So wichtig ist die EU für den Naturschutz in Bayern

Europäische Schutzgebiete sind Motor für den Artenschutz – Europawahl entscheidet über Zukunft von Auerhahn und Co.

Richtlinien der EU zum Naturschutz haben maßgeblich dazu beigetragen, wertvolle Lebensräume auch in Bayern zu erhalten. Aus diesem Grund möchten wir vor der diesjährigen Europawahl auf diese Bedeutung hinweisen.

Auerhuhn | © Lorenz Wolfgang © Lorenz Wolfgang
Das Auerhuhn ist einer der Arten, die durch das EU-Projekt Natura 2000 geschützt werden.

Auch wenn das Handeln der EU oft als etwas Abstraktes wahrgenommen wird, zeigt gerade das Beispiel Naturschutz, dass dem nicht so ist. So hat die EU mit Natura 2000 das größte Schutzgebietssystem der Erde geschaffen und somit auch in Bayern wichtige Lebensräume erhalten. Ohne die EU wäre das Gesicht Bayerns heute ein anderes und wir hätten viele wertvolle Gebiete und auch Arten wohl verloren. Da die EU also mitentscheidend für die Zukunft von Auerhahn, Flussperlmuschel und Co. im Freistaat ist, muss sie auch weiterhin Antreiber für mehr Naturschutz bleiben.

In den vergangenen Jahrzehnten wurde in der Europäischen Union ein einzigartiges System an Schutzgebieten geschaffen, das den Naturschutz in den Mitgliedsstaaten erheblich vorangebracht hat. Die EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) von 1992 bilden zusammen die Grundlage für das Schutzgebietsnetz Natura 2000. Es umfasst in Deutschland 15 Prozent der Landesfläche. Hier kommen bedrohte Arten und Lebensräume zu ihrem Recht. Bei der Auswahl der Natura 2000-Gebiete in Bayern hatten wir einen maßgeblichen Anteil. Schutzgebiete sind bis heute ein wichtiges Instrument im Naturschutz. Wir brauchen diese Gebiete, in denen die Natur Vorrang hat, um das Überleben von Arten zu sichern.

Die FFH-Gebiete helfen vielen Arten auf der Roten Liste

Mittelspecht auf Baum | © Rosl Rössner © Rosl Rössner
Die ausgewiesenen Schutzgebiete in Bayerns Wäldern sind von großer Bedeutung für Spechtarten wie den Mittelspecht.

Im Freistaat gibt es insgesamt über 740 FFH-Gebiete. Diese reichen von der fränkischen Saale ganz im Norden, wo ein Bachsystem und Auen eines Zuflusses geschützt werden, bis hin zum Vogelschutzgebiet (SPA) Allgäuer Hochalpen ganz im Süden Bayerns. Studien belegen, dass sich die Situation zahlreicher Arten der Rote Liste durch die Ausweisung von Vogelschutzgebieten verbessert oder zumindest stabilisiert hat.

So sind insbesondere großflächige Vogelschutzgebiete in Wäldern wie Spessart, Steigerwald und Nürnberger Reichswald von großer Bedeutung für zum Beispiel Mittel- und Grauspecht. Auch der hohe Anteil von 40 Prozent als Natura 2000 ausgezeichneten Gebieten in den bayerischen Alpen zeigt die besondere Verantwortung des Freistaats für die Biodiversität.

Auf EU-Ebene werden die zentralen Leitplanken für den Natur- und Artenschutz gelegt – auch für Bayern. Die EU hat in der Vergangenheit oft als Antreiber für besseren Naturschutz gedient, weshalb der Ausgang der diesjährigen EU-Wahl am 9. Juni auch über die Richtung entscheidet, die die EU im Natur- und Umweltschutz zukünftig einschlägt.

Die zunehmend heftigen und häufig populistisch geführten Diskussionen in der jüngsten Vergangenheit zum Beispiel zum Restaurationsgesetz und die schon wieder ausgesetzten Regelungen zu Brachflächen in der Landwirtschaft zeigen, dass der Naturschutz auch auf EU-Ebene zunehmend unter Druck gerät. Es ist daher wichtiger denn je, dass der Naturschutz nicht unter die Räder gerät und die EU ihre Erfolgsgeschichte im Naturschutz fortschreibt.

Aktueller Nachholbedarf in Deutschland

Die Umsetzung der EU-Vorgaben ist Sache der Mitgliedsstaaten. In der Vergangenheit hat die EU über den Europäischen Gerichtshof schon mehrfach Verurteilungen bezüglich einer fehlenden Umsetzung der Maßnahmen ausgesprochen. So konnten etwa in Italien, Spanien oder Malta Verbesserungen für den Zugvogelschutz erreicht werden. Vor kurzem ist Deutschland von der EU wegen einer unzureichenden Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie gerügt worden und es wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die EU bemängelt, wie zuvor schon für FFH-Gebiete, dabei vor allem ein unzureichendes Management der Schutzgebiete. Viele Gebiete, auch in Bayern, haben immer noch keinen Managementplan. Natur- und gerade auch Zugvogelschutz kann man nur über Ländergrenzen hinausdenken. Deswegen ist es so wichtig, den Vogelschutz als Gemeinschaftsaufgabe zu verfolgen, bei der jeder Mitgliedsstaat seinen Beitrag leisten muss. Deutschland muss hier schnell nachbessern.

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© Ralph Sturm

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