Volksbegehren Artenvielfalt
Wir haben es geschafft, das Volksbegehren ist Gesetz!

Hintergrund
Das Volksbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Bayerischen Landtag. Dazu müssen sich 10 Prozent der Wahlberechtigten – rund 1 Million Menschen – mit ihrer Unterschrift für das Volksbegehren aussprechen.
Diese Hürde wurde von dem Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen! mit großem Erfolg genommen: vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2019 haben sich über 1,7 Millionen Wahlberechtigte persönlich in den Rathäusern in Listen eingetragen.
Am 3. April hat die Bayerische Staatsregierung angekündigt, den Gesetzentwurf anzunehmen. und ab 1. August traten die neuen Änderungen in Kraft. Mehr über den Ablauf des Volksbegehrens Artenvielfalt in Bayern.
Zum Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen! gehören die Ökologisch-Demokratische Partei Bayern (ÖDP), der LBV (Landesbund für Vogelschutz in Bayern), Bündnis 90/Die Grünen Bayern und die Gregor Louisoder Umweltstiftung.
Ein breites gesellschaftliches Bündnis von über 200 Organisationen, Unternehmen, Verbänden und Parteien unterstützt diese direktdemokratische Initiative für ein neues Naturschutzgesetz in Bayern.
Wozu ein Volksbegehren?
In Bayern verschwinden immer mehr Tier- und Pflanzenarten, das ist wissenschaftlich belegt. Wir sind Zeuge des größten Artensterbens seit dem Verschwinden der Dinosaurier. Diese Entwicklung müssen wir stoppen. Es geht dabei auch um unser Überleben: Wenn es keine Bienen und Hummeln mehr gibt, wer bestäubt dann unser Obst und Gemüse?
- 54% aller Bienen sind bedroht oder bereits ausgestorben!
- 73% aller Tagfalter sind verschwunden!
- über 75% aller Fluginsekten sind nicht mehr da!
- in Bayern leben nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren!