Erfolgreiches Comeback gefährdeter Tierarten

Weißstorch, Wiesenweihe und Wanderfalke haben sich in Bayern wieder etabliert

Das Artensterben geht weiter. Doch es gibt Hoffnung: Die Bestände mehrerer, in Europa fast ausgerotteter Tierarten haben sich dank intensiver Naturschutzbemühungen deutlich erholt. In einer bisher einmaligen Zusammenstellung zeigt dies eine Studie, die heute in London vorgestellt wird.

Wanderfalke am Himmel auf der Jagd | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka
Gerettet! Der Wanderfalke in Bayern

Der LBV hat u.a. mit seinen erfolgreichen Schutzprogrammen für Weißstorch, Wiesenweihe und Wanderfalke dazu beigetragen. Auch Schwarzstorch, Seeadler, Fischadler und Kranich profitieren.

Jetzt anhören: Der LBV-Podcast: "Comeback gefährdeter Arten"

Gesetzlicher Schutz zeigt Wirkung

Beobachten, bewachen und zählen - Monitoring von Adlern | © Henning Werth © Henning Werth
Vogelschützer beobachten gefährdete Arten

Als Gründe für diese zum Teil spektakulären Comebacks der untersuchten Arten machen die Autoren der Studie in erster Linie den gesetzlichen Schutz der Arten vor Verfolgung, aktive Artenschutzmaßnahmen und die Unterschutzstellung der wichtigsten, von diesen Arten besiedelten Gebiete, aus. Vor allem die ab 1979 erlassenen Naturschutzrichtlinien der EU, mit denen sich die Mitgliedstaaten auf Mindeststandards zum Schutz bedrohter Arten und ihrer Lebensräume verpflichtet haben, zeigen Wirkung. Die Studie, in die Untersuchungen des LBV-Partners NABU und des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (DDA) eingeflossen sind, belegt die guten Erfolge beim Vogelschutz in Bayern.

LBV-Vorsitzender Ludwig Sothmann: „Weißstorch, Wiesenweihe und Wanderfalke haben sich in Bayern gut erholt. Die Ergebnisse der Studie sind ein klares Signal, insbesondere die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien zu verstärken. Dann können wir auch andere bedrohte Arten retten.“ Vor allem die nach den EU-Richtlinien ausgewiesenen Natura-2000-Schutzgebiete, die in Deutschland 14,1 Prozent (Bayern 11,3) der Landfläche ausmachen, müssten besser gemanagt, in ihrem Schutzstatus verbessert und ausreichend finanziert werden.

Auch Seeadler und Kranich wieder in Bayern

Seeadler sitzt auf einem Ast | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka
Seeadler sind zurück in Bayern

So konnten in Bayern beachtliche Erfolge über das Weißstorchschutzprogramm erzielt werden, das der LBV seit 1984 im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) durchführt. Von nur noch knapp 60 Paaren (1988) stieg der Bestand 2013 auf über 320 an. „Besonders wichtig ist dabei, Nahrungsflächen wie feuchte Wiesen, Tümpel und offene Gräben zu erhalten oder wieder anzulegen“, so LBV-Artenschutzreferent Dr. Andreas von Lindeiner. Eine ähnliche Erfolgsgeschichte hat die Wiesenweihe zu verzeichnen. 1994 begann das LBV-Schutzprogramm mit lediglich zwei Paaren. Mittlerweile sind es an die 200 und die bayerische Population erzielt mehr Nachwuchs als in jeder anderen Region Mitteleuropas. Und auch dem Wanderfalken haben die Schutzmaßnahmen die Rückkehr ermöglicht: 1982 lebten nur noch wenige Restpaare im Freistaat - heute sind es wieder über 250.

Aber auch das deutsche Wappentier, der Seeadler, der um 1900 in Deutschland fast ausgestorben war, erlebte zunächst in Norddeutschland und dann auch in weiteren Landesteilen einen beeindruckenden Aufschwung, so dass er inzwischen sogar wieder Bayern besiedelt. „Im Freistaat gibt es mittlerweile mindestens acht gesicherte Reviere“, so von Lindeiner. Der LBV setzt sich dabei besonders für die Ruhe am Brutplatz, das Verbot von bleihaltiger Jagdmunition und den Schutz vor Stromtod an Mittelspannungsmasten ein. Parallel zeigt der Fischadler eine ähnlich positive Entwicklung.

Durch die Unterschutzstellung wichtiger Brut- und Rastplätze im EU-Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 haben sich auch die Bestände des Kranichs in Deutschland deutlich erholen können. „Die Ausbreitung des Kranichs findet auch immer weiter Richtung Bayern statt, so dass er von der deutschen Roten Liste genommen werden konnte und wir uns sogar über erste Brutpaare freuen konnten“, berichtet von Lindeiner. Beindruckende Bestandszunahmen zeigte auch der noch in den 1970er Jahren hochbedrohte Schwarzstorch (Zunahme von 70 Paaren Mitte der 1990er Jahre bis 130 Paare heute).

Landwirtschaftspolitik hauptverantwortlich für weitere Abnahmen

Traktor fährt im Viehlaßmoos Gülle aus | © Dr. Christoph Moning © Dr. Christoph Moning
Intensive Landwirtschaft zerstört immer noch Lebensräume

Die Studie weist jedoch auch darauf hin, dass viele dieser Arten noch längst nicht auf einem sicheren Niveau sind, sondern sich weiter erholen müssen. Gleichzeitig nehmen weit mehr Arten weiterhin dramatisch ab, die nicht von gezielten Schutzmaßnahmen profitieren, vor allem die Vögel der Agrarlandschaft. So ist beim Rebhuhn in vielen EU-Ländern einen Rückgang von bis zu 80 Prozent zu verzeichnen, was auf die veränderte und intensivierte Landnutzung zurückzuführen ist. „Solange die zuständigen Behörden bei der Zerstörung von artenreichem Grünland in Schutzgebieten alle Augen zudrücken und die für das Überleben notwendigen Strukturen, Ackersäume, Brachen aufgrund von Agrar-Förderprogrammen nicht erhalten werden können, ist ein Comeback unserer Feld- und Wiesenvögel in weiter Ferne“, so der LBV-Vorsitzende Sothmann.

Anders ist es beim Luchs, der seit vielen Jahren trotz geeigneter Lebensräume auf sehr niedrigem Niveau stagniert. Das liegt im Wesentlichen an der illegalen Verfolgung in Tschechien und Ostbayern. Der LBV fordert daher von Bund und Ländern eine Umsetzungsoffensive beim bestehenden Naturschutzrecht, zum Beispiel bei der besseren Überwachung von Schutzbestimmungen und Verfolgung von Umweltkriminalität.

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz