Wolfsmanagement: Abschuss kann den Herdenschutz nicht ersetzen

LBV fordert Tierhalter in Wolfsgebieten zu Kooperation auf

Tauchen in Bayern Wölfe auf und reißen Nutztiere, werden umgehend Stimmen nach einem ‚konsequenten Management‘ laut, was in der Regel mit einer Forderung nach einem Abschuss gleichzusetzen ist. Dies ist auch in der aktuellen Diskussion um Risse durch das bei Eichstätt ansässige Wolfsrudel der Fall. Der Abschuss eines Wolfs ist in den meisten Fällen überhaupt nicht notwendig und kann stets nur die allerletzte Lösung sein. Stattdessen haben wir in Bayern einen gut ausgearbeiteten Managementplan mit verschiedenen Stufen, der  den Tierhaltern andere Möglichkeiten bietet, ihre Tiere vor Übergriffen durch Wölfe zu schützen.

Wolf | © Christoph Bosch © Christoph Bosch
Im Landkreis Eichstätt ist die dauerhafte Anwesenheit eines Wolfes schon seit längerer Zeit bestätigt.

So gibt es für den Herdenschutz in einer staatlich ausgewiesenen Gebietskulisse inzwischen eine Investitionsförderung. Außerdem hat die EU Ende 2018 die Richtlinien für staatliche Hilfen für die Landwirtschaft angepasst und damit die vollständige Kompensation sowohl von Schäden, die von Großen Beutegreifern wie dem Wolf verursacht werden, sowie von Maßnahmen zum Herdenschutz ermöglicht. Die Abwicklung erfolgt über das für den Tierhalter jeweils zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).  

Zu präventiven und effektiven Herdenschutzmaßnahmen gehören Elektrozaun, Herdenschutzhunde und Hirten. Und auch wenn die Umsetzung nicht immer einfach sein mag, so ist sie möglich und wird vom Staat bezahlt. Auch im aktuellen Fall hatte das für den Landkreis Eichstätt zuständige AELF Ingolstadt-Pfaffenhofen bereits im August 2021 in einem Schreiben an alle Weidetierhalter Informationsangebote unterbreitet. „Wie sich herausgestellt hat, haben längst nicht alle Tierhalter dieses Angebot auch angenommen und ihre Tiere wirksam vor Wolfsübergriffen geschützt“, so der LBV-Wolfsbeauftragte Willi Reinbold, der im Landkreis Eichstätt lebt. „So musste es zu Rissen kommen, die wohl vermeidbar gewesen wären.“

Nachdem die dauerhafte Anwesenheit eines Wolfes in einem Gebiet bestätigt wurde, so wie es im Landkreis Eichstätt der Fall ist, sieht die Regelung vor, dass Tierhalter ein Jahr Zeit haben, Förderung für Schutzmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Danach entfällt bei Rissen ungeschützter Tiere der Anspruch auf Entschädigung.

Unter Fachleuten ist völlig unumstritten, dass einzig flächendeckender Herdenschutz die Weidetiere schützen kann. „Wölfe als Sündenböcke zu abzustempeln, wenn Landwirtinnen und Landwirte Herdenschutz nicht umsetzen und stattdessen den Abschuss fordern, hilft niemandem. Vielmehr muss endlich dem bayerischen Wolfs-Aktionsplan die Chance gegeben werden, sich zu bewähren“, fordert Andreas von Lindeiner.

Hintergrundinformation

Grundlage für den Schutz des Wolfes ist die FFH-Richtlinie der EU. Ihr zufolge muss jeder Mitgliedstaat dafür Sorge tragen, dass in Europa streng geschützte Arten – und dazu gehört der Wolf - in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden, der für Deutschland noch nicht erreicht ist. Die FFH-Richtlinie, ergänzt durch grundsätzliche Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, ermöglicht unter vorgegebenen Rahmenbedingungen durchaus auch Abweichungen vom strengen Schutzregime.

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© Ralph Sturm

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