VOGELSCHUTZ 2-21

38 VOGELSCHUTZ 2|21 S T I F T UNG Spendenkonto Stiftung Bayerisches Naturerbe Sparkasse Mittelfranken-Süd IBAN: DE79 7645 0000 0000 1800 18 | BIC: BYLADEM1SRS S eit vielen Jahren warten die Verantwortlichen auf den angekündigten „großen Wurf“ eines neuen und ver- einheitlichenden Rechts der Stiftungen. Jetzt könnte es so weit sein, denn Stiftungen sind „in“. Neben den über 25.000 rechtsfähigen Stiftungen kommt ein Mehrfaches an nicht rechtsfähigen Treuhandstiftungen. Über zwei Milliar- den Euro werden in den Grundstockvermögen vermutet. Und Stiftungen werden – trotz der schwierigen wirtschaft- lichen Rahmenbedingungen – weiter fleißig gegründet. Der Bundesverband für Stiftungen fordert seit Lan- gem Regelungen, die den kleineren Stiftungen mit einem Grundstockvermögen von unter einer Million Euro besse- re und weniger formalistische Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Seit 2014 ist eine entsprechende Reform in Vor - bereitung. Es war daher eine positive Überraschung, als im Februar endlich ein Regierungsentwurf veröffentlicht wurde. Er enthält einen großen Teil der Forderung der Stif- tungspraktiker. Entgegen früherer Entwürfe wird darin wie- der dem Stifterwillen, nach seinem Ableben ggf. auch dem mutmaßlichen Willen, entscheidendes Gewicht gegeben. Ferner ist im Entwurf die Schaffung eines Stiftungsregisters für mehr Transparenz vorgesehen, notleidende Stiftungen lassen sich einfacher in Verbrauchsstiftungen umwandeln und die Verwendung von Umschichtungsgewinnen für die Zweckverwirklichung der Stiftung wird zur Regel. Aber es gibt trotzdem noch einen erheblichen Nachbesserungsbe- darf am Entwurf: • Lebende Stifterinnen und Stifter gemeinnütziger Stif- tungen sollten den Stiftungszweck in den ersten Jahren nach der Errichtung nochmals konkretisieren können. • Satzungsänderungen für bestehende Stiftungen sollten leichter werden. • Eine Stiftung auf Zeit sollte neben der Ewigkeits- und der Verbrauchsstiftung zulässig sein. • Die Zu- und Zusammenlegung sowie die Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung sollte einfacher werden. Wir begrüßen ausdrücklich die geplanten Regelungen, da sie die Verwaltung einer Stiftung und künftige Anpassungen erheblich erleichtern. Wir hoffen, dass auch die genannten Nachschärfungen Aufnahme im Gesetz finden. Was bedeuten die Änderungen für die LBV-Stiftung Bayerisches Naturerbe? Sie ist als Ewigkeitsstiftung konzipiert und von den Ergeb- nissen dieser Reform derzeit kaum betroffen. Unser Stif - tungszweck – „die Erhaltung unserer bayerischen Natur, ihrer wildlebenden Arten und ihrer vielfältigen Pflanzen“ – ist kein Projekt für ein paar Jahre, sondern auf Dauer ange- legt; es ist in keiner Hinsicht absehbar, dass wir einmal not- leidend werden und Hilfsmaßnahmen benötigen. Zudem haben wir viele der geplanten gesetzlichen Regelungen bereits im Rahmen unserer Satzungsautonomie umgesetzt. Wir sind auf einem guten Weg – auch in rechtlicher Hinsicht. DR. RÜDIGER DIETEL Gerhard Koller Beauftragter der Stiftung Bayerisches Naturerbe Tel. 09174-4775-7010 E-Mail gerhard.koller@lbv.de Kontakt Dr. Rüdiger Dietel (Vorsitz) Gerhard Koller Mehr Gestaltungsfreiheiten Gesetz soll Stiftungen endlich den Durchbruch bringen FOTO: DR. EBERHARD PFEUFFER

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