Oberfränkische Regierung kippt Schutzgebiet

Buchenwäldern nun nicht mehr unter Schutz

Am 12. August kündigte die Regierung von Oberfranken an, den Naturschutzstatus des Landschaftsbestandteiles „Hoher Buchener Wald im Ebracher Forst“ im Steigerwald zum 1. September aufzuheben und wird nun vom LBV scharf kritisiert."Das Verfahren verkommt zur Farce, wenn wenige Tage nach Ablauf der Beteiligungsfrist bereits das Ergebnis feststeht“, betont Dr. Norbert Schäffer.

Steigerwald aus Vogelperspektive | © Thomas Stephan © Thomas Stephan
"Hoher Buchener Wald im Ebracher Forst" war bislang als Schutzgebiet ausgewiesen

Der LBV hat von Anfang an kritisiert, dass in dem Aufhebungsverfahren ausschließlich formaljuristische Gründe zur Aufhebung der Verordnung angeführt wurden. Die Beteiligungsfrist für die Aufhebung ist am 31.07.2015 abgelaufen und es ist noch keine Würdigung unserer Stellungnahme erfolgt. Das gesamte Verfahren ist eines Rechtsstaates nicht würdig, hier wird der Naturschutz mit Füßen getreten!

Der LBV lehnt die Aufhebung des geschützten Landschaftsbestandteiles ab. Wegen der besonderen Verantwortung Bayerns für den Erhalt von Buchenwäldern und der Verpflichtung Deutschlands im Rahmen der UN-Biodiversitätskonvention und der "Nationalen Strategie Biologische Vielfalt" sehen wir das Aufhebungsverfahren selbst als rechtswidrig an. Der LBV wird eine Aufhebung dieses Bestandteils des Steigerwaldes nicht hinnehmen und klagt gemeinsam mit dem Bund Naturschutz in Bayern gegen diese Aufhebung!

Der Geschützte Landschaftsbestandteil bildet zusammen mit den zwei Naturwaldreservaten Brunnstube und Waldhaus rund 896 Hektar Waldfläche ohne Holznutzung und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Die geplante Abschaffung dieses Landschaftsbestandteiles widerspricht eindeutig den Zielen der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS), die auch von der CSU als Koalitionspartner in der Bundesregierung ratifiziert wurde.

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© Ralph Sturm

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