LBV magazin 3-24

FOTOS: NETRUN78 - STOCK.ADOBE.COM, MARK - STOCK.ADOBE.COM GARTEN + RATGEBER So kann jede und jeder bei der Umsetzung mithelfen Persönlicher Beitrag zum Volksbegehren Die Politik hat 2019 mit dem Volksbegehren ihre Hausaufgaben im Naturschutz erhalten. Doch es gibt viele Punkte, die auch im Privaten umgesetzt werden müssen. Wir alle können dazu beitragen, das Volksbegehren zum Erfolg zu führen und das Artensterben in Bayern einzudämmen. Streuobst ist eine historische Nutzungsform mit hoher Bedeutung. Sie ist eine große Bereicherung für unsere Kulturlandschaft und bietet vielen seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Mit dem Bayerischen Streuobstpakt haben sich die Bayerische Staatsregierung, aber auch die Zivilgesellschaft 2021 verpflichtet, Streuobstbestände zu erhalten, zu pflegen und neue Streuobstwiesen anzulegen. Über das Förderprogramm „Streuobst für alle“ können Sie als Privatperson geförderte Bäume erhalten und im Garten pflanzen oder sogar eine eigene Streuobstwiese anlegen (bei größeren Flächen auch über die Landschaftspflegerichtlinie). Dadurch können Sie sich aktiv am Streuobstpakt beteiligen – und was gibt es Besseres als Äpfel, Zwetschgen oder Birnen aus dem eigenen Garten? Alte Apfelsorten sind dabei besonders gesund und eignen sich oft sogar für Allergiker. Wer keinen eigenen Garten hat, kann mittlerweile in vielen Gemeinden Baumpatenschaften übernehmen oder Bäume ersteigern, um im Herbst das Obst zu ernten und eigenen Saft zu pressen. Streuobst für alle 36 LBV MAGAZIN 3|24

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