LBV magazin 2-25

LBV MAGAZIN 2|25 39 FOTOS: STOCK.ADOBE.COM (5) Fallen nun strengere Regelungen zu Gunsten offenerer, landesweiter Vorgaben, und Schottergärten haben noch „leichteres Spiel“? Die rechtliche Komponente des Phänomens ist jedenfalls noch nicht zu Ende erzählt. In einem Aufsatz in den Bayerischen Verwaltungsblättern 2021 kommen die Autoren Klimesch und Martin u. a. nach der Auseinandersetzung mit Vorgaben zur Wasserdurchlässigkeit von Flächen zu dem Ergebnis, dass Schottergärten ohnehin gegen die landesweit geltende Bayerische Bauordnung verstoßen und die Behörden zum Einschreiten verpflichtet sind. Auch der NABU betont, dass Schottergärten bereits jetzt in allen 16 Bundesländern unzulässig sind, auch ohne explizites Gemeindeverbot. Praktisch umgesetzt wird das offensichtlich nicht. Wie weiter? Mit Recht überzeugen Als LBV wollen und müssen wir die Menschen mehr über die negativen Auswirkungen von Schottergärten aufklären. Verständnis kann zur Besserung führen. Letztendlich wollen wir für Natur begeistern. Wenn man Menschen in persönlichen Gesprächen oder mit Infoflyern vom Nutzen und Mehrwert eines wertvollen Gartens überzeugen kann, ist das der ideale Weg. Denn auch ein rechtlich verhinderter Schottergarten ist noch kein insektenfreundlicher Garten. Wogegen aber in jedem Fall Einspruch zu erheben ist, ist die Tendenz, Umweltschützern hier und in anderen Bereichen pauschal eine „Verbotskultur“ zu unterstellen. Das geht an der Realität vorbei. Ob Vorgaben zu Stellplätzen oder Verkehrsvorschriften, unsere Gesellschaft ist geprägt von Recht. Und auch die „autogerechte Stadt“ ist nicht vom Himmel gefallen, sondern durch politisches Wollen, Handeln und Vorgaben so geworden, wie sie jetzt ist. Vorgaben und Verbote sind keine Obsession von Umweltschützern, sondern Bestandteil des Rechtsstaates. Das Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ hat von den Bauern einiges verlangt. In Kommunen werden Konzepte für „Schwammstädte“ entwickelt, um im Klimawandel zu bestehen. Auch vor diesem Hintergrund sollten Eigentümer ihren Beitrag für eine etwas grünere Stadt leisten – am besten aus voller Überzeugung. 1. Teuer in Anschaffung und Pflege 2. I nsekten, Vögel und andere Gartentiere finden weder Nahrung noch Lebensraum 3. S chnell unansehnlich durch Algen und Pflanzenaufwuchs (spätestens nach zwei bis fünf Jahren) 4. R egelmäßiges Reinigen nötig; Einsatz von Laubbläsern und Hochdruckreinigern kostet Energie und schädigt Kleinlebewesen 5. E insatz von Pestiziden tötet Lebewesen 6. S chotter heizt sich im Sommer stark auf 7. F einstaub wird nicht gefiltert, Staubbelastung steigt 8. L ärm wird verstärkt 9. B oden wird verdichtet und zerstört, später aufwendige Renaturierung nötig 10. W asser kann gar nicht oder nur schwer versickern, Hochwasser wird begünstigt 11. S chottergärten wirken optisch monoton Quelle: NABU ROMAN SPIES Politischer Referent des Vorsitzenden E-Mail: roman.spies@lbv.de Kirschlorbeerverbot In der Schweiz ist man sogar noch einen Schritt weitergegangen. Dort dürfen seit dem 1. Oktober 2024 eingeschleppte Pflanzenarten nicht mehr verkauft und gepflanzt werden, darunter zum Beispiel der auch in Deutschland so beliebte Kirschlorbeer. Auch der Import ist verboten. Durch das landesweite Gesetz will die Schweiz ihre Wälder schützen. Nachteile von Schottergärten in Kürze

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