VOGELSCHUTZ 2-21
VOGELSCHUTZ 2|21 9 Gemeinsame Ziele, aber … Diejenigen unter uns, die schon lange im Natur- und Arten- schutz tätig sind, erinnern sich noch an Zeiten, in denen wir unsere Ziele, ja in denen wir den Natur- und Artenschutz selbst regelmäßig verteidigen mussten. Natur- und Arten- schutz galt als die irrationale, weltfremde und nicht nach- vollziehbare Idee einiger Weniger. Das hat sich grundlegend geändert. Heute sind die erklärten Ziele von Politik und Naturschutzverbänden oftmals iden- tisch. Hierzu ein paar Beispiele: Begren- zung der Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius, Einschränkung der Flä- chenversiegelung in Bayern auf weniger als fünf Hektar täg- lich, Biotopverbunde auf 15 Prozent der Offenlandflächen in Bayern, Erhalt und Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt, Wiedervernässung trockengelegter Niedermoore. All diese Ziele hat sich auch die Bayerische Staatsregie- rung gesetzt. Bei den Zielen sind wir uns also verblüffend einig – große Unterschiede existieren jedoch häufig bei der Frage nach dem Weg, wie die genannten Ziele erreicht wer- den sollen. Für den LBV als Fachverband zählen einzig und allein die Ergebnisse von Maßnahmen und Initiativen. Bei der Bewertung, ob Ziele auch erreicht werden, verweisen wir immer wieder auf die Ergebnisse unserer Forschungs- und Monitoringprogramme. Hier kommt einem Fachver- band wie dem LBV sehr große Verantwortung zu. Wir sehen unsere Rolle zunehmend nicht darin, neue Forderungen zu stellen, sondern wissenschaftlich zu bewerten, ob wir den gesteckten Zielen näherkommen. Wenn ja, freuen wir uns; falls nicht, werden wir nicht aufhören, darauf hinzuweisen. Eine immens wichtige Aufgabe. Licht und Schatten bei Ersatz- und Ausgleichsflächen Ein schönes Beispiel für gemeinsame Ziele ist die Kompen- sation von Eingriffen in Natur und Landschaft. Die Sache ist eigentlich ganz einfach: Wo Eingriffe in unsere Natur, etwa durch Straßenbau oder die Ausweisung von Gewerbe- oder Folgen Sie mir auf Twitter unter @N_Schaeffer Dr. Norbert Schäffer Wohngebieten, unvermeidbar sind, müssen diese an an- derer Stelle ausgeglichen werden. In zahlreichen Kommu- nen wird die Eingriffsregelung, deren rechtliche Grundlage auch in Bayern vor allem das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist und deren Details in der Bayerischen Kom- pensationsverordnung (BayKompV) geregelt werden, vor- bildlich umgesetzt. In einem umfang- reichen Projekt ist der LBV aber auch auf unzählige Beispiele gestoßen, bei denen die Kompensationsverordnung ignoriert und damit geltendes Recht nicht vollzogen wird. Das werden wir nicht einfach hinnehmen. Wenn Sie sich einen Überblick über Ausgleichs- und Ersatzflächen in Ihrer Nähe machen möchten, können Sie hierzu unsere eigens entwickelte App Aufi nutzen (www.lbv.de/aufi ). Vom 13. bis 16. Mai findet übrigens die Stunde der Gar- tenvögel von LBV und NABU statt. Vielleicht haben Sie Zeit und Lust daran teilzunehmen und Rotkehlchen sowie die übrige gefiederte Verwandtschaft in Ihrem Umfeld zu zäh - len und zu melden. Es lohnt sich! Ich wünsche Ihnen, Ihren Angehörigen und Freunden von Herzen, dass Sie gesund bleiben! MEHLSCHWALBEN I FOTO: ©MEISTERFOTO - STOCK.ADOBE.COM Wir bewerten wissen- schaftlich, ob Ziele der Politik erreicht werden
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