FOTO: HENNING WERTH POLITIK Politik will Herabsetzung des Schutzstatus Feuer frei auf Wolf und Fischotter? Anfang Dezember 2024 hat der Ständige Ausschuss der Berner Konvention des Europarates auf Vorschlag der EU-Kommission den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Mit einem möglichen Einspruch bis zum 6. März ist nicht zu rechnen. Die EU will danach die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) aktualisieren und damit den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnen, den Wolf als jagdbare Art auszuweisen. Der Wolf bleibt trotz dieser Vorgaben eine geschützte Art. Die Mitgliedstaaten müssen also weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Wolfspopulationen in einem günstigen Erhaltungszustand bleiben bzw. diesen erreichen. Generell sind die Unterstützenden dieser Entscheidung der Auffassung, dass sich dadurch Weidetiere besser schützen lassen, weil auffällig gewordene Wölfe leichter abgeschossen werden dürfen. Doch ist das wirklich so? Für Bayern ändert sich durch den Beschluss praktisch nichts. Der bestehende bayerische „Aktionsplan Wolf“ ermöglicht diese Option nach klaren Kriterien schon seit Jahren. Aktuell leben laut Landesamt für Umwelt (LfU) zehn Wolfsrudel in Bayern. Umstritten ist, ob damit bereits der günstige Erhaltungszustand erreicht ist. Befürworter einer Regulierung argumentieren, dass der bayerische Wolfsbestand mit der zentraleuropäischen, also der mitteldeutschen und polnischen Population verbunden ist und somit die Entnahme eines Wolfes in Bayern der Gesamtpopulation nicht schade. Cem Özdemir, der damalige Bundesminister für Ernährung Die Diskussionen um das Management von Wolf und Fischotter reißen nicht ab. Können Wölfe nun beliebig geschossen werden? Und verliert auch der Fischotter seinen Schutzstatus, da derzeit in Bayern Allgemeinverfügungen zur „Entnahme“ auf den Weg gebracht werden? DR. ANDREAS VON LINDEINER UND WILLI REINBOLD (LBV-WOLFSBEAUFTRAGTER) 40 LBV MAGAZIN 1|25
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