Online-Meldeformular Lichtverschmutzung in Bayern

Wird die Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden wirklich nach 23 Uhr abgeschaltet? Helfen Sie uns!

Europa bei Nacht | © Joshua Stevens/NASA © Joshua Stevens/NASA

Durch das Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ kam es in Bayern zu umfassenden gesetzlichen Änderungen – auch beim Umweltproblem Lichtverschmutzung. Eine komplette Erklärung des neuen Gesetzes und was wir als LBV tun können, erfahren Sie umfassend in diesem PDF

Was bedeutet das? Und was können wir als KG bzw. ich als ehrenamtlich Aktive/-r tun?

  • Besonders interessant für die LBV-Arbeit vor Ort ist Artikel 9 Absatz 1 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes. Er legt fest, dass Fassaden öffentlicher Gebäude nach 23 Uhr bis zur Morgendämmerung nicht beleuchtet werden dürfen! Das heißt, die Anstrahlung bspw. des Rathauses, von Schulen oder auch von Kirchen ist in Bayern zu dieser Uhrzeit nicht erlaubt!
  • Der LBV will nun erreichen, dass diese Gesetzesvorschrift auch wirklich flächendeckend in Bayern eingehalten wird.
  • Gerade bei verhältnismäßig neuen Gesetzen, die jahrelang eingefahrene Routinen unterbrechen, steht in frage, ob diese tatsächlich beachtet werden. Vielleicht wird die Abschaltung durch die Gemeinde an einem Gebäude schlicht vergessen oder die Gesetzeslage ist den Verantwortlichen gar nicht bekannt.
  • Schauen Sie in Ihrer Gemeinde, ob das Gesetz eingehalten wird. Falls nicht empfiehlt es sich, die Verantwortlichen darauf hinzuweisen und die Umsetzung des Gesetzes zu verlangen. Schreiben Sie Ihre Kommune entsprechend an oder greifen Sie zum Telefon.

Online-Meldeformular für Ihre Beobachtungen

Falls Sie aktiv werden und in Ihrer Kommune schauen, ob die 23-Uhr-Abschaltung erfolgt, geben Sie das Ergebnis (sowohl bei Nicht-Abschaltung als auch bei Abschaltung) bitte in dem untenstehenden Meldeformular an. Das hilft uns, einen bayernweiten Eindruck der Lage zu bekommen. Sie können natürlich selbst entscheiden, wie umfangreich sie aktiv werden: Sie können sich nur einzelne Gebäude (in Ihrer direkten Umgebung) anschauen, oder systematisch möglichst viele öffentliche Gebäude Ihrer Gemeinde überprüfen.

Ihre Meldung

Schaltet die Gemeinde rechtzeitig die Lichter aus?*
Haben Sie Ihre Gemeinde diesbezüglich schon kontaktiert?
Wenn ja, gab es von der Gemeinde schon eine Rückmeldung?

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