LBV magazin 3-24

LBV MAGAZIN 3|24 17 Für Beratung wurden über 100 Stellen in der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung geschaffen: 50 Biodiversitäts- und 27 Streuobstberatende in Vollzeit sowie 50 Wildlebensraumberatende überwiegend in Teilzeit. Zusätzlich kommen 70 Millionen Euro pro Jahr (davon jeweils die Hälfte für Umwelt- und Landwirtschaftsministerium) der Natur zugute. Die Fläche im Vertragsnaturschutzprogramm wurde von 90.000 Hektar vor dem Volksbegehren auf 170.000 Hektar im Jahr 2023 ausgebaut. Seit dem Volksbegehren sind Kommunen in der Pflicht, die Beleuchtung öffentlicher Gebäude nach 23 Uhr auszuschalten. Eine Untersuchung des LBV hat gezeigt: 80 Prozent der bayerischen Städte kommen den Vorgaben nach. Dass an prominenten Gebäuden wie dem Augsburger Rathaus oder dem Coburger Stadthaus das Licht ausgeht, reicht zwar nicht, um die zunehmende Lichtverschmutzung zu bremsen. Die Städte kommen damit aber ihrer wichtigen Vorbildfunktion nach und setzen ein Zeichen für effektiven Umwelt- und Artenschutz. Infolge des Volksbegehrens gibt es auch im Freistaat endlich verbindliche Vorgaben für Gewässerrandstreifen. So ist eine garten- oder ackerbauliche Nutzung auf fünf Metern Breite – gemessen von der Uferlinie – entlang von Gewässern nun verboten. Auf staatlichen Flächen beträgt der einzuhaltende Abstand sogar zehn Meter. Bislang ist die Ausweisung der Gewässerrandstreifen in 85 Prozent der Landkreise abgeschlossen und es gibt bayernweit viele positive Beispiele für die Umsetzung. Insbesondere die Wasserqualität profitiert von den neuen Gesetzen, die Qualität der Gewässerrandstreifen als Lebensraum ist unterschiedlich. Im Bayernatlas können Sie alle Naturwälder und Gewässerrandstreifen einsehen: geoportal.bayern.de FOTOS: FRANZISKA WENGER, DANIEL - STOCK.ADOBE.COM, BERND RAAB MEHR RANDSTREIFEN AN GEWÄSSERN MEHR GELD FÜR NATURSCHUTZ LICHT AUS FÜR DEN ARTENSCHUTZ

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