LBV magazin 1-25

FOTO: CHRISTOPH BOSCH GERHARD KOLLER Beauftragter der LBV-Stiftung Bayerisches Naturerbe Tel. 09174-4775-7010 E-Mail gerhard.koller@lbv.de Ansprechpartner Thomas Kempf Gerhard Koller Spendenkonto Stiftung Bayerisches Naturerbe Sparkasse Mittelfranken-Süd IBAN: DE79 7645 0000 0000 1800 18 bayerisches-naturerbe.de STIFTUNG Stifterdarlehen für den LBV Natur schützen mit Geld-zurück-Garantie Bis zum Stichtag 30. November 2024 durften wir 41 zinslose Darlehen in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro entgegennehmen, die wir an der Börse sehr konservativ angelegt haben. Damit haben sich in nur fünf Jahren die uns anvertrauten Darlehen mehr als verdoppelt. Sie werden mit ca. 2,5 Prozent verzinst, mit den Erträgen können wir LBV-Projekte fördern. Was ist ein Stifterdarlehen? Der Darlehensgeber oder die Darlehensgeberin stellt einen bestimmten Geldbetrag der Stiftung zinslos zur Verfügung. Wir legen dieses Geld an und verwenden die aus der Anlage des Darlehensbetrages erzielten Zinsen für die Verwirklichung unseres Stiftungszweckes. Wenn Sie Ihr Geld wieder für sich benötigen sollten, kündigen Sie das Darlehen mit einer zwischen uns vereinbarten Frist und bekommen es zurück. Als Sicherheit erhalten Sie von uns eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd. Diese Bürgschaft ist zwingend notwendig, da wir keine eigene Banklizenz besitzen. Sie kostet 1 Prozent der Darlehenssumme pro Jahr. Eine Spendenbescheinigung gibt es in einem solchen Fall nicht, da Sie das Geld jederzeit zurückverlangen können. Aber der Ertrag der Anlage, abzüglich der Bürgschaftsgebühr der Bank, kommt dem Stiftungszweck zugute. Vor einigen Jahren haben wir an dieser Stelle schon einmal über das Thema Stifterdarlehen informiert. Heute berichten wir Ihnen, wie sich dieses Instrument zur Förderung der bayerischen Natur entwickelt hat. Was kommt danach? Sollten Sie das als Darlehen gewährte Geld endgültig nicht mehr benötigen, können Sie es jederzeit – ganz oder teilweise – in eine Zustiftung umwandeln. Dann erhalten Sie natürlich auch alle steuerlichen Vorteile. Oder Sie vermachen in Ihrem Testament den Darlehensbetrag der Stiftung, falls Sie das Darlehen nicht bis zu Ihrem Tode gekündigt haben. Das könnten Sie aber auch schon so im Darlehensvertrag vereinbaren, viele Darlehensgeber nutzen diese Möglichkeit. Was ist Ihr Vorteil? Mit vielen unserer Darlehensgeberinnen und Darlehensgebern sind wir seit vielen Jahren in gutem Kontakt und wissen daher, was sie bewegt. Häufig ist es die Unsicherheit, was noch in den verbleibenden Lebensjahren kommen mag und die Frage, ob das Vermögen für die Zukunft ausreicht, sei es für die Finanzierung eines Pflegeplatzes oder auch für die Pflege zuhause. In den meisten aller Fälle sind diese Sorgen unbegründet. Niemandem ist geholfen, wenn das angesparte Vermögen auf dem Sparbuch verkümmert. Mit einem Stifterdarlehen bleiben Sie flexibel und geben der LBV-Stiftung die Möglichkeit, mit den Erträgen wichtige Naturschutzprojekte zu fördern. Haben Sie Interesse? Gerne informieren wir Sie über alle Details und senden Ihnen den Entwurf eines Darlehensvertrags zu. THOMAS KEMPF, STIFTUNGSVORSITZENDER 46 LBV MAGAZIN 1|25 Der gesamte Stiftungsvorstand gratuliert Gerhard Koller zu seinem runden Geburtstag. Danke für Dein Engagement der letzten Jahrzehnte, wir freuen uns auf Dein weiteres Wirken für den LBV und seine Stiftung!

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