
Erscheint in Kürze. Jetzt noch abonnieren!
Hier als e-paper lesen.
Die LBV Stiftung "Bayerisches Naturerbe" wird immer beliebter. Hier unsere Broschüre bestellen! [zur Stiftung]
LBV-Füllanzeigen können Sie einfach hier herunterladen und dann bitte veröffentlichen.
Vielen Dank!
Spenden und Zustiftungen an die Stiftung Bayerisches Naturerbe sind steuerlich abzugsfähig. Grundsätzlich können Sie
zur Förderung gemeinnütziger Zwecke steuerbefreit einsetzen. Gründen Sie eine Stiftung unter dem Dach der Stiftung Bayerisches Naturerbe, dann können Sie die anlässlich der Gründung erfolgte Erstausstattung Ihrer Stiftung bis zu einem Betrag von
Und damit sich das steuerlich auch tatsächlich lohnt, können Sie diese Erstausstattung
Dies gilt nur für Privatpersonen. Wichtig ist aber auch: Die Stiftung Bayerisches Naturerbe und deren Erträge sind von der Körperschaftssteuer befreit – Ihre Zuwendung, egal in welcher Höhe, unterliegt daher weder Schenkungssteuer noch der Erbschaftssteuer. Sie kommt daher immer ungeschmälert dem Erhalt unseres bayerischen Naturerbes zu Gute. Es besteht die Möglichkeit,
als Versorgungsleistung für sich selbst oder naher Angehörige zu verwenden (beispielsweise zur Ausbildungsförderung) oder auch zur Grabpflege. |