VOGELSCHUTZ 1-19

1|19 VOGELSCHUTZ 11 FOTOS: OLAF BRODERS Naturschutzgebiet Murnauer Moos Dass die Richtlinie aber grundsätzlich gut konstruiert ist, be- stätigte zuletzt der sogenannte Refit-Prozess im Jahr 2016. Zum Abschluss des hierbei durchgeführten öffentlichen Beteiligungsverfahrens konnte EU-Kommissionspräsident Juncker feststellen: „FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie höchst relevant und erfüllen ihren Zweck.“ Trotz dieser positiven Bewertung kommt es in der Praxis häufig zu Verwerfungen, wenn Naturschutz und Bürokratie zusammenfinden müssen. Die Natur „tickt anders“ als unser LBV als wichtiger Partner Gemäß Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, für eine Reihe von Arten die „zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete“ zu Schutzgebieten (Special Protection Areas, SPA) zu erklären. Zunächst verlief die Umsetzung in Bayern wie auch andernorts sehr schleppend. Mittlerweile sind 84 SPA ausgewiesen worden, die knapp 7,8 Prozent der Landesfläche einnehmen. Der LBV hatte durch die Erarbeitung eines Verzeichnisses wichtiger Vogelgebiete (Important Bird and Biodiversity Areas, IBA) in Bayern einen maßgeblichen Anteil an der Auswahl dieser Schutzgebiete. LBV-Resolution zu jagdbaren Arten Im Oktober 2018 hat die Delegiertenversammlung des LBV beschlossen, dass sich der LBV auf allen politischen Ebenen für eine verbesserte Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie einsetzt, damit die legale Jagd auf in ihrem Bestand rück- läufige und mittlerweile gefährdete, jagdbare Vogelarten in den Mitgliedstaaten der EU eingestellt und die illegale Bejagung konsequenter verfolgt wird. In der EU werden jährlich legal ca. 52 Millionen Vögel durch Jäger getötet. Für viele die- ser Arten werden in ihren Brutgebieten wegen ihres besorgniserregenden Er- haltungszustands Schutzmaßnahmen umgesetzt, die durch legale wie illegale Entnahmen konterkariert werden. Ordnungsstreben, unsere Denkweisen und Gefühle. Die Dy- namik des Lebens mit seiner Vielfalt von Vernetzungen ist so komplex, dass sie oft komplizierte wissenschaftliche For- schung verlangt. Legislaturperioden oder politische Grenzen stehen dieser Komplexität entgegen; manche rechtliche Be- stimmung ist zwar gut gemeint, ist aber eben nicht gut genug. Hinzu kommt, dass menschliche Interessen oft vor Nachhal- tigkeit und Naturschutz gehen oder bloße Worthülsen sind. Eine gute politische Absichtserklärung wird dann bereits als Erfolg verkauft, obwohl so noch keinemVogel geholfenwurde. Mehr zum aktiven Vogelschutz durch den LBV lesen Sie auf Seite 16 „LBV in Aktion“

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