LBV magazin 3-24

14 LBV MAGAZIN 3|24 THEMA müssen die Kernflächen in einen guten Zustand versetzt werden und insgesamt ein Zuwachs an Strukturen und artenreichen Lebensräumen in der Landschaft entstehen. Streuobst Erfreulicher sieht es hingegen beim Erhalt und Aufbau von Streuobstflächen aus. So wurde im Oktober 2021 infolge des Volksbegehrens der Bayerische Streuobstpakt verabschiedet, der den aktuellen Streuobstbestand in Bayern erhalten helfen soll und bis 2035 zusätzlich die Anpflanzung von einer Million Streuobstbäumen fördern will. Hier konnten bereits beeindruckende Fortschritte erzielt werden: Die Fördersätze für Pflanzung und Pflege von Streuobstbäumen wurden deutlich verbessert und es ist ein Anstieg von geförderten Pflegemaßnahmen und Baumpflanzungen zu verzeichnen. Darüber hinaus produzieren die bayerischen Baumschulen mehr Hochstamm-Obstbäume und es entstehen mehr Ausbildungsplätze für Streuobst-Baumpfleger. In ganz Bayern sind 27 Streuobstmanagerinnen und -manager im Einsatz, die vor Ort Ansprechpartner für Fragen zum Thema Streuobst sind. Ob es bereits mehr Streuobstbäume gibt, wird im Herbst 2024 die offizielle Bestandsmeldung zeigen. Trotz allem stellen Spätfröste und trockene Sommer sowie die Ausbreitung der Mistel weiterhin eine Gefahr für unsere Streuobstwiesen dar. Für diese müssen die Akteure des Streuobstpakts Lösungen finden. Gewässerrandstreifen Viel diskutiert wurden auch die mit dem Volksbegehren verbindlich eingeführten Gewässerrandstreifen von mindestens fünf Metern Breite (von der Uferlinie). Sie sollen Bodenerosion bei Hochwasser oder Starkregen verhindern und Nährstoffe sowie Feinmaterial zurückhalten. Als Puffer vor Pestiziden und Düngemitteln tragen sie zur Verbesserung der Wasserqualität bei. Die Acker- und Gartenbaunutzung ist dort untersagt. Derzeit ist in rund 85 Prozent der Landkreise die Ausweisung der Gewässerrandstreifen abgeschlossen. Vielerorts werden sie bereits umgesetzt. Naturnahe Gewässerrandstreifen sind auch für den Erhalt und die Vernetzung vielfältiger Lebensräume wichtig. Wenn auf ihnen blühende Hochstaudenfluren oder Gehölze entstehen dürfen, bieten sie Lebensraum für Vögel, Spinnen, Amphibien und zahlreiche Insekten. Dann können sie als lineare Elemente Lebensräume in ganz Bayern verbinden und somit zum Biotopverbund beitragen. Auf Grünland jedoch ist eine intensive Nutzung nicht ausgeschlossen. So gibt es keine Einschränkung zur Schnitthäufigkeit und der Abstand zum Gewässer für die Ausbringung von Dünger und Gülle ist je nach Hangneigung und Ausbringtechnik unterschiedlich geregelt. Ökolandbau Eine weitere Konsequenz aus dem Volksbegehren ist der Ausbau des Ökolandbaus auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Bayerns bis 2030. Zwar hat sich der Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen auf staatlichen Flächen seit 2019 erhöht, die Fördersätze für den Ökolandbau sind gestiegen und es findet ein Ausbau der Öko-Modellregionen statt. Insgesamt liegt jedoch der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche derzeit bei ca. 13 Prozent und damit noch weit unter dem gesteckten Ziel. Auch auf den staatlichen Flächen wird der Zielwert von 30 Prozent für das Jahr 2020 bislang nicht erreicht. Ein Hebel, um den Ökolandbau zu fördern, ist eine Steigerung von Bio-Produkten in öffentlichen Kantinen. Bisher liegen jedoch keine Daten dazu vor, wie groß der Anteil biologischer Produkte in bayerischen Kantinen ist. Eine verbindliche Quote von 50 Prozent Bio-Produkten beim Einkauf öffentlicher Lebensmittel Ökologisch wirtschaftende Betriebe leisten einen Beitrag zur Erhöhung der Artenvielfalt. Noch keine Trendwende beim Verlust der Biologischen Vielfalt FOTOS: DR. EBERHARD PFEUFFER, FRANZISKA WENGER

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