VOGELSCHUTZ 3-19
38 VOGELSCHUTZ 4|19 Bis zum Stichtag 30. September 2019 durften wir zinslose Darlehen in Höhe von insgesamt 681.000 Euro entgegenneh- men, die wir an der Börse sehr konservativ angelegt haben. Wir müssen ja diese Darlehen, sofern sie der Darlehensge- ber kündigt, innerhalb der vereinbarten Zeit zurückzahlen können. Da wir keine Bankenlizenz besitzen, müssen wir zudem dem Darlehensgeber zwingend eine Bankbürgschaft stellen. Bei der uns auferlegten vorsichtigen Anlagestrategie geht damit von einer derzeit erzielbaren Rendite von ca. zwei Prozent leider ein Prozent an die Bank als Bürgschaftsgebühr und damit der Naturschutzarbeit verloren. Machen da Stifterdarlehen überhaupt einen Sinn? Kaum ein Ertrag ist möglich, es gibt viel Formalismus und zudem fallen Bank- und Bürgschaftsgebühren an. Wir sagen vorbe- haltlos: Ja. Die Formalien haben wir im Griff, das manchmal etwas umständlich erscheinende Verfahren ist gut eingespielt und fast automatisiert. Unser Darlehensgeber erspart sich vielleicht Negativzinsen bei seiner Bank und sein Geld arbei- tet für Bayerns Natur – solange er will. Eine Stiftung ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet und irgendwann werden auch wieder sichere und rentable Anlagen möglich sein. Und dann gibt es ja auch noch unseren Paragraphen 8 im Darlehensvertrag, den wir mit der Zustimmung unserer Darlehensgeber aufnehmen: „Sollte der Darlehensgeber bei seinem Tode das von ihm gewährte Darlehen noch nicht ge- kündigt haben, soll es nach seinem Willen dem Darlehens- nehmer verbleiben und dem Stiftungsvermögen als Zustif- tung zugeführt werden. Das Darlehen wird für diesen Fall erlassen. Eine Rückzahlungsverpflichtung an die Erben oder ein Kündigungsrecht der Erben wird ausdrücklich ausge- schlossen.“ Ist das nicht fast ein Königsweg, jetzt schon Gutes für Ba- yerns Natur zu tun, Negativzinsen zu entgehen und – sollte man das Geld zu eigenen Lebzeiten nicht mehr für sich oder auch nach dem Tod für Angehörige benötigen – langfristig die Naturschutzarbeit zu unterstützen? Fast alle unserer Dar- lehensgeber haben diesen Weg so gewählt – herzlichen Dank für das in uns gesetzte Vertrauen. Eine Spendenbescheinigung können wir bei einem Stif- terdarlehen leider nicht erteilen. Aber dieses Darlehen kann jederzeit zu Lebzeiten in eine Zustiftung umgewandelt wer- den und entfaltet dann für den Zuwender einen positiven steuerlichen Effekt. Haben Sie Interesse? Gerne informieren wir Sie über alle Details und senden Ihnen den Entwurf eines Darlehensver- trags zu. „Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen.“ Mit diesem Wort von Antoine de Saint-Exupéry danken wir allen, die langfristig in Bayerns Na- tur investieren wollen. Vor einigen Jahren haben wir Sie an dieser Stelle schon einmal über das Thema Stifterdarle- hen informiert. Heute wollen wir Ihnen sagen, wie sich dieses Instrument zur Förderung der bayerischen Natur entwickelt hat. Und das in einer Zeit der politischen und wirtschaftlichen Unruhe, in einer Zeit andauernder Nullzinspolitik, in der das Wort „Ertrag“ langsam zu einem unbekannten Begriff verkümmert. Natur schützen mit Geld-zurück-Garantie Gerhard Koller Beauftragter der Stiftung Bayerisches Naturerbe Tel.: 09174-4775-7010 | E-Mail: gerhard.koller@lbv.de Kontakt S T I F T UNG DR. RÜDIGER DIETEL Vorsitzender der Stiftung Bayerisches Naturerbe Spendenkonto Stiftung Bayerisches Naturerbe Sparkasse Mittelfranken Süd IBAN: DE79 7645 0000 0000 1800 18 | BIC: BYLADEM1SRS Dr. Rüdiger Dietel Gerhard Koller
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDEzNzE=