Der Fischotter in Bayern

Eine faszinierende Tierart im Konflikt zwischen Schutz und Fischerei

Der Fischotter ist eine durch das Bundesnaturschutzrecht und die FFH-Richtlinie streng geschützte Art. Für ihn müssen Schutzgebiete ausgewiesen und seine Population muss im gesamten Verbreitungsgebiet dauerhaft erhalten werden. Trotzdem gibt es immer wieder Konflikte zwischen dem Schutz der Art und der Fischereiwirtschaft. Dies gilt insbesondere an Fischteichen, doch werden dem Fischotter auch für Fließgewässer Einflüsse auf den Fischbestand nachgesagt. Wie geht es dem Fischotter in Bayern, wie steht es um den Schutz der beliebten Tierart, und was wird im Freistaat für ihn getan?

Fischotter steht auf einem nassen Stamm | © Dr. Andreas von Lindeiner © Dr. Andreas von Lindeiner
Dem Fischotter werden Einflüsse auf Fischteiche und Fließgewässer nachgesagt, stimmt das?

Fischotter-Population hat sich etwas erholt

Verbreitung des Fischotters in Bayern, man sieht viele rote Punkt in ganz Ost-Bayern entlang der Landesgrenze, was sein Vorkommen markiert | © LfU © LfU
Verbreitung des Fischotters in Bayern

Im Frühjahr 2014 legte das Bayerische Landesamt für Umwelt einen Bericht vor („Untersuchungen zum Fischotter in der Kontinentalen und Alpinen Biogeographischen Region in Bayern“), der alle aktuellen und früheren Nachweise des Fischotters zusammenfasst. Gegenüber früheren Erhebungen konnten in insgesamt 45 Messtischblättern (siehe Karte) neue Nachweise gefunden werden. Diese schließen im Norden, Süden und besonders im Westen an das bis dato bekannte Verbreitungsgebiet an.

Die Ergebnisse deuten also darauf hin, dass die bayerische Population des Fischotters stabil ist und sich tendenziell in diesen Bereichen ausbreitet. Auch wenn dies durchaus erfreulich ist, wurde der Erhaltungszustand des Fischotters in Bayern 2014 trotzdem noch als „ungünstig" bewertet.

Denn wenn sich eine Population gerade wieder erholt, muss alles dafür getan werden, dass dies auch aktiv und mit möglichst wenigen Konflikten begleitet wird.

Der Einfluss des Fischotters auf die Teichwirtschaft und Fließgewässer

Grünes und naturnahe Ufer des Flusses "Schwarzer Regen", man sieht viele moosbewachsene Steine | © Wolfgang Lorenz © Wolfgang Lorenz
Naturnahe Abschnitte an Fließgewässern, wie hier am Schwarzen Regen bieten genug strukturreichen Lebensraum für Fischotter und Fische.

Vor allem in ungeschützten Fischteichen, die oft in unmittelbarer Nähe eines Fließgewässers liegen, kann der Fischotter regelmäßig und leicht Beute machen. Dadurch entstehen zum Teil massive wirtschaftliche Schäden am Fischbesatz (eingesetzte Fische). Gerade bei den haupt oder nebenerwerblich bewirtschafteten Teichen ist damit durchaus auch eine hohe emotionale Komponente beim Teichwirt verbunden.

Alle Beteiligten haben für diese Aspekte Verständnis, denn eine Aufgabe der Teichbewirtschaftung ist weder aus kultureller noch aus naturschutzfachlicher Sicht wünschenswert. Vor allem können naturnah gestaltete Fischteiche immer auch wertvolle Biotope für viele andere Arten sein. Dann fühlen sich dort auch Amphibien wie der Grasfrosch und die Erdkröte, Libellen wie die Blaugrüne Mosaikjungfer oder Reptilien wie die Ringelnatter wohl.

Sein Einfluss auf Fließgewässer

Beim Einfluss des Fischotters auf Fließgewässer muss man genau unterscheiden. Oft wird das Tier einseitig dafür verantwortlich gemacht, wenn sich Fischbestände in natürlichen Gewässern verändern. Dies war bereits in der Diskussion um andere fischfressende Arten der Fall.

Es gibt aber eine Reihe von Faktoren, die Einfluss auf die qualitative und quantitative Zusammensetzung des Fischbestandes haben können. Diese sind für viele Fließgewässer jedoch nicht ausreichend analysiert, sodass ein Zusammenhang zwischen der Veränderung der Fischfauna und der Prädation (dem Machen von Beute) durch den Fischotter oft voreilig und unbegründet ist.

Wichtige Faktoren, die Fließgewässer und ihre Fischfauna beeinflussen, sind: die Zerschneidung durch unpassierbare Mauerbauwerke (z.B. Wehre), Uferverbauung (z.B. Mauern), Belastung durch Nährstoffe und chemische Substanzen, fehlende Lebensraum-Strukturen und Einstandsmöglichkeiten (z.B. ins Gewässer hängende Vegetation, krautreiche Flachwasserzonen) für Jungfische, Substratzusammensetzung der Gewässersohle hinsichtlich Laichmöglichkeiten, besonders für kieslaichende Fischarten, und in einigen Gewässern auch der künstliche Fischbesatz, der die gewässertypische Artenzusammensetzung beeinflusst.

Je nach Lebensbedingungen von Fischarten hat die Anwesenheit des Fischotters keinen nennenswerten Einfluss

Ein Fischotter trägt einen Fisch im Maul aus dem Wasser | © Ralph Sturm © Ralph Sturm
Die Nahrungszusammensetzung hängt sehr stark von der Qualität des Lebensraums und von der Jahreszeit ab

Der Fischotter frisst neben Fischen auch eine Vielzahl anderer Beutetiere, die er leicht erbeuten kann, wie Kleinsäuger und Amphibien. Die Nahrungszusammensetzung hängt sehr stark von der Qualität des Lebensraums und von der Jahreszeit ab.

Über den tatsächlichen Einfluss des Otters auf bestimmte Fließgewässersysteme ist praktisch nichts bekannt, denn Nahrungsanalysen fehlen weitgehend. Es ist nicht auszuschließen, dass der Fischotter lokal einen Einfluss auf einzelne Fischarten im Fließgewässer hat.

Sind die jeweiligen Lebensbedingungen für spezifische Fischarten allerdings gut, wird auch die Anwesenheit des Fischotters keinen nennenswerten Einfluss auf Bestand, Artenzusammensetzung oder Größenverteilung haben.

Das lässt sich sehr gut an dem naturnahen Abschnitt des Schwarzen Regen zeigen, für den der LBV das Fischereirecht besitzt.

Umsetzung des Fischottermanagementplans

Zwei Fischotter stehen im Schnee und Eis an einer Wasserstelle | © Marcus Bosch © Marcus Bosch

Leider gibt es aus weiten Teilen des bayerischen Verbreitungsgebiets immer wieder Berichte, dass Fischotter illegal verfolgt und getötet werden. In diesem Zusammenhang werden oft Stimmen laut, dass die Betroffenen wegen der nicht erfolgten Umsetzung eines tragfähigen Fischottermanagements quasi zur „Selbsthilfe" gezwungen seien.

Ein drastisches Beispiel dafür war 2014 der Fund von zwei vorsätzlich ertränkten Fischottern im Landkreis Cham. Die Tiere wurden in einem mit Pflastersteinen beschwerten Jutesack im Schwarzen Regen gefunden.

Abgesehen davon, dass die Tötung eines Fischotters eine Straftat ist, wird dies die bestehenden Probleme nicht nachhaltig lösen. 2013 wurde in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe unter Federführung der Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft (LWF) ein Fischotter-Managementplan erarbeitet.

Dieser soll Schäden in der Fischereiwirtschaft minimieren und gleichzeitig dem Schutz der Art Rechnung tragen. Durch diesen Beteiligungsprozess kann er von allen Betroffenen mitgetragen und soll und muss nun endlich in die Tat umgesetzt werden.

Zuständig dafür ist das Bayerische Landwirtschaftsministerium (StMELF). Eine der Leitlinien des Plans lautet dabei, dass eine Minimierung des Konflikts insbesondere durch Schadensprävention und -kompensation an Teichwirtschaften erreicht werden kann. Zudem soll es eine mit allen Beteiligten abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit geben. Diese zielt einerseits auf die Förderung der Akzeptanz für den Fischotter und andererseits auf die Lösung der Konflikte mit der Fischereiwirtschaft ab.

Regelungen müssen praxisnah umsetzbar und hinsichtlich des bürokratischen Aufwandes überschaubar sein

Zwei Fischotter sitzen im seichten Wasser auf einem Stamm, einer schaut in die Kamera | © Wolfgang Lorenz © Wolfgang Lorenz

Der Zaunbau kann über das Förderprogramm EMFF (Europäischer Meeres- und Fischereifonds) mit einem Zuschuss in Höhe von 50% gefördert werden. Voraussetzung ist eine nachgewiesene Jahreserzeugung von 250 kg Fisch. Die Förderschwelle liegt bei 1500 € Investition. Die Zaunausführung (wirksam sind v.a. Elektrozäune) muss vom Otterberater empfohlen und bestätigt werden.

Die Entschädigung wird über eine bayerische Richtlinie nach der EU Deminimis-Verordnung (EG) Nr. 717/2014 geregelt. Für 2016 standen insgesamt 100.000 € des StMELF zur Verfügung. Die Richtlinie wird zur Zeit noch bearbeitet. Sie sieht vor, Schäden ab 300 und bis zu 3 000 € mit einem Anteil von 80% zu entschädigen. Voraussetzung ist eine vom Otterberater bestätigte Schadensfeststellung und –kalkulation.

Ein weiteres Fischotter-Monitoring im Rahmen des FFH-Monitorings über das LfU ist dringend notwendig, u.a. zur Konfliktminimierung mit anderen FFH-Arten wie der Mühlkoppe und der fischereilichen Nutzung von freien Gewässern.

Alle diese Regelungen müssen praxisnah umsetzbar und hinsichtlich des bürokratischen Aufwandes überschaubar sein. Ihre Umsetzung sollte nach den Ankündigungen so schnell wie möglich erfolgen, damit diese faszinierende Tierart endlich auch bei den Fischteichbesitzern und Fischereirechtsinhabern akzeptiert wird und sie sich weiter natürlich ausbreiten kann.

Alle diese Regelungen müssen praxisnah umsetzbar und hinsichtlich des bürokratischen Aufwandes überschaubar sein.

Ihre Umsetzung sollte nach den Ankündigungen so schnell wie möglich erfolgen, damit diese faszinierende Tierart endlich auch bei den Fischteichbesitzern und Fischereirechtsinhabern akzeptiert wird und sie sich weiter natürlich ausbreiten kann.

Oda Wieding

Ihre Fragen beantwortet Ihnen:

Oda Wieding

0 91 74 / 47 75 - 74 32

Fakten - Der Fischotter in Zahlen

Fischotter sitzt auf einem nassen Stamm | © Dr. Andreas von Lindeiner © Dr. Andreas von Lindeiner
  • 50.000 Haare pro cm² etwa bilden das dichte Fell, mit dem der stromlinienförmige Körper bedeckt ist. Fischotter sind hervorragend an das Leben im Wasser angepasst, ihre Lebensweise nennt man semiaquatisch (Tiere, die sowohl an Land als auch im Wasser leben).
  • 40 Kilometer Gewässerlauf für Männchen und 20 Kilometer für Weibchen sind normale Reviergrößen, je nach Lebensraumqualität, Populationsdichte und Nahrungsangebot auch größer oder kleiner.
  • 5 Zehen mit kräftigen Krassen pro Fuß sind durch Schwimmhäute miteinander verbunden und ermöglichen einen schnellen Vortrieb unter Wasser
  • 20 und mehr Tagesverstecke, die unregelmäßig gewechselt werden, nutzen die Tiere in ihrem Revier. Als Unterschlupf dienen z.B. unterspülte Wurzelstöcke, verlassene Höhlen anderer Tiere (z.B. Kaninchen, Bisamratte) oder eine gut getarnte Mulde in Ufernähe.
  • 60 bis 63 Tage beträgt die Tragzeit, nach der die Fähe (weiblicher Fischotter) meist im Frühjahr oder Sommer in einer ruhigen, vor Überschwemmungen sicheren Wurfhöhle ein bis drei, selten vier Junge zur Welt bringt. Etwa ein Jahr bleiben sie bei der Mutter, leben und jagen mit ihr zusammen.
  • 130 Zentimeter können Fischotter von der Nase bis zur Schwanzspitze lang werden. Dabei misst der Schwanz etwa die Hälfte der Kopf-Rumpf-Länge. Damit ist der Fischotter der längste und nach dem Dachs auch der zweitschwerste Vertreter der einheimischen Marder.
  • 7 Minuten kann der Fischotter in Extremsituationen unter Wasser bleiben. Normalerweise dauert der Tauchgang eines Otters jedoch nur ein bis zwei Minuten.
  • 5 bis 10 Kilogramm bringen Fischotter durchschnittlich auf die Waage, ausgewachsene Rüden auch schon mal ein paar Kilo mehr.
  • 3 Sinnesorgan werden zur Beobachtung der Umgebung eingesetzt, ohne dass der Kopf weit aus dem Wasser ragt: Ohren, Augen und Nase in einer Linie am stark abgeflachten Kopf machen es möglich. Unter Wasser helfen Tasthaare, die sogenannten Vibrissen, bei Orientierung und Jagd.
  • 0,4 bis 0,9 Kilogramm Futter benötigt ein Fischotter durchschnittlich pro Tag, etwa 15 Prozent seines Körpergewichts. Je nach Lebensraum und Jahreszeit fressen sie neben Fischen auch Krebse, Frösche, Würmer, Schnecken, Vögel, Insekten und auch Kleinsäuger, wie Ratten, Mäuse oder junge Kaninchen.

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz