LBV MAGAZIN 3|24 13 FOTO: RALPH HOTZY Schatten Seit dem 1. August 2019 gilt in Bayern ein neues, besseres Naturschutzgesetz. Das hat der historische Erfolg des Volksbegehrens Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ vor fünf Jahren hervorgebracht. Das große Ziel war und ist es, den Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen und unsere Landschaften wieder zu beleben. Fünf Jahre nachdem das neue Gesetz durch den Landtag verabschiedet wurde, ziehen wir als einer der vier Träger eine erste Bilanz. Von Anfang an hatte sich der Trägerkreis des Volksbegehrens aus ÖDP, LBV, den Grünen und der Gregor Louisoder Umweltstiftung dazu verpflichtet, die Umsetzung der neuen Ziele und Gesetze genau zu beobachten und zu evaluieren. Für ein wissenschaftliches Monitoring wurde ein Team von Experten um Prof. Dr. Roman Lenz von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (HfWU) Nürtingen-Geislingen beauftragt. Die Daten für die Bewertung der Indikatoren stammen zu einem großen Teil aus Landtagsanfragen und liefern quantitative Werte zur Einschätzung der Zielerreichung. Darüber hinaus ist jedoch eine Bewertung der Qualität der durchgeführten Maßnahmen notwendig. Wald Eine erfreuliche Entwicklung zeigt sich diesbezüglich in den bayerischen Wäldern: Aktuell sind insgesamt rund 83.000 Hektar Staatswald rechtsverbindlich und dauerhaft als Naturwald ausgewiesen. Sie unterliegen damit keiner forstlichen Nutzung und werden einer natürlichen Entwicklung überlassen (Prozessschutz). Dies entspricht 10,6 Prozent des Staatswalds oder 3,2 Prozent der Gesamtwaldfläche Bayerns. Seit dem Volksbegehren wurden dafür rund 7.000 Hektar zusätzlich aus der Nutzung genommen. Kritisch zu sehen ist in diesem Zusammenhang das Hineinrechnen von insgesamt ca. 12.000 Hektar Latschenkiefergebüsch, in denen schon immer kein Holzeinschlag vorgesehen war. Naturwälder und Waldschutzgebiete sind ein wichtiger Baustein, um das Ökosystem Wald als gesamtes gesund und artenreich zu erhalten. Auf einem Großteil der Fläche brauchen wir naturnah bewirtschaftete klimastabile Wälder mit einem hohen Wert für die Biodiversität, die uns als Holzlieferanten dienen. Dort sollte beispielsweise der Anteil von stehendem und liegendem Totholz erhöht, eine vielfältige Altersstruktur geschaffen und auf eine Vielfalt der Baumarten Wert gelegt werden. Biotopverbund Eine weitere Vorgabe des Volksbegehrens an die Staatsregierung ist der Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes, also eines Netzwerks ökologisch wertvoller Biotope in einer Landschaft. 15 Prozent des Offenlands sollen bis 2030 vernetzt sein, das Zwischenziel von zehn Prozent bis 2023 ist laut Angaben der Staatsregierung bereits erreicht. Der Biotopverbund wird derzeit über elf Flächentypen definiert, von denen ausgehend der Verbund entwickelt werden soll. Dazu zählen beispielsweise Naturschutzgebiete, FFH-Lebensräume und geschützte Naturdenkmäler, aber auch Flächen des Vertragsnaturschutzprogramms und ausgewählte Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms genauso wie Flächen der Biotopkartierung und Ausgleichs- und Ersatzflächen. Die Qualität der derzeit in den Biotopverbund eingerechneten Kernflächen schwächelt jedoch aufgrund des schlechten Erhaltungszustands vieler FFH-Lebensräume, veralteter Daten der Biotopkartierung sowie mangelnder Umsetzung von Maßnahmen auf Ausgleichs- und Ersatzflächen. Damit der Biotopverbund auch tatsächlich einen Mehrwert für den Erhalt der Artenvielfalt liefern kann, Ein funktionierender Biotopverbund schafft Lebensräume und fördert die Artenvielfalt.
RkJQdWJsaXNoZXIy NDEzNzE=