LBV magazin 4-25

LBV MAGAZIN 4|25 43 ERBSCHAFT GERHARD KOLLER Vorstandsbeauftragter Erbe LBV und Stiftung Bayerisches Naturerbe E-Mail: gerhard.koller@lbv.de Tel. 09174-4775-7010 CHRISTOPH PETER Erbe LBV und Stiftung Bayerisches Naturerbe E-Mail: christoph.peter@lbv.de Ihre Ansprechpartner beim LBV Haben Sie Fragen zum Thema Erbe oder wünschen Sie weitere Informationen, dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns. Selbstverständlich behandeln wir Ihr Anliegen absolut vertraulich. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Das System der gesetzlichen Erbfolge folgt festen Regeln – aber es berücksichtigt nicht Ihre persönlichen Bindungen, Wünsche oder Werte. Warum ein Testament so wichtig ist Die gesetzliche Erbfolge ist klar geregelt: • Erben erster Ordnung An erster Stelle stehen die eigenen Kinder. Sie teilen den Nachlass zu gleichen Teilen unter sich auf. Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Kinder – also Enkel oder Urenkel – an seine Stelle. Auf diese Weise erbt jeder Familienzweig den Anteil, der ihm zusteht. • Erben zweiter Ordnung Gibt es keine Nachkommen, geht das Erbe an die Eltern. Lebt ein Elternteil nicht mehr, erben an seiner Stelle die Geschwister des Erblassers oder – wenn auch diese fehlen – deren Kinder, also Nichten und Neffen. • Erben dritter Ordnung Fehlen auch Eltern und Geschwister, kommen die Großeltern und deren Nachkommen zum Zug: Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins. • Ehepartner Der Ehepartner oder die Ehepartnerin hat eine Sonderstellung und immer ein gesetzliches Erbrecht. Wie groß der Anteil ist, hängt vom Güterstand und den vorhandenen Verwandten ab. Oft erbt der Ehepartner die Hälfte – manchmal sogar den gesamten Nachlass. Wenn Sie kein Testament verfassen, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet: Ein starres System von Regeln und Paragraphen entscheidet darüber, wer Ihr Vermögen erhält – ganz unabhängig davon, was Ihnen am Herzen liegt. Vielleicht gehen dann Ihr Lebenswerk, Ihre Werte und Ihre Liebe zur Natur nicht dorthin, wo Sie sie gerne sehen würden. Besondere Möglichkeiten mit einem Testament Mit einem Testament regeln Sie Ihren Nachlass. Sie können Menschen bedenken, die Ihnen besonders am Herzen liegen – oder auch eine Sache, die Ihr Leben geprägt hat, wie zum Beispiel Bayerns Natur. Wenn Sie den LBV in Ihrem Testament bedenken, schaffen Sie etwas Dauerhaftes. Sie helfen, Bayerns wertvolle Naturlebensräume und deren Artenvielfalt für kommende Generationen zu bewahren. Ein Vermächtnis für die Natur Der LBV setzt sich seit über 100 Jahren mit Leidenschaft für Artenvielfalt, Klimaschutz und lebendige Landschaften ein. Ihr Erbe kann dazu beitragen, dass auch künftige Generationen das Zwitschern der Lerche über blühenden Wiesen, den Anblick majestätischer Störche und das Summen bunter Insekten erleben dürfen. Jeder Nachlass zugunsten des LBV – ob groß oder klein – ist ein Geschenk voller Hoffnung. Es sorgt dafür, dass Ihre Liebe zur Natur über Ihr Leben hinaus wirksam bleibt. Testament verfassen – lassen Sie Ihr Herz entscheiden Ein Testament zu verfassen, bedeutet nicht nur, rechtliche Fragen zu klären. Es bedeutet, das weiterzugeben, was Ihnen am Herzen liegt. Wenn die Natur für Sie eine Herzensangelegenheit ist, dann lässt der LBV Ihr Vermächtnis wirken – für Natur und Klima, heute und morgen. Besprechen Sie Ihr Testament mit Ihrer Familie oder Ihren vertrauten Personen und teilen Sie Ihnen mit, wo Sie Ihr Testament verwahren. Am sichersten ist es, wenn Sie Ihr Testament bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Spuren Sie hinterlassen möchten? Die gesetzliche Erbfolge: Ehepartner Erblasser Erben 1. Ordnung Kinder  Enkel  Urenkel Erben 2. Ordnung Eltern  Geschwister  Nichten/Neffen Erben 3. Ordnung Großeltern  Onkel/Tanten  Cousins/Cousinen

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