VOGELSCHUTZ 3-19
3|19 VOGELSCHUTZ 11 usgangspunkt des Volksbegehrens ist das größte Artensterben seit dem Aussterben der Dinosaurier. Dieses Artensterben findet vor allem im Acker- und Grünland statt und ist eine vielfach in Studien nachgewiesene Tat- sache. Die bisherigen freiwilligen Leistungen der Landwirte im Vertragsnaturschutzprogramm und im Kulturlandschafts- programm konnten den Artenrückgang nicht aufhalten, ob- wohl die bayerischen Landwirte dafür ca. 250 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Dies zeigt, dass mehr und wirksamere Maßnahmen notwendig sind. Getragen von der Initiatorin ÖDP, dem LBV, Bündnis 90/ Die Grünen und der Gregor Louisoder Umweltstiftung, ha- ben sich im Laufe der Kampagne rund 200 Organisationen als Unterstützer dem Volksbegehren angeschlossen. Das ge- meinsam verfolgte Ziel: den rasanten Rückgang der Arten- vielfalt stoppen und unsere Landschaften wieder beleben. A FOTOS: STOCK.ADOBE.COM / JÜRGEN FÄLCHLE, INGO RITTSCHER, DR. EBERHARD PFEUFFER ( 3), MAXIMILIAN SEHR, MARTIN HERBST Gewässerrandstreifen und Biotopverbund Eine der wichtigsten Errungenschaften des Volksbegehrens ist die Einrichtung von Gewässerrandstreifen. Äcker müs- sen in Zukunft einen Abstand von fünf Metern zu den Ufern von Bächen und allen natürlichen Gewässern einhalten. Diese Gewässerrandstreifen können in Zukunft das Rück- grat eines Biotopverbundes bilden. Hier werden Hochstau- denfluren mit Mädesüß, Blutweiderich und Baldrian blühen und die Insektenwelt wiederaufleben. Beim Biotopverbund im Offenland hat das Volksbegehren dem Staat vorgege- ben, dafür bis 2027 13 Prozent der Fläche zur Verfügung zu stellen (derzeit sind es rund neun Prozent). Im Begleitgesetz wurde der Zielwert auf 15 Prozent bis 2030 erhöht. Für die Vernetzung von artenreichen Magerrasen, Feuchtwiesen, Hecken und Brachflächen wird der Staat einige Jahre brau- chen, aber er muss sofort beginnen. Dafür sollen 50 neue Biodiversitätsberater an den Unteren Naturschutzbehör- den und 50 Wildlebensraumberater an den Ämtern für Er- nährung, Landwirtschaft und Forsten sorgen. Die Verbote, Dauergrünland umzuwandeln, den Wasser- stand in Nass- und Feuchtwiesen abzusenken und Alleen, Hecken, Säume und Feldraine zu beeinträchtigen, sind so- fort wirksam geworden. Damit werden die hohen Verluste der vergangenen Jahrzehnte endgültig gestoppt. Blühende Wiesen und artenreiches Grünland Eine weitere Vorgabe für den Staat bezieht sich auf die Ver- mehrung von Blumenwiesen. Der Anteil der Wiesen, die nach dem 15. Juni gemäht werden, soll von derzeit fünf auf zehn Prozent erhöht werden. Hier gibt es bereits eine Förderung im Vertragsnaturschutzprogramm von 320 Euro pro Hektar. Der Staat muss das Programm attraktiver ma- chen und die Gebietskulisse ausweiten. Zusätzlich hat das Volksbegehren arten- und strukturreiches Grünland unter Biotopschutz gestellt. Dieser bestand bereits durch das Bundesnaturschutzgesetz für Pfeifengraswiesen, Mager- rasen und Orchideenwiesen. Neu werden nun auch arten- reiche Flachland-Mähwiesen – das sind die selten gewor- denen Salbei-Glatthaferwiesen mit Margeriten und vielen anderen Blumen – sowie Berg-Mähwiesen unter Schutz gestellt. Allerdings dürfen wir uns nichts vormachen: Der überwiegende Teil des Grünlandes wird weiterhin als inten- siv gedüngtes Grünland mit fünf bis sieben Schnitten pro Jahr nur Löwenzahnblüten hervorbringen, und dies auch nur zeitweise. Hier kann nur eine Änderung in der europä- ischen Agrarpolitik Abhilfe schaffen. Blühwiesen oder Blühstreifen mit heimischen Blumen im Garten oder an Straßenrändern bieten Nahrung für zahlreiche Insekten. Strukturreiches Grünland bietet Heimat für viele Vögel, Am- phibien und Säugetiere. Die Zeiten, als Felder bis zum Rand von Gewässern gedüngt und gespritzt und diese dadurch verunreinigt wurden, werden nun enden.
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