LBV MAGAZIN 2|25 11 den Bayerischen Streuobstpakt umzusetzen und den Vertragsnaturschutz in Bayern um 40.000 Hektar auszudehnen. Im erfolgreichen Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ findet sich das Ziel, bis zum Jahr 2030 15 Prozent des Offenlandes als Biotopverbundflächen auszuweisen. Übergeordnetes Ziel des Volksbegehrens, das nun auch im Renaturierungsgesetz zu finden ist, ist es dabei, den Rückgang von Bestäubern umzukehren. Bayern ist also bei der Umsetzung dieser Verordnung in einigen Bereichen bereits auf einem guten Weg. In anderen muss noch erheblich mehr passieren. So müssen insbesondere für FFH-relevante Lebensraumtypen bis 2050 auf 90 Prozent der Fläche Maßnahmen ergriffen werden, um diese in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen. Das muss zügig in Angriff genommen werden. Verbandsklagerecht Heftig diskutiert wird derzeit auch über das Verbandsklagerecht. Natur- und Umweltverbände werden oftmals als Verhinderer beispielsweise bei Infrastrukturmaßnahmen beschrieben. Um es gleich zu sagen: Der LBV klagt nur in ganz wenigen, vom Landesvorstand bewusst ausgewählten Fällen. Sie erinnern sich vielleicht an die geplante Skischaukel am Riedberger Horn, in der strengen Schutzzone C des Alpenplans. Tatsächlich konnten wir hier einen massiven Eingriff in die Natur und eine Schädigung des Alpenplans abwenden. Ich persönlich halte nicht viel von Klagen, die aussichtlos sind und bestenfalls zu Verzögerungen führen. Insgesamt aber werden durch Klagen keine Gesetze gemacht, sondern lediglich überprüft. Auch der Freistaat Bayern klagt immer wieder, beispielsweise gegen den als ungerecht empfundenen Länderfinanzausgleich oder das Bundeswahlrecht. Ein ganz normaler Vorgang. Umwelt- und Naturschutzverbänden will man dieses Recht plötzlich beschneiden. Das darf nicht sein. Die Rolle einer starken Zivilgesellschaft ist heute wahrscheinlich so wichtig wie nie zuvor. Dr. Norbert Schäffer Wenn Arten Probleme machen … Weitere Streitpunkte liefert derzeit der Umgang mit Arten, die auch mal Probleme machen können. Bei Genehmigungen zum Abschuss von beispielsweise Fischotter und Saatkrähe reagieren manche Verbände mit Klagen (s.o.). Der LBV hält in diesen Fällen rechtliche Schritte nicht für den richtigen Weg. Vielmehr sind wir bereit, beispielsweise im neu gegründeten Arbeitskreis Fischotter des Obersten Naturschutzbeirats, konstruktiv bei der Suche nach Lösungen mitzuarbeiten. Wir sind gesprächs- und kompromissbereit, immer auf Grundlage fachlich fundierter Erkenntnisse. In letzter Konsequenz kann dies zu einer Akzeptanz von sogenannten letalen Entnahmen, also der Tötung von Tieren, führen. Gleichzeitig erwarten wir aber auch von anderen ein klares Bekenntnis zum Schutz der betroffenen Arten, wo immer dies möglich ist. Energie und Lebensglück aus dem Wildnisgarten Im Moment ist im Natur- und Artenschutz in Bayern und Deutschland einiges los. An vielen Stellen weht uns der Wind heftig ins Gesicht. Umso wichtiger ist es, die eigenen Batterien immer wieder aufzuladen. Ich tue dies in unserem Wildnisgarten – und vielleicht finden wir demnächst ja tatsächlich einen Nashornkäfer. STARE I FOTO: ROSL RÖSSNER, INGO RITSCHER Folgen Sie mir auf LinkedIn unter Dr. Norbert Schäffer
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