FOTOS: NABU NIEDERSACHSEN, NABU BADEN-WÜRRTEMBERG Niedersächsischer Weg Im Jahr 2020 stand der NABU Niedersachsen durch das Volksbegehren „Artenvielfalt.Jetzt!“ stark im Fokus. Zum Ende der Antragsphase am 13. November hatten insgesamt 162.530 Unterschriften dem NABU eine starke Verhandlungsposition verschafft, sodass das Volksbegehren vorzeitig zum Erfolg geführt werden konnte: Aufgrund des Drucks durch die Volksbegehren-Pläne nahm der Niedersächsische Landtag bereits am 10. November Gesetzesänderungen für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz vor. Als unmittelbare Reaktion auf die Ankündigung des Volksbegehrens war bereits im Mai 2020 der sogenannte Niedersächsische Weg vom NABU, dem Land Niedersachsen, der Landwirtschaftskammer, dem Landvolk und dem BUND unterzeichnet worden. Diese bundesweit einmalige Vereinbarung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik umfasst ein breites Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz. Seit über drei Jahren wird dieser in Verhandlungen stetig ausgebaut. So erhalten landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Flächen entsprechend den Maßnahmen des Niedersächsischen Weges bewirtschaften, einen Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile. Der erste wichtige Schritt zur Finanzierung des Niedersächsischen Weges wurde mit dem Haushaltsplan 2021 vorgenommen: 120 Millionen Euro wurden darin dem Sondervermögen Wirtschaftsförderfonds Ökologischer Bereich zugeführt. FREDERIK EGGERS, NABU NIEDERSACHSEN LBV MAGAZIN 3|24 43 Stärkung des Gesetzes in Baden-Würrtemberg Durch das erfolgreiche Volksbegehren in Bayern wurden auch in Baden-Württemberg Stimmen für mehr Naturschutz laut. Das Institut proBiene initiierte 2019 mit dem NABU und mehr als 120 Partnern das Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen“. Bereits einen Monat nach dem Start im September 2019 bot die Landesregierung Verhandlungen an und legte ein Eckpunktepapier vor. Nach hartem Ringen einigten sich die Beteiligten im Dezember 2019 auf einen Fahrplan für ein konkretes Gesetzesvorhaben. Am 22. Juli 2020 wurde das Biodiversitätsstärkungsgesetz verabschiedet und trat am 1.1.2021 in Kraft. Wichtige Errungenschaften sind unter anderem, dass die Bio-Anbaufläche bis 2030 auf 30–40 Prozent anwachsen soll und Landesflächen bei Neuverpachtungen vorrangig ökologisch bewirtschaftet werden sollen. Der Anteil von Pestiziden soll um 40–50 Prozent bis 2030 sinken. Zudem gibt es einen jährlichen Pestizidbericht. Der Biotopverbund soll bis 2027 auf 13 Prozent und bis 2030 auf 15 Prozent Offenland der Landesfläche eingerichtet werden. Streuobstbäume sind stärker geschützt und dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gerodet werden. Durch das Biodiversitätsstärkungsgesetz wurde der Naturschutz gestärkt und es entstand ein konstruktiver Dialog zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Politik. Aus Sicht der Naturschutzverbände ist ein fortlaufendes Monitoring unabdingbar, damit die vereinbarten Ziele und Maßnahmen auch umgesetzt werden. INGRID EBERHARD-SCHAD, NABU BADEN-WÜRTTEMBERG
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