefüge der Wölfe verheerende Wirkungen haben. Der LBV fordert die zuständigen Ermittlungsbehörden auf, solche Straftaten konsequent und sachgerecht zu verfolgen. Dazu muss das dafür vorgesehene Personal entsprechend aus- und fortgebildet werden.

Seit dem Jahr 2000 wurden in Deutschland insgesamt 996 Wölfe tot aufgefunden. Häufig handelte es sich dabei um Welpen (493 Fälle) oder Jährlinge (208 Fälle). 745 Wölfe starben durch Verkehrseinwirkung, 88 wurden illegal getötet, 15 legal im Rahmen des Managements, 88 Wölfe starben eines natürlichen Todes und bei 48 Totfunden war die Ursache unklar. 12 mal ist das Untersuchungsergebnis noch ausstehend (Quelle DBBW 2024).

Konflikte mit Nutztierhaltern

In Abhängigkeit vom jeweiligen Lebensraum haben Wölfe einen umfangreichen Speiseplan. Mehrjährige Untersuchungen des Senckenberg Museums für Naturkunde in Görlitz haben beispielsweise ergeben, dass sich die sächsischen Wölfe bevorzugt von Rehen ernähren: Zu über fünfzig Prozent füllen sie den Speiseplan. Offensichtlich sind die in der Lausitz häufig vorkommenden Rehe leichter zu erbeuten als die großen Rothirsche. Im Sommer dagegen, wenn es viele Frischlinge bei den Wildschweinen gibt, machen diese den Hauptteil der Nahrung aus. Um einen so genauen Überblick über das Beutespektrum der Wölfe zu bekommen, sammeln und analysieren Wildbiologen und Forscher den Kot der Wölfe. Er enthält unverdauliche Teile der Beute wie Haare, Klauen und Knochenstücke.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Schafe oder andere Nutztiere von Wölfen gerissen werden. Um Energie zu sparen, bevorzugen sie stets Nahrung, die für sie am leichtesten zu erreichen ist. Treffen sie z.B. auf ungeschützte Schafe, die leichter zu erbeuten sind als Rehe, nutzen sie gern diese Gelegenheit. Und genau hier setzen sogenannte Herdenschutzmaßnahmen an: Mit wolfsabweisenden Zäunen oder Herdenschutzhunden wird es für Wölfe sehr schwer und unattraktiv, Schafe und andere Nutztiere zu erbeuten. In vielen Regionen Deutschlands haben Schäfer Herdenschutzmaßnahmen erfolgreich erprobt und eingesetzt. Auch in Bayern  bekommen Weidetierhalter dabei finanzielle Unterstützung von der Staatsregierung.

Staatliche Zuschüsse sollten alle wolfsbezogenen Investitions- und Erhaltungskosten berücksichtigen, einschließlich der Arbeitskosten. Oft dauert es allerdings bis zu 6 Monaten, bis ein Antrag bei den Landwirtschaftsämtern bearbeitet ist. Der LBV fordert das Landwirtschaftsministerium und seine Fachbehörden auf, dafür zu sorgen, dass Antragsteller kompetent vor Ort beraten und die Anträge von potenziell betroffenen Tierhaltern zeitnah bearbeitet werden können, um die Akzeptanz für solche Maßnahmen zu fördern.

Gleichzeitig sind aber auch die Tierhalter gefordert, die Haltungsbedingungen an die Anwesenheit des Wolfes anzupassen. Dies ist insbesondere in den alpinen Weidegebieten der Fall, wo Zäunungen technisch nicht möglich sind und deshalb das Weidemanagement ggf. angepasst werden muss. Auf den Schweizer Schafalpen beispielsweise werden bereits über 200 zum Großteil unbewachte Herdenschutzhunde eingesetzt, um Schafherden in unwegsamen Gelände zu schützen. Wandergebiete, in denen Herdenschutzhunde ohne menschliche Betreuung eingesetzt werden, können auf einer online Wanderkarte vorab in Erfahrung gebracht werden. Um einen reibungslosen Besucherverkehr trotz Herdenschutzhunden zu erreichen, weisen außerdem Informationsschilder in den jeweiligen Gebieten auf das richtige menschliche Verhalten hin.

Welche Auswirkungen zuwandernde Wölfe in den bayerischen Rothirschgebieten und insbesondere in den vergleichsweise kleinen Wintergattern haben werden, ist uns noch nicht bekannt. Gemeinsam mit den Jägern fordert der LBV in seinem „Positionspapier Jagd“, die Wanderbewegungen aller Wildarten zu erhalten bzw. so zu optimieren, dass der potenziell nutzbare Lebensraum erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang sind auch die Rothirschgebiete in Frage zu stellen und konsequenterweise aufzulösen.

Für die bayerischen Rothirschwintergatter muss unter Umständen eine andere Lösung gefunden werden. Es ist zu untersuchen, ob das System der Rothirschgebiete in Bayern bei Anwesenheit von Wolfsrudeln noch aufrechterhalten werden kann. Einzelne Wintergatter könnten probeweise geöffnet werden, um den Rothirschen die Flucht zu ermöglichen, wenn sich Wölfe im Umfeld der Fütterungen zeigen sollten.

Zusammenarbeit ist gefordert

Es ist unbestritten, dass mögliche Konflikte vermieden werden sollen, damit Nutztierhaltern keine finanziellen Verluste entstehen. Deshalb hat die Arbeitsgruppe Große Beutegreifer mit Vertretern der Interessengruppen, u.a. Jäger, Schafhalter und Naturschützer, im Bayerischen Aktionsplan Wolf detaillierte Lösungsvorschläge für den Umgang mit dem Wolf und eindeutige Vorgaben für eine ggf. erforderliche Entnahme eines Wolfes erarbeitet. Der LBV folgt diesem Aktionsplan konsequent und akzeptiert auch die Entnahme eines Wolfes, der gelernt hat, Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden.

Als sachgemäßer Grundschutz gilt eine der folgenden Präventionsmaßnahmen oder eine Kombination dieser Maßnahmen:

  • Bei Beweidung einer eingezäunten Weide muss die Einzäunung wolfsabweisend elektrifiziert sein; bei der Gehegewildhaltung muss ein Untergrabenschutz bzw. eine Zaunschürze angebracht sein,
  • Nächtliche Unterbringung in einem elektrifizierten Nachtpferch, einem ortsfesten oder mobilen, geschlossenen Stall,
  • Einsatz von mindestens zwei Herdenschutzhunden pro (Teil-)Herde,
  • Aktive Behirtung von Schafen und Ziegen tagsüber durch einen Schäfer mit Hütehunden.

Seit vielen Jahren hat eine Trägergemeinschaft „Ausgleichsfonds Große Beutegreifer“, bestehend aus Wildland-Stiftung, BN, WWF und LBV mit Förderung des Bayerischen Naturschutzfonds Risse an Nutztieren und Gatterwild an die Halter beglichen. Diese Aufgabe wird nun seitens der staatlichen Behörden übernommen.

Wunsch nach konstruktiven Lösungen mit Naturnutzern

In Europa (Stand 2022) leben 2500 Wölfe in Spanien, 550 Wölfe in den Südalpen, bis zu 2400 Wölfe in Italien, 4000 Wölfe auf dem Balkan (bis Slowenien), 3500-3800 Wölfe in den Karpaten, bis zu 1700-2200Wölfe im Baltikum, 200 Wölfe in Finnland, 430 Wölfe in Skandinavien und bei uns in Zentraleuropa (Deutschland und Westpolen) ca. 1000 Tiere. In all diesen Gebieten haben die Menschen und insbesondere die Tierhalter gelernt, mit den Wölfen zu leben und die Nutztiere vor Übergriffen durch Wölfe zu schützen. Dieses Wissen ist bei uns in Bayern seit der Ausrottung der Wölfe vor 150 Jahren verloren gegangen. Wir müssen und können es aber wieder lernen, wenn wir es wollen. Sollte trotzdem ein Nutztier von einem Wolf getötet werden, ist der Eigentümer angemessen finanziell zu entschädigen (s.o.).  Eine Zahlung von Ausgleichsgeldern ist von der Umsetzung geeigneter Präventionsmaßnahmen binnen eines Jahres nach Feststellung der dauerhaften Anwesenheit von Wölfen abhängig.

Sonderfall: Almbauern/Älpler dürfen nicht allein gelassen werden

In den Alpen erscheint es auch uns als eine besondere Herausforderung, mit dem Wolf zu leben. Umso wichtiger ist hier ein internationaler Austausch mit Nutztierhaltern in ähnlichen Landschaften, z.B. den Abruzzen in Italien oder in Graubünden (Schweiz).

In einem mehrstufigen Verfahren wird von einer Weideschutzkommission bewertet, auf welchen Flächen Präventionsmaßnahmen aus fachlicher Sicht als zumutbar erachtet werden und somit Weidetiere vor Wolfsübergriffen geschützt werden können. Die Weideschutzkommission setzt sich paritätisch aus Vertretern der Bayerischen Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung zusammen.

Die immer wieder erhobene Forderung nach wolfsfreien Zonen in den Alpen ist rechtlich nicht haltbar und fachlich nicht umsetzbar. In der seit dem 1.5.2023 geltenden bayerischen Wolfs-Verordnung werden Nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten eingeführt. Diese teilweise ganze Landkreise umfassenden Flächen, für die die untere Naturschutzbehörde festgestellt hat, dass die Alternative der Behirtung in Verbindung mit einer nächtlichen Einstallung oder Unterbringung in einem wolfsabweisenden Nachtpferch nicht zumutbar ist, stehen nicht schützbaren Weidegebieten gleich. Das ist aus Sicht des LBV weder fachlich noch rechtlich haltbar. Weitere Punkte der bayerischen Wolfs-Verordnung hat der LBV unter https://www.lbv.de/news/details/wolfsverordnung-in-mehreren-punkten-nicht-haltbar/ bewertet.

Keine Lösung für alle potentiellen Konflikte

Auch wenn Wölfe grundsätzlich keine Gefahr für den Menschen darstellen, ist der Wolf ein Wildtier, und es gibt keine 100 % Garantie, dass sich jeder Wolf so verhält, wie es die Regel ist. Falls z.B. ein Tier widerrechtlich angefüttert wird, kann es zu Konflikten kommen. Dann ist es wichtig, fachgerecht zu reagieren. Im Hinblick auf die Haltung von Nutztieren oder die Wintereinstände von Rothirschen im Alpenraum müssen Lösungen für eine zu erwartende Wolfsanwesenheit noch gemeinsam erarbeitet werden. So müssen z.B. auch die Einsatzmöglichkeiten von ausgebildeten und geprüften Herdenschutzhunden sorgfältig geprüft werden, um hier keine neuen Konflikte entstehen zu lassen.

Umgang mit Problemwölfen

Auch heute noch hält sich in den Köpfen vieler Menschen das Bild vom „bösen“ Wolf. Rotkäppchen und die sieben Geißlein haben dazu sicher einen wesentlichen Teil beigetragen. Aber wer glaubt heute noch, dass der Storch die Kinder bringt? Menschen gehören nicht in das Beutespektrum von Wölfen. Ihnen gegenüber ist der Wolf eher skeptisch. Aus Vorsicht wird er versuchen, uns Menschen aus dem Weg zu gehen und sich zu entfernen.

Probleme können aber entstehen, wenn Wölfe durch Fütterung an den Menschen gewöhnt werden. Auf solche Art und Weise habituierte Einzeltiere, die gegenüber Menschen ein aggressives Verhalten zeigen, sind nach dem Wolfs-Managementplan umgehend aus der Natur zu entnehmen. Ein Fütterungsverbot mit Fleisch gilt alleine aus Gründen des Seuchenschutzes. Zuwiderhandlungen werden streng bestraft. Muss ein Tier entnommen werden, darf dies in jedem Fall nur durch einen Fachmann und nach eindeutiger Identifizierung des Individuums geschehen.

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