VOGELSCHUTZ_1_18

Prozent der staatlichen Wälder) aus der Nutzung fallen, die bayerische Staats- regierung setzt hingegen vorrangig auf naturnahen Waldbau. Zwar hat Bayern nach einer Aufstellung der Bayerischen Staatsforsten diesen zehnprozentigen Anteil eigentlich schon erreicht, doch liegen die nutzungsfreien bayerischen Staatswälder fast vollständig in den Al- pen bzw. im Nationalpark Bayerischer Wald. In den übrigen Landesteilen sind die Anteile hingegen noch deutlich zu gering. Dass die Nutzungsinteressen der Ausweisung von Wildnisgebieten sogar und in besonderem Maße im Staatswald entgegenstehen, zeigen die heftig ge- führten Diskussionen um die Einrichtung eines Nationalparks im Steigerwald oder im Spessart. Hier wurde in den fachlich geeignetsten Gebieten ohne zwingende Gründe eine Chance für die Natur und die Menschen vertan. Dabei bleibt leider völlig außen vor, dass die Einrichtung noch jedes Nationalparks in Deutsch- land auch aus sozioökonomischer Sicht ein voller Erfolg gewesen ist. Angesichts der Tatsache, dass im Steigerwald und im Spessart ausschließlich Staatswaldflä- chen mit naturschutzfachlich hochwer- tigen Laubwäldern betroffen sind, hätte man sich nicht nur aus Sicht des Natur- schutzes gewünscht, dass die bayerische Staatsregierung ihren Beschluss mit mehr Nachdruck verfolgt. Damit das Biodiversitätsprogramm 2030 ein Erfolg werden kann, sind ver- schiedene Maßnahmen unerlässlich. So muss endlich die zum Teil lähmende Konkurrenz der Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft beendet werden. Am Beispiel der Entwicklung des Manage- mentplans Wolf kann man erkennen, wie deren unterschiedliche Interessen einen Prozess um Jahre verzögern können. Vielmehr sind jedoch Synergien zu nut- zen. Das zeigt sich auch besonders ein- drucksvoll am Beispiel der Umsetzung von Natura 2000: Hier wäre ein Mitei- nander aller Ressorts erforderlich, damit dieses weltweit größte Schutzgebiets- netz auch in Bayern zielgerichtet weiter- entwickelt werden kann. Ein zentrales Resultat des von der EU-Kommission Ende 2016 abgeschlossenen Refit-Pro- zesses war, dass es gelingen muss, alle Politikfelder besser in die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien einzubin- den. Wir wünschen uns, dass dies in Bay­ ern gelingen möge – und nicht erst mit Nachdruck aus Brüssel! In Bayern ist durchaus schon einiges erreicht wor- den: Die Artenhilfsprogramme sind teilweise so erfolgreich, dass sie in ihrer ursprünglichen Form beendet werden können. Ebenso hat der kon- tinuierliche Aufbau der Gebietsbetreuungen in Bayern schon viel Positives bewirkt. Ein Garant für die Kontinuität in diesem Bereich ist nicht zuletzt der leistungsfähige Bayerische Naturschutzfonds, der für viele weitere Projekte und Flächenankäufe eine unverzichtbare Stütze ist. Damit die ange- strebten Biodiversitätsziele in den kommenden Jahren auch tatsächlich erreicht werden, muss aber mehr passieren. So benötigen insbesonde- re die Naturschutzbehörden mehr ökologisch versierte Fachleute. Hier fehlt es an politischem Willen, die Behörden ausreichend auszustatten. Zudem sind Experten nur schwer zu finden, da an den bayerischen Hochschulen kaum noch in nen- nenswertem Umfang Artenkenntnis und Ökologie gelehrt wird. Hier muss dringend ein Umdenken einsetzen! Fazit Wo gibt es noch solche Wiesen? DR. ANDREAS VON LINDEINER LBV-Referatsleiter Artenschutz Landesgeschäftsstelle Hilpoltstein E-Mail: andreas.von.lindeiner@lbv.de 1|18 VOGELSCHUTZ 33 Solche blüten- reichen Wiesen gibt es in Bayern fast nur noch in den Bergregionen. Sie gehören mittlerweile zu den am stärksten gefährdeten Lebens- raumtypen. FOTOS: DR. EBERHARD PFEUFFER

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