VOGELSCHUTZ 1-19

10 VOGELSCHUTZ 1|19 2019 jährt sich die Verabschiedung der EU-Vogelschutzrichtlinie zum 40. Mal. Ein guter Anlass, um dieses wichtige Schutzinstrument und seine Errungenschaften für Bayern gebührend zu würdigen. ögel, ihre Eier, Nester und Lebensräume werden seit 1979 durch die Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) des Eu- ropäischen Rates und Parlaments geschützt. Für den LBV ein Grund zu feiern. Auf 20 gedruckte A4-Seiten bringt es die VSchRL mit ihren Bestimmungen, Anweisungen, An- hängen und Änderungen, aber leider auch mit manchen Einschränkungen. Sie erklärt alle in Europa wild lebenden Vogelarten zum „gemeinsamen Erbe“ und unterstellt sie einer „gemeinsamen Verantwortung“. Das war damals vor 40 Jahren ein ermutigender Schritt im Bemühen, Vielfalt in V der Natur zu erhalten und den Artenschwund wenigstens zu verlangsamen. Die Richtlinie hat bis heute manche Versuche verhindert, sie irgendwelchen Wünschen und Forderungen „anzupassen“. Mit der VSchRL haben die Mitgliedstaaten der EU einen rechtlichen und fachlichen Rahmen erhalten, den sie auf na- tionaler Ebene umsetzen müssen. Dabei besteht jedoch ein gewisser Spielraum, denn insbesondere bei den Themen Artenschutz und Jagd gibt die VSchRL lediglich Grundzüge des Schutzes aller in Europa vorkommenden Vogelarten vor. T H EMA 40 Jahre EU-Vogelschutzrichtlinie Relevant und praxiserprobt

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