Schwerpunktegebiete sowohl für Windkraft als auch für Artenschutz festlegen

Zu Beginn der Auswahl erster bayerischer Vorranggebiete für den Windkraftausbau fordert der LBV auch Ausschlussgebiete

Ab dem 6. Mai beginnt in Bayern die Auswahl potenzieller Vorranggebiete für den geplanten und dringend notwendigen Ausbau der Windkraft. Die erste Anhörung findet dabei in der Planungsregion Mittelfranken West mit den Landkreisen Weißenburg-Gunzenhausen, Ansbach und Neutstadt/Aisch-Bad Windsheim statt. In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal betonen, den Klima- und den Artenschutz nicht gegeneinander auszuspielen.

Rotmilan im Flug vor einem Windrad | © H. Knüwer © H. Knüwer
Zusammenarbeit von Klima- und Artenschutz bei Windkraftausbau.

Wir brauchen dringend festgelegte Schwerpunktgebiete, auf denen neue Windkraftanlagen weitgehend problemlos errichtet werden können. Und genauso dringend brauchen wir großflächige Gebiete ohne Windkraftanlagen, wo windkraftsensible Tierarten ohne Einschränkungen leben und geschützt werden können.

Die Energiewende erfordert Kompromisse von allen Formen der Landschaftsnutzung. Daher darf der Naturschutz bei der Abwägung unterschiedlicher Belange zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windkraft nicht weniger berücksichtigt werden als andere. Aktuell passiert es schnell, dass Lebensräume von windkraftsensiblen Tierarten einfach überplant werden, da neben dem berechtigten Mindestabstand von 800 Metern zur Wohnbebauung auch weiträumige Einschränkungen insbesondere durch Militär oder Denkmalschutz stärker berücksichtigt werden als der Artenschutz. Vor allem bei Standorten, die in Wäldern geplant werden, wollen wir besonders darauf achten, dass aus naturschutzfachlicher Sicht keine Roten Linien überschritten und Laub- und Mischwälder ausgespart werden.

Vorranggebiete für den Windkraftausbau müssen Gebiete im Sinne des Artenschutzes ausschließen

Schwarzstorch | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka
Kollisionsgefährdete und störungsempfindliche Arten wie der Schwarzstorch müssen beim Windkraftausbau berücksichtigt werden.

Aus unsere Sicht müssen zukünftige Vorranggebiete für den Windkraftausbau auf der restlichen Landesfläche wiederum Gebiete im Sinne des Artenschutzes ausschließen. Nach sorgfältiger VorabPrüfung auf Naturschutzbelange können so zum einen sehr zügig und konzentriert Windkraftanlagen auch ohne Einzelfallprüfung gebaut werden. Zum anderen können sich die windkraftsensiblen Tierarten außerhalb dieser Flächen unbeeinflusst von den Anlagen entwickeln. Zudem bieten diese Gebiete dann auch die Möglichkeit für spezielle Schutzmaßnahmen, die ohnehin vom Gesetzgeber als Kompensation für Bauten vorgesehen sind.

Grundsätzlich von Vorranggebieten auszuschließen sind verschiedene Kategorien von Naturschutzgebieten, genauso wie für den Vogelzug bedeutsame Zugkorridore und Rastgebiete. Dabei müssen nicht nur kollisionsgefährdete Arten wie der Rotmilan ausschlaggebend sein, sondern auch besonders störungsempfindliche Arten wie Schwarzstorch, Wiesenbrüter oder Raufußhühner berücksichtigt werden.

Datenlage muss verbessert werden

Auf der Suche nach geeigneten Standorten für neue Windkraftanlagen weisen explizit darauf hin, dass sich die Lage der vorhandenen Daten über das Artenvorkommen dringend verbessern muss. Dies ist dringend notwendig um einerseits Vorranggebiete ausweisen und andererseits Schutzmaßnahmen vorschreiben zu können. Nur wenn vorher auch alle Arten erfasst worden sind, kann objektiv bewertet werden, ob windkraftsensible Arten potenziell betroffen sein können.

Auch an bestehenden oder vorgesehenen Standorten mit hohem oder unklarem Konfliktpotential fehlen Daten. Hier gilt es dringend, Monitoring-Maßnahmen durchzuführen, um das Gefährdungspotenzial von kollisionsgefährdeten Fledermaus- und Vogelarten erfassen und auf dieser Basis Abschaltzeiten festlegen zu können.

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© Ralph Sturm

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