Gefährdung & Schutzmaßnahmen für den Rotmilan

Neben Windkraftanlagen stellen auch ungesicherte Strommasten und auch die intensive Landwirtschaft eine Gefahr für den Rotmilan dar. Sehr unterschiedliche Populationstrends in Europa legen zudem nahe, dass er vor allem unter der illegalen Nachstellung und hier insbesondere unter Vergiftungen leidet. 

Rotmilan im Flug | © Rosl Rössner © Rosl Rössner

Lebensfeindliche Intensivlandwirtschaft

Traktor auf einem Feld | © Hans Riesenthal © Hans Riesenthal

Der Kulturfolger Rotmilan findet nur in halboffenen, abwechslungsreich strukturierten Landschaften ausreichend Beute. In unserer immer intensiver genutzten Feldflur dagegen fehlt es ihm - und vielen anderen "Agrararten" - an Nahrung. Besonders zu schaffen machen dem Rotmilan der fortschreitende Grünlandumbruch. Der Anbau dicht wachsender Getreidesorten und neuer schnellwüchsiger Feldfrüchte machen seine Beute  unerreichbar. Mit dem Ausbau der Feldwege verschwindet auch die alternative Jagdmöglichkeit an Grünwegen. Wo es an Nahrung fehlt, gibt es auch keinen Nachwuchs.

Was muss sich ändern?

Das üppige Nahrungsangebot abwechslungsreicher Kulturlandschaften für den Rotmilan müssen wir erhalten und traditionelle Bewirtschaftungsformen - etwa in der Grünlandnutzung - unterstützen. Aber auch in intensiv genutzten Regionen können wir zusammen mit Naturschutz-, Landwirtschafts- und Flurbereinigungsbehörden in bekannten Rotmilanrevieren gezielt auf den Erhalt und die Neuschaffung wichtiger Strukturelemente hinwirken - Heckenzüge, Baumreihen und Feldgehölze, Blühstreifen, Stoppelbrachen, Grünwegen etc.

Auch auf politischer Ebene betreeiben wir Lobbyarbeit für geeignete Förderinstrumente, für die Förderung des ökologischen Landbaus und für eine schonende EU-Landwirtschaft. Die laufenden Verhandlungen zur Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU bieten hierfür wichtige Ansatzpunkte.

Windräder

Rotmilan im Flug vor einem Windrad | © H. Knüwer © H. Knüwer
Rotmilan in der Nähe einer Windkraftanlage

Ganz neue Brisanz entfaltet der von der Energiewende ausgelöste Windkraftboom: Der Rotmilan zeigt leider keinerlei Scheu vor diesen Anlagen und gerät deshalb von allen heimischen Vogelarten am häufigsten in den tödlichen Sog der rasant drehenden Rotoren: Mehr als 160 mal wurde der Rotmilan in Deutschland schon als Schlagopfer nachgewiesen - und die Dunkelziffer ist enorm. Die im Bayerischen Energiekonzept angepeilte Errichtung von 1000 neuen Windkraftanlagen in den kommenden zehn Jahren birgt daher erhebliche Risiken für den Rotmilan.

Mindestabstand nötig

Windkraftanlagen werden zu tödlichen Fallen, wenn die Rotmilane beim Thermiksegeln oder bei Balzflügel in den Bereich der rasant drehenden Rotoren geraten. Bei der Errichtung neuer Windkraft-Anlagen muss daher im Genehmigungsverfahren sichergestellt werden, dass diese einen Mindestabstand von 1.000 m zu bekannten Horsten einhalten. Noch deutlich größerer Abstand - mindestens 6.000 m - ist zu wichtigen Jagdgebieten einzuhalten. Der LBV ist als "Träger öffentlicher Belange" in viele Genehmigungsverfahren eingebunden und kann dort die Berücksichtigung bekannter Rotmilanvorkommen erreichen.

Ungesicherte Strommasten

Gut gesicherter Mittelspannungsmast | © Peter Bria © Peter Bria
Ein gut gesicherter Strommast

Technische Bauwerke in der freien Landschaft sind Todesfallen für viele Großvogelarten - auch für den Rotmilan: Nach wie vor kommen hierzulande regelmäßig Rotmilane durch Stromschlag an Mittelspannungstrassen um. Das müsste nicht sein: Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet auch die bayerischen Stromversorger, bis 2012 alle gefährlichen Trassen vollständig zu sichern. Erfüllt ist diese Verpflichtung aber noch lange nicht, und viele, bereits realisierte "Sicherungen" erfüllen wegen methodischer Fehler ihren Zweck nicht: Die jahrelange Verschleppungstaktik der bayerischen Stromversorger kostet Leben.

Sicherung vermeidet Stromopfer

Die Energieversorger hinken in Bayern bei der Sicherung gefährlicher Strommasten den Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz weit hinterher. Zudem erfüllen die bisherigen Sicherungen nur zum Teil die Forderungen des LBV und der neuen, deutlich verbesserten VDE-Anwendungsregel. Der LBV stellt den Energieversorgern Prioritätenkarten zur Verfügung, in denen - soweit Horste und Jagdreviere bekannt sind - auch die aus Sicht des Rotmilanschutzes besonders dringlichen Trassenabschnitte gekennzeichnet sind. Damit stellen wir sicher, dass solche Bereiche von den Energieversorgern besonders zügig gesichert werden.

Störungen am Brutplatz

Rotmilan sitzt in einem großen Nest, was auf einem Baum gebaut wurde | © Kurt Wüthrich © Kurt Wüthrich
Rotmilane sind sehr störungsempfindlich

Am seinem meist an Waldrändern oder in Feldgehölzen gelegenen Horst ist der Rotmilan sehr störungsempfindlich. Waldarbeiten oder Freizeitaktivitäten in Horstnähe führen schnell zur Brutaufgabe. Der mittlerweile vielerorts ganzjährig erfolgende Holzeinschlag und der wachsende Erholungsdruck in der Kulturlandschaft verhindern immer häufiger erfolgreiche Bruten.

Horstschutz: Sicherheit und Ruhe für die Brut

Auch bei üppigem Nahrungsangebot bleiben Bruten erfolglos, wenn sie gestört werden: Rotmilane nutzen oft über Jahre hinweg die selben Horste. Bekannte Horstbäume sind daher unbedingt zu erhalten - und auch in einem gewissen Abstand um den Horst herum sollte keine Veränderung stattfinden. Am Brutplatz ist der Rotmilan sehr störempfindlich.

Störungen durch die Freizeitnutzung lassen sich schwer kanalisieren, sind aber meist von kurzer Dauer. Unbedingt zu vermeiden sind dagegen anhaltende Störungen etwa durch Waldarbeiten zur Brutzeit in Horstnähe. Dies können wir mit Horstschutzzonnen sicherstellen, die in Absprache mit den Waldbesitzern im Umfeld bekannter Horste eingerichtet werden.

Illegale Verfolgung

Ein toter Mäusebussard und zweite tote Rotmilane liegen auf einer gelben Plastikfolie auf Gras | © Dieter Renner © Dieter Renner
Ein toter Mäusebussard (links) und zwei tote Rotmilane (links)

Beim Thema Greifvogelverfolgung zeigen wir gerne mit spitzem Finger auf unsere südeuropäischen Nachbarn - und übersehen dabei das kriminelle Tun vor unserer eigenen Haustüre: Greifvogelhasser gibt es auch hierzulande viele und sie stellen  dem "Raubzeug" mit allen Mitteln nach - mit Schlagfallen, illegalem Abschuss und vor allem mit Gift. Der Rotmilan nimmt gerne Aas auf und wird deshalb nur zu oft zur leichten Beute für die Giftmörder. 

Doch trotz strenger Schutzvorschriften ist die illegale Verfolgung in Deutschland nach wie vor ein gravierendes Problem. Die meisten Täter lassen die von ihnen getöteten Vögel sofort "verschwinden", um unentdeckt zu bleiben. Allgemein wird deshalb davon ausgegangen, dass weniger als zehn Prozent aller tatsächlich begangenen Greifvogeltötungen überhaupt bekannt werden - es bleibt eine hohe Dunkelziffer unentdeckter Taten. 

Illegale Tötungen melden

Um die durch illegale Vergiftungsaktionen, Fang und Abschuss verursachten Verluste effektiv zu bekämpfen, ist eine konsequente Verfolgung derartiger Straftaten von entscheidender Bedeutung. Unterstützen Sie uns, indem Sie Verstöße melden, zur Anzeige bringen und die Aufklärung der Fälle unterstützen.

Mehr über illegale Greifvogelverfolgung

Anbau von Energiepflanzen

Brisant: In den nächsten Jahren dürfte der Boom "nachwachsender Rohstoffe" diesen Trend verschärfen. Die "Vermaisung" der Landschaft rund um die allerorten aus dem Boden schießenden Biogasanlagen und der Anbau von Ölfrüchten für die Gewinnung von Biokraftstoffen entzieht allen Agrararten wichtigen Lebensraum - auch dem Rotmilan.

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz