FOTOS: CHRISTOPH BOSCH, WILLI REINBOLD und Landwirtschaft, erklärte diesbezüglich nach der genannten Ausschuss-Entscheidung der Berner Kommission, dass es „klare, fundierte Regeln für den Umgang mit auffälligen Wölfen braucht, ohne den Artenschutz zu gefährden. […] Mit klaren, rechtssicheren Regeln für den Umgang mit problematischen Wölfen kann die tragfähige Balance zwischen dem Schutz landwirtschaftlicher Existenzen und dem Naturschutz besser gelingen.“ Bei allen, die sich mit dem Wolf befassen, herrscht Einigkeit, dass die Weidetierhaltung zum Erhalt der Artenvielfalt und der Kulturlandschaft unterstützt und gefördert werden muss. Hierzu gehört ein konsequenter Herdenschutz. Erst wenn dieser von einem Wolf mehrfach überwunden wurde, sollte eine Abschussgenehmigung in Frage kommen. Ein Beispiel gibt die Schweiz: Dort ging 2024 im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Nutztierrisse durch Wölfe zum dritten Mal in Folge zurück, und das bei gleichzeitig steigendem Wolfsbestand. Der Rückgang der Schäden ist primär auf die Anstrengungen im Herdenschutz zurückzuführen. Dennoch gibt es auch dort intensive Diskussionen über die aus Sicht vieler Naturschützenden oftmals zu leichtfertigen Entnahmen von Wölfen oder gar ganzen Rudeln. Vielen Entscheidungstragenden wird auch in der Schweiz vorgeworfen, sich „von den Fakten zu entkoppeln“. Bei der Umsetzung der Abschussverfügungen werden teils Vorgaben des zuständigen Bundesamtes zum Schutz der Jungtiere oder das Verbot von Abschüssen in Überschneidungsgebieten von Rudeln missachtet. Der LBV fordert daher, Entscheidungen nur noch anhand fachlicher Vorgaben zu fällen und Abschüsse nur mit klarem Schadensbezug zu genehmigen, ohne dass eine Einmischung der Politik erfolgt. Illegale Aktivitäten müssen konsequent verfolgt werden. Fischotter unter Druck Im Visier steht auch der Fischotter. Auf Basis einer rechtlich umstrittenen Verordnung werden in Bayern nun Allgemeinverfügungen durch die Höheren Naturschutzbehörden (HNB) erlassen. Diese sollen wegen ernster wirtschaftlicher Schäden an Fischteichen in den Bezirken Oberfranken, Oberpfalz, Niederbayern und Oberbayern, für die Daten zur Population des Fischotters vorliegen, Gebiete und jeweils die Zahl der dort zu entnehmenden Fischotter festlegen. Die Unteren Naturschutzbehörden müssen die erforderlichen Maßnahmen in den von den HNB abgegrenzten Gebieten festlegen, also das Fangen, Vergrämen, Verletzen, Stören und Töten von Fischottern, nachdem sie festgestellt haben, dass es keine Alternativen gibt. Aber auch beim Fischotter gilt: Der Erhaltungszustand dieser europaweit durch die FFH-Richtlinie geschützten Art darf sich nicht verschlechtern. Hinter den Erfolgsaussichten dieser neuen Regelung steht ein dickes Fragezeichen. Der neu gegründete, interdisziplinäre AK Fischotter am Umweltministerium wird sich mit vielen Fachfragen auseinandersetzen und den dringend überarbeitungsbedürftigen Managementplan Fischotter angehen müssen. Nur auf einer soliden fachlichen Basis kann es gelingen, die Interessen der Teichwirtschaft und des Artenschutzes gleichermaßen zu berücksichtigen. LBV MAGAZIN 1|25 41 Willi Reinbold, Ökologe, seit 2015 Wolfsbeauftragter des LBV Er beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit unseren Großen Beutegreifern und hat europaweit Kontakte zu Wolfsschutzorganisationen. Sein großer Einsatz gilt dem wolfsabweisenden Herdenschutz, auch durch Hilfen beim Zaunbau und Herdenbewachung. 209 159 60 17 5 1 1 00/01 04/05 08/09 12/13 16/17 20/21 23/24 Entwicklung der Wolfsrudel seit 2000 in Deutschland Quelle: Abfrage der DBBW-Datenbank am 30.01.2025 Anzahl der Rudel
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