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Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist ein auf Dauer angelegtes gesondertes Vermögen zur Verfolgung eines vorher festgelegten Zwecks. Das Vermögen muss in seinem Bestand erhalten bleiben. Es ist sicher und wirtschaftlich zu verwalten. Nur die Erträge dürfen für den Stiftungszweck verwendet werden. Von dem Stiftungsvermögen muss sich der Stifter zugunsten der Stiftung trennen. Dies ist sowohl zu Lebzeiten als auch erst mit dem Tod des Stifters möglich. Das Stiftungsvermögen kann dabei aus Geldvermögen im weitesten Sinne, Immobilien oder auch sonstigen geldwerten Anlagen bestehen. Steuervorteile erhält der Stifter bei Zuwendung zu Lebzeiten, wenn die Stiftung, wie die Stiftung Bayerisches Naturerbe - gemeinnützig ist. Der Stiftungszweck wird allein durch den Stifter festgelegt. Er kann einen eigenen Zweck formulieren oder sich den Zielen einer bestehenden Stiftung anschließen. Im Stiftungsgeschäft wird der Wille des Stifters in einer Urkunde eindeutig schriftlich festgelegt. Das Stiftungsgeschäft zu Lebzeiten ist ein Vertrag zwischen Stifter und Stiftung. Wenn die Stiftung erst mit dem Tod begründet oder das Stiftungsvermögen erst nach dem Tode übergeben werden soll, bedarf es hierzu einer zusätzlichen testamentarischen Verfügung. Die Achtung des Stifterwillens ist oberste Richtschnur für das Handeln der Stiftung. In der Stiftungssatzung werden die Regeln der Stiftung verbindlich formuliert und die Stiftungsorgane bestimmt. Diese Organe sind meist der Vorstand und ein Kuratorium. Die dafür berufenen Personen sind für die Umsetzung des Stifterwillens verantwortlich. |