Verbotenes Gift auf Bayerns Feldern erlaubt

LBV warnt vor Gefahren für viele bedrohte Tierarten

Aufgrund der regional hohen Feldmausdichten und der dadurch befürchteten Ernteausfälle hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für die Verstreuung von Feldmausködern erteilt, die nun auch in Bayern umgesetzt werden soll.

Männliche Wiesenweihe fliegt mit Beute in den Fängen | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka
Wiesenweihe mit einer Maus als Beute

Die Köder enthalten den Wirkstoff Chlorphacinon, der die Blutgerinnung hemmt und aufgrund der Gefahren für Tiere und den Naturhaushalt seit 2007 in der EU verboten ist. Wir verurteilen die Erlaubnis zum offenen Ausbringen des Giftstoffes auf landwirtschaftlichen Flächen und warnt vor Gefahren für Greifvögel, Eulen und verschiedene bedrohte Arten wie den Feldhamster. Bis die naturschutzfachlichen Bedenken restlos ausgeräumt sind, fordern wir, die Zulassung in jedem Fall auszusetzen.

Tote Maus liegt neben ihrem Erdloch | © Christiane Geidel © Christiane Geidel
Feldmaus als Beutetier

Das BVL erteilte zum 12.08.2015 für das Pflanzenschutzmittel „Ratron Feldmausköder“ eine befristete Zulassung vom 01.09.2015 bis zum 29.12.2015 zur Bekämpfung von Feld- und Erdmaus auf landwirtschaftlichen Flächen. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten will diese Erlaubnis nun wie in anderen Bundesländern zuvor umsetzen. Die Ausbringung des Giftgranulats ist zwar nur auf Antrag und nach vorheriger Anordnung durch das zuständige Amt zulässig, der LBV verurteilt die Notfallzulassung des BVL und deren Umsetzung dennoch scharf. 

Wir befürchten ernsthafte Gefahren für unsere heimischen Mäusejäger sowie für andere Tiere, die das Granulat versehentlich als Nahrung aufnehmen. Es ist davon auszugehen, dass bei der Ausbringung des Giftes nicht nur Feldmäuse vergiftet werden! Zahlreiche Greifvögel und Eulen könnten davon betroffen sein, die sich indirekt vergiften, indem sie vergiftete Feldmäuse erbeuten. Besonders schwer wiegt dieser Aspekt in Jahren mit einem erhöhten Mäuseaufkommen, in denen sich die Mäusejäger gezielt an das erhöhte Angebot angepasst haben. So ernähren sich die meisten der heimischen Greife und Eulen gerade dann fast ausschließlich von Feldmäusen und tragen so zur natürlichen Schädlingsbekämpfung bei.

Alt- und Jungvögel durch Giftstreuung gefährdet

Schleiereule sitzt in herbstlicher Buche | © Marcus Bosch © Marcus Bosch
In guten Mäusejahren haben Schleiereulen häufig Zweitbruten

Bei unseren Schleiereulen finden in guten Mäusejahren aufgrund des erhöhten Nahrungsangebots häufig Zweitbruten statt. Im mittelfränkischen Landkreis Neustadt-Aisch/Bad Windsheim ziehen derzeit zum Beispiel 20 der 47 von der LBV-Kreisgruppe betreuten Schleiereulenpaare eine Zweitbrut auf. Die Jungvögel werden dabei mit Feldmäusen versorgt. Es wäre fatal, wenn sowohl die Altvögel als auch die Jungtiere durch den Verzehr vergifteter Beutetiere verenden würden. Aber auch der stark gefährdete Feldhamster, der in Bayern nur in Unterfranken beheimatet und Gegenstand eines Artenhilfsprogramms ist, wird dadurch bedroht. Speziell im Herbst, wenn die Tiere sich einen Fettvorrat für den Winter anfressen, kann das Ködergranulat unmittelbar als Nahrung aufgenommen werden. Um dieses Risiko zu minimieren, hat die Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken das Ausbringen der Ratron-Köder auf Hamsterflächen erst ab dem 1.11. genehmigt.

Aufgrund der vorgebrachten Bedenken appelliert der LBV ausdrücklich an das bayerische Landwirtschaftsministerium, dem Vorbild des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums zu folgen und die erteilte Notzulassung im Freistaat auszusetzen, um die naturschutzfachlichen Auswirkungen zu prüfen!

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© Ralph Sturm

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