LBV klagt gegen den "Windpark Streu & Saale"

Zu viele Anlagen hält Natur nicht aus - nur einige naturverträglich

Windräder auf einem Feld in Streu und Saale | © Thomas Staab © Thomas Staab

Der LBV erhebt Klage gegen die Pläne, Bayerns größten Windpark in einem Gebiet mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung in Unterfranken zu errichten. Der LBV begrüßt die Haltung von Landrat Thomas Habermann, der bereits die ursprünglich beantragten 18 Windenergieanlagen im Landkreis Rhön-Grabfeld wegen naturschutzfachlicher Bedenken auf zwölf reduziert hatte. Aus fachlichen Gründen geht der LBV noch einen Schritt weiter und klagt gegen sieben der zwölf genehmigten Anlagen, da er lediglich die Standorte von fünf Anlagen des "Windparks Streu & Saale" für gerade noch tolerabel hält.

Der LBV, der die naturverträgliche Energiewende grundsätzlich befürwortet, will mit allen Rechtsmitteln verhindern, dass die Windpark-Genossenschaft ihr ursprüngliches, naturschutzfachlich nicht akzeptables Ziel durchsetzt. Da der Windpark-Betreiber "Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Windpark Streu & Saale eG" keinerlei Kompromissbereitschaft signalisierte, blieb dem LBV nur der Klageweg.

Betreiber zu keinen Gesprächen bereit

Windpark nahe Thüngen | © Oliver Wittig © Oliver Wittig

"Die Genehmigung eines derart überdimensionierten Windparks in einem der konfliktträchtigsten Gebiete Bayerns wäre bei der hier erfolgten fehlerhaften Projektumsetzung nicht nur aus naturschutzfachlichen Gründen skandalös, sondern auch ein Affront für alle professionell tätigen Projektentwickler, die substanzielle notwendige Gutachten in Auftrag geben, auf die der Investor aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen verzichtet hat", erklärt der LBV-Vorsitzende Ludwig Sothmann den Standpunkt seines 75.000-Mitglieder starken Verbands.

Grundsätzlich befürwortet der LBV regenerative Energie aus Windkraftanlagen, jedoch nur an naturverträglichen Standorten und nach fundierter naturschutzfachlicher Prüfung. Fünf Anlagen, von denen die Natur nicht zu hart betroffen wäre, halten die Naturschützer noch für vertretbar. Da sich der Betreiber, letztlich ein Tochterunternehmen des Bayerischen Bauernverbands, jedoch zu keiner vernünftigen Diskussion über die Gesamtanzahl bereit zeigte, sah sich der LBV dazu veranlasst, heute Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg einzureichen.

Rot- und Schwarzmilan, Wiesenweihe und Uhu betroffen

Windräder auf einem Feld in Streu und Saale | © Dr. Christoph Mohning © Dr. Christoph Mohning

Das betroffene Gebiet in der Region Rhön-Grabfeld ist ein Hochrisikostandort für große Windparks, denn dort sind praktisch alle kollisionsgefährdeten Vogelarten beheimatet: Rotmilan, Schwarzmilan, Wiesenweihe und Uhu. Gleichzeitig ist es eines der bedeutendsten Rastgebiete Bayerns. Neben dem größten bayerischen Durchzugsgebiet für den Mornellregenpfeifer sind hier auch jährlich über tausend Kiebitze auf der Durchreise zu beobachten. Schon längst müsste dieser Standort als Schutzgebiet deklariert sein, da er sich in der Gegend eines der beiden bayerischen Hauptvorkommen des Rotmilans befindet. „Für den weltweit nur in Mitteleuropa und vor allem in Deutschland vorkommenden Greifvogel tragen wir eine globale Verantwortung“, so Sothmann. „Wir können dieses Gebiet daher keinesfalls zur Disposition stellen“, argumentiert der LBV-Vorsitzende weiter.

Der LBV ist verwundert, warum sich die übergeordneten Behörden, bei klarer Ablehnung aller Standorte seitens der Höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken, in dieser Frage nicht vor die Natur stellen und gegen die überhöhte Anzahl an geplanten Anlagen einschreiten. Zur Freude des LBV hat der örtliche Landrat Thomas Habermann (CSU) genau dies bereits getan und die ursprünglich 18 geplanten Windräder auf zwölf reduziert. Aus fachlichen Gründen geht der LBV sogar noch einen Schritt weiter, hält lediglich fünf Anlagen für gerade noch tolerabel und will mit allen Rechtsmitteln verhindern, dass die Windpark-Genossenschaft ihr ursprüngliches Ziel durchsetzt. „Wir sind es der Gesellschaft schuldig, dieses für die Arterhaltung bedeutende Gebiet mit allen Mitteln zu schützen“, argumentiert Ludwig Sothmann.

Der LBV, Windkraftanlagen und die Energiewende

Der Ausbau der Windenergie im Rahmen der Energiewende ist unter ausreichender Berücksichtigung und Schonung unserer bedeutenden Naturwerte sinnvoll und möglich. Er darf aber nicht zu Lasten unserer Zukunftsressource „Natürliche Vielfalt“ umgesetzt werden. Diese Position hat der LBV bereits vor der Reaktorkatastrophe in Fukushima vertreten. Ein vorauszusetzendes und erforderliches professionelles Projektmanagement diverser Investoren hat in Unterfranken in vielen Gemeinden bereits zur Realisierung zahlreicher effektiver Windparks geführt. Bisher musste der LBV bei keinem Projekt Klage erheben. Der LBV begrüßt es auch ausdrücklich, dass sich in Bayern Genossenschaften gründen, um Windenergieprojekte vor Ort umzusetzen. Allerdings gelten auch für diese die gleichen Maßstäbe und Gesetze wie für alle Betreiber.

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© Ralph Sturm

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